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Hungerstreik geht weiter - Droht Entmündigung?

Meyer-Falk

2015-07-18 13:00

Wie vor wenigen Tagen berichtet, befinden sich seit dem 03.Juli 2015 zwei Sicherungsverwahrte in einem unbefristeten Hungerstreik . Nun fordert die Justiz die Entmündigung eines Beteiligten.

Neueste Entwicklung

Herr P. hat am 15.07.2015 seinen Hungerstreik abgebrochen, da die gesundheitliche Situation für ihn nicht mehr tragbar war. Er wurde daraufhin in eine andere Station der Anstalt verlegt.

Bei Herrn H. (1,78 m, 59,5 kg) geht die Justiz neue Wege; man versucht ihn zu entmündigen (§ 1896 BGB). Am 15.07.2015 wurde ihm ein entsprechendes Schreiben des Amtsgerichts Freiburg, Az: 137 XVII 702/15 der Richterin P. zugestellt.

Die Anwältin von Herrn H., Frau Gröbmayr (Freiburg) kontaktierte zwischenzeitlich den Landesjustizminister.

Herr H. fordert weiterhin als Voraussetzung für die Beendigung des Hungerstreiks ein Gespräch mit einer Delegation des JM, des LG Freiburg im Kreise von Mitinsassen und ihm selbst.

Auf keinem seiner Mitverwahrten macht Herr H. den Eindruck, als bedürfe er einer Betreuung und Entmündigung.

Es ist skandalös, wie hier auf Protest gegen die Haftbedingungen reagiert wird.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

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