Veröffentlicht am 08.10.2017 von Carsten KrummDas LG hatte die Strafzumessung falsch vorgenommen - die vielen Voreintragungen hatten wohl bei der Zählung der noch offenen Bewährungen Verwirrung gestiftet. "Nicht so schlimm", sagt der BGH. " ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Verkehrsrecht2074 Aufrufe