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Die Rechtsvisualisierung ist langsam aber sicher auf dem Vormarsch!

Caroline Walser Kessel

2015-02-12 22:37

In der neuesten Januarausgabe der Zeitschrift der Anwalts Revue 1/2015 ist ein voll visualisierter Beitrag von Christian Laux, RA Dr.iur. LL.M. zum Thema "The End of Lawyers? - Ableitungen aus Susskinds Thesen mit Blick auf IT in der Anwaltskanzlei" erschienen. Er enthält 15 (fünfzehn!) schematische Darstellungen in Farbe. In derselben Zeitschrift enthält ein Artikel zum Thema " Die Schlichtungsbehörde - eine Erfolgsgeschichte?" von Sibylle Frech, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland vier bunte Statistikkuchen. Das Heft sieht ganz anders aus als frühere Ausgaben.

Im Jusletter vom 9. Februar 2015 sind ebenfalls Artikel mit Illustration erschienen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; 

Christoph Häfeli: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unter Dauerbeschuss, in: Jusletter vom 9. Februar 2015, Editions Weblaw, Bern, (2015).

sowie

Caroline Walser Kessel/Peter Breitschmid: Arena oder Schachbrett? Betrachtungen über Kampf oder Taktik bei der Beratung und Vertretung von Klienten im Familien bzw. Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, in: Jusletter vom 9. Februar 2015, Editions Weblaw, Bern, (2015).

 

Hoffentlich setzt sich der Trend fort, dann wird die Lektüre von juristischen Fachbeiträgen bald eine angenehme, anregende und mitunter auch humorvolle Sache! Es braucht aber auch etwas mutige und moderne Verleger oder Herausgeber, sonst geht es nicht.

Caroline Walser Kessel

 

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4 Kommentare

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Was ist neu an multisensory law? Schon als Student habe ich versucht, rechtliche Sachverhalte in Skizzen darzustellen. Später als Rechtsanwalt habe ich Recht in Form von Flowcharts (Handlungsschritte) dargestellt und jetzt halte ich Vorträge, bei denen ich - noch immer unbefriedigend - versuche, Recht in Powerpoint Folien darzustellen. Mit alledem bin ich Lichtjahre weiter, als die hier und im Internet auffindbare Erklärung von multisensory law. Die sind allesamt verbal, ohne brauchbare Definition und liegen weit hinter bekannten Darstellungs- und Präsentationsstandarts zurück. Multisensory law ist auf dem Vormarsch? Wo denn, in Kinderbüchern? 

... und zudem sehen die wenigen bisherigen Beispiele zur Visualisierung von Recht, die ich selbst kenne, eher wie das Ergebniss eines Kunstprojekts aus: Zwar mit manchmal ganz ansprechender graphischen Gestaltung, aber eben ohne eine rigiden Formalismus oder einer klaren visuellen Sprache bzw. Grammatik...

... "multisensory law", sicher wichtig, nötig, auch stellenweise ambitioniert - aber noch nicht das gelbe vom Ei.

Sehr geehrter Herr Forster,

vielen Dank für Ihren Kommentar in der Beck-Community "Multisensory Law". Vielleicht dürfte der Titel "Die Rechtsvisualisierung ist langsam, aber sicher auf dem Vormarsch!" nicht gerade glücklich gewählt worden sein. Das Wort "Vormarsch" erinnert an Truppen, die sich im "Vormarsch" befinden, um ein Territorium zu erobern oder zurückzuerobern. Mag sein, dass es darum geht, ein praktisches oder wissenschaftliches Territorium zu erobern, was die Visualisierung rechtlicher und/oder rechtlich relevanter Inhalte angeht. Die Beitragende arbeitet nicht akademischen Kontext und kann es sich jedenfalls leisten, ihre Titel, "salopp" zu formulieren.

Ich gratuliere Ihnen dazu, dass Sie "Lichtjahre weiter" sind "als die hier im Internet auffindbare Erklärung von multisensory law". Bloss frage ich mich, auf welche "Erklärung" Sie anspielen.

Bei "multisensory law" handelt es sich um einen "Arbeitsbegriff", an dem ich immer noch im Sinne einer Arbeitshypothese festhalte. Sollten Sie Zeit und Lust haben, sich vertiefter mit dem Visuellen Recht, einem Teilbereich des Multisensorischen Rechts, auseinanderzusetzen, empfehle ich Ihnen, die Lektüre von "On Visual Law" (vgl. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2405378) als Einstieg. Sollten Sie noch tiefer in die Materie eindringen wollen, dann würde ich Ihnen empfehlen, meine Aufsätze "Multisensory Law and Therapeutic Jurisprudence" (vgl. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2322809) und "Law Is Not or Must Not Be Just Verbal and Visual in the 21st Century".(vgl. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2323281) zu lesen.

Warum der vielleicht unbescheiden anmutende Verweis auf meine eigenen Publikationen? Das mögen Sie sich zu Recht fragen. Ich verweise darauf, weil ich offenbar als die "Mutter" dieses Begriffs gelte. Meine Arbeiten stützen sich indes auf viele andere Stimmen ab, mit deren "Unterstützung" ich versuche, ihn zu "legitimieren".

Nochmals vielen Dank für Ihr Feedback und ich hoffe, Ihnen und auch anderen mit diesen Angaben zu dienen.

Mit besten Grüssen

Colette R. Brunschwig

 

 

Sehr geehrte Frau Dr. Brunschwig,

vielen Dank für ihre freundliche Antwort und die weiteren Literaturhinweise. Ich werde mal reinschauen. Heute bin ich hier zum ersten Mal über den Begriff "multisensory law" gestolpert und vermutete zunächst, dass die Amerikaner jetzt ein neues Rechtsgebiet einführen und die Gefühlswelt legalisieren wollen ;-).  Bei der Suche nach einer Beschreibung, was das denn sein könnte, habe ich nicht wirklich eine Erklärung oder Definition gefunden. Wenn es also, wie Herr Chatziastros schreibt, um die Visualisierung von Recht geht, dann möchte ich gerne mal die EU-Richtlinie REACH visualisiert sehen. Die kann ich nämlich wegen der vielen Ausnahmen, Gegenausnahmen und Gegengegenausnahmen, Einschränkungen und Übersetzungsfehlern schon sprachlich nicht mehr erfassen, vielleicht wäre das visualisiert ja ein bedeutendes Kunstwerk.

 

Mit freundlichen Grüßen

(und sorry, heute ist Fastnacht)

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