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E-Mail und Newsletter-Tracking Datenschutz-konform umsetzen

helbing

2014-04-03 18:03

Das Tracking von Besuchern auf Webseiten mit Tools wie Google Analytics oder Piwik (Webtracking) ist seit längerem in Fokus der Web-Gemeinde und Datenschützer. Das Tracking des Nutzungsverhaltens von E-Mail Empfängern mittels Ein-Pixel-Bildern (Web-Beacons) und individualisierten Links in E-Mails wurde dagegen bisher wenig beachtet. Dies hat sich nunmehr geändert: Wie mir bekannt ist, hat zumindest eine deutsche Aufsichtsbehörde begonnen, Unternehmen anzuschreiben, die entsprechende Mail- und Newsletter-Tracking Technologien einsetzen.

Nicht nur die Nutzung US-amerikanischer Dienste stellt dabei den Kunden vor datenschutzrechtliche Herausforderungen. Auch wer ein E-Mail-Tracking in Eigenregie betreibt oder deutsche Anbieter nutzt, muss eine Reihe von Punkten beachten.

Mein Beitrag erläutert die Anforderungen an einen datenschutzkonformen Einsatz von E-Mail-und Newsletter-Tracking Technologien und gibt konkrete Hinweise zur Datenschutz-konformen Umsetzung nach dem Telemediengesetz (TMG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Soviel vorab: Nach meinem persönlichen Eindruck werden die Anforderungen derzeit oft nicht oder nur unvollständig umgesetzt. Es droht ein Einschreiten von Behörden bis hin zu Bußgeldern sowie Abmahnungen durch Wettbewerber, da einige Gerichte zuletzt unvollständige Datenschutzhinweise und Datenschutzverletzungen für abmahnfähig gehalten haben. Kunden können Unternehmen mit Auskunftsbegehren und Beschwerden bei Behörden das Leben schwer machen und unzulässig gebildete Nutzerprofile müssen unter Umständen gelöscht werden.

Link zum vollständigen Artikel:

http://www.thomashelbing.com/de/e-mail-newsletter-tracking-datenschutz-bdsg-web-beacon

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