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Juli: Kein neuer Maststall trotz Reduzierung der Immissionswerte

Regine.Wendland

2015-06-27 18:18

In unserer aktuellen Entscheidung des Monats beschloss das OVG Lüneburg, dass eine Baugenehmigung für einen weiteren, zur Immissionsbelastung in relevanter Weise beitragenden Maststalls auch dann nicht erteilt werden darf, wenn dadurch die Immissionsbelastung etwa aufgrund von Immissionsminderungsmaßnahmen an vorhandenen Ställen insgesamt gleich bleibt oder abnimmt, aber weiterhin oberhalb der Richtwerte liegt. 

Eine Baugenehmigung verletzt das gegenüber der Klägerin einzuhaltende Rücksichtnahmegebot, wenn das Grundstück der Klägerin bereits jetzt unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen ausgesetzt ist. Jedes neue Bauvorhaben muss daraufhin überprüft werden, ob es mit den geltenden Vorschriften in Einklang steht, und zwar unabhängig davon, ob sich die vorhandene Situation „zum Schlechten“ verändert oder - wie hier - sogar leicht verbessert.

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