Kein Abschuss von Muffelwiddern
Regine.Wendland
2016-04-17 16:04In unserer aktuellen Entscheidung des Monats entschied der OVG Berlin-Brandenburg, dass eine Jägerin keinen Anordnungsanspruch auf Genehmigung des Abschusses von fünf Muffelwiddern der Altersklassen 2 und 3 hat. Schalenwild darf nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Entspricht der Abschussplan nicht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben, entfaltet er soweit keine Wirksamkeit.
Auch die Behauptung der Antragstellerin, ihr entgehe bei Ablehnung des Antrags ein erhebliches Abschussentgelt, wurde mit der Begründung, die kommerziellen Interessen der Jägerin werde durch das Jagdgesetz nicht geschützt, abgeschmettert.
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