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Bitcoins: Bilanzierung

Christian Thurow

2014-03-13 11:40

Immer öfter werden Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptiert. Für Unternehmen stellt sich nun die Frage, wie Bitcoin bilanziert werden sollen. Aus meiner Sicht entscheidend sind dabei die folgenden Fragen:

 

Bewertung selbst erstellter Bitcoins (Mining): Bitcoins werden mittels Rechnerleistungen erstellt. Da Unternehmen i.d.R. sowieso über die entsprechende IT Ausrüstung verfügen, lassen sich hier den erstellten Bitcoins kaum Herstellungskosten zuordnen. Die Erstbilanzierung von Bitcoins kann dann zum Umrechnungskurs im Erstellungszeitpunkt erfolgen. Mangels Herstellungskosten erfolgt kein Ansatz in der Steuerbilanz, so dass der neue Vemögensgegenstand eine passive latente Steuer auslöst. Oder sollten selbst erstellte Bitcoin nicht bilanziert werden und erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung bzw. Nutzung gewinnerhöhend erfasst werden?

 

Bilanzierung von Bitcoin-Guthaben: als Bankguthaben, Wertpapiere des Umlaufvermögens oder sonstige Vermögensgegenstände. Ich würde die Bilanzierung unter dem Posten Wertpapiere bevorzugen. Dies hat aber negative Konsequenzen auf die Liquidität 1. Grades, wie ich im aktuellen BC-Newsletter vom 13.3.2014 dargelegt habe.

 

Verbrauchsfolgeverfahren: Werden Bitcoins zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt oder angeschafft, stellt sich die Frage nach den Anschaffungskosten des Bitcoin-Vermögens. Hier ist ein geeignetes Verbrauchsfolgeverfahren zu verwenden. Eventuell FiFo oder Durchschnittsbewertung?

 

Umrechnungskurs: Wie im BC-Newsletter vom 13.3.2014 dargestellt, gibt es keinen amtlichen Bitcoin-Umrechnungskurs. Die Kurse zwischen den einzelnen Handelsplattformen variieren erheblich. Eventuell sollte man sich drei bekannte Handelsplattformen aussuchen und dann im Sinne des Vorsichtsprinzips den niedrigsten Umrechnungskurs verwenden?

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare

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Auf den ersten Blick hätte ich BitCoins-Guthaben auf das Bankkonto gebucht, weil es sich um Guthaben in „Fremdwährung“ handelt. Ob diese Währung nun offiziell oder inoffiziell ist, wäre für mich zweitrangig gewesen. Aber in Ihrem Beitrag auf der BC-Homepage http://rsw.beck.de/cms/main?docid=356172 verweisen Sie auf die BaFin, für die Bitcoins Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten darstellen. Zu den Finanzinstrumenten gehören bekanntlich futures, swaps oder forwards. Häufig übersehen wird, dass auch klassische Wertpapiere (z. B. Aktien, Schuldverschreibungen), Darlehen und Anteile und Beteiligungen an verbundenen Unternehmen Finanzinstrumente sein können.

Daraus ziehe ich den Schluss, dass zum Jahresende bestehende Bitcoin-Guthaben nicht als Kassenbestand oder Bankguthaben bilanziert werden sollten. Ich würde dann auch die Erfassung als Wertpapiere für sinnvoll halten.

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