Der BGH hat sich im Urteil vom 03.04.2013 – IV ZR 239/11 mit der Frage befasst, ob bei einem Anwalt nach einem leichten Schlaganfall weiterhin Arbeitsunfähigkeit bestand. Denn das Lesen von Texten war ihm nur mit großem Zeitaufwand möglich, andere Anwaltstätigkeiten (Mandantengespräche, Diktat, Auftreten vor Gericht) konnte er jedoch ausführen. mehr
Rechtsanw. u. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mannheim