Es gibt viele Betäubungsmittel, die von Ärzten verschrieben werden dürfen, nämlich alle in Anl. III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Stoffe (z.B. Amphetamin, Opium, Kokain, Methylphenidat). Voraussetzung ist, dass die Anwendung am oder im menschlichen Körper begründet ist (§ 13 Abs. 1 S. 1 BtMG). mehr