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Ab 4. August 2009 gilt Neuregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechtes

foehlisch

2009-08-03 11:47

Bereits im März hat der Bundestag einem Gesetz zugestimmt, mit dem das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen geändert werden soll, das im Mai den Bundesrat passierte. Heute wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen (!) am 4. August 2009 in Kraft. Das bedeutet für alle Dienstleister und Shopbetreiber, die auch Dienstleistungen anbieten, dass diese Ihre Bestellabläufe und die Widerrufsbelehrung schnellstmöglich anpassen müssen.

Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I, Nr. 49, S. 2413 ff. verkündet und tritt gemäß seinem Artikel 6 morgen (4. August 2009) in Kraft.

Bisher lautete der Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechtes in der Muster-Widerrufsbelehrung (Gestaltungshinweis 9):

„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“

Ab morgen muss dieser Hinweis durch den folgenden ersetzt werden:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

Auch bestimmte Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 Nr. 3 und 4 BGB) gelten bei Telefonvertrieb nicht mehr.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/08/03/ab-morgen-gilt-neuregelung-z...

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