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Keine Strafermittlung zum Abhören der Kanzlerin und der Bürger durch NSA?

Ruhrnalist

2014-05-28 11:48Die Spähaktionen gegen deutsche Bürger durch den US-Geheimdienst NSA sollen juristisch offensichtlich ohne Folgen bleiben. Nach Informationen von NDR, WDR und der "Süddeutschen Zeitung" leitet Generalbundesanwalt Harald Range kein Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste ein. Auch wegen der jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel sei demnach kein Ermittlungsverfahren geplant. Es lasse sich nicht aufklären, was die NSA und der GCHQ in Deutschland getan hätten. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung.

 

Ist eine solche Entscheidung der Ermittlungsbehörden rechtlich haltbar ohne in die Ermittlungen einzusteigen? Immerhin hat US-Präsident Obama den Tatbestand doch zumindest indirekt eingeräumt.

 

 

Hintergrundartikel bei Tagesschau.de: http://www.tagesschau.de/ausland/nsa-dossier100.html

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