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Privatsphäre bei JVA-Besuch

Meyer-Falk

2014-02-05 09:38

Für Inhaftierte zählen Besuche seitens FreundInnen und Familie zu den wichtigsten Ereignissen, denn die Bindungen in die Freiheit sind essentiell für eine später erfolgreiche Wiedereingliederung. Es gibt Anstalten, die in akzeptabler Weise Privatsphäre bei den Besuchen gewährleisten; so finden in der in Baden-Württemberg gelegenen JVA Bruchsal diese Begegnungen in „Einzelbesuchsräumen“ statt, d.h. die Gefangenen sind alleine mit ihrem Besuch (hinter einer Spiegelglasscheibe sitzend überwachen Beamte das Geschehen optisch).

Die JVA Freiburg allerdings musste sich erst von einem Gericht buchstabieren lassen, dass auch Sicherungsverwahrte „einen Anspruch darauf (haben), bei (ihren) Besuchen ein Minimum an Privatsphäre“ zu genießen (Landgericht Freiburg, 13 StVK 358/13, Beschluss vom 14.01.2014).

Denn die Anstaltsleitung vertrat, auch vor Gericht, nachdrücklich die Ansicht, ein Verwahrter habe keinen solchen Anspruch, ihm sei zuzumuten, seine BesucherInnen in Gesellschaft anderer Verwahrter und deren Besuchergruppen zu empfangen.

Dem erteilte das Gericht eine eindeutige Absage und urteilte, die Besuchsmodalitäten der JVA Freiburg seien „rechtswidrig“. Vollständiger Beitrag unter http://de.indymedia.org/2014/01/351969.shtml

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA Freiburg

 

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