PrädikatsanwälteInhalt abgleichen

Markus Hartung

Rechtsanwalt, Mediator

03.06.2009, 09:26 Uhr

Man sollte Prädikatsexamen als das sehen, was sie sind: Belege dafür, dass ein Student/Referendar in einer bestimmten Prüfungssituation gute oder besonders gute Leistungen erbracht und dokumentiert hat, dass er entweder über hohes materielles Wissen oder wenigstens die Technik verfügt, Sachverhalte zu erfassen und richtig/gut vertretbar zu lösen. Das ist eine ganze Menge, und insofern sagt das Prädikatsexamen etwas über die Qualität von Prüfungsabsolventen aus. Das sollte man keinesfalls gering schätzen, und als Einstellungsvoraussetzung in großen/internationalen Kanzleien ist es absolut sinnvoll.

Aber: Ob man ein guter Jurist ist oder wird, sei es als Richter, Rechtsanwalt oder Verwaltungsbeamter, hängt von so vielen weiteren Aspekten ab, dass man jedem Juristen mit Prädikatsexamen nur raten kann, sich auf dem Examen nicht auszuruhen. Vermutlich tun das auch nur wenige - soweit ich das aus der Sicht von Linklaters beurteilen kann: Unsere Bewerber haben in aller Regel viel mehr zu bieten als "nur" Prädikatsexamen, und jemand, der nur mit Prädikatsexamen ankommt, hätte nur wenig Chancen bei uns - und das gilt mutatis mutandis auch für andere große Sozietäten, und auch für das Auswärtige Amt, oder die EU.

Was nun die Entscheidung des LG Regensburg angeht: Das ist schon alles ein bisschen peinlich. Wie kann man ernsthaft glauben, sich als "Prädikatsanwalt" von anderen zu unterscheiden, oder gar abzuheben? "Prädikatsanwalt" klingt ein bisschen wie die Auszeichnung einer Landwirtschaftsschau. Sollte jemand ernsthaft glauben, damit beruflich weiterzukommen, dann kann man ihm/ihr nur sagen: Have fun.


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