Wir schützen und verteidigen Ihre Rechte - hoch spezialisiert und höchst persönlich.

Wir arbeiten hoch spezialisiert im gesamten Markenrecht sowie umfassend im Medienrecht (Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, Presserecht, Urheberrecht, Recht der neuen Medien) und den verwandten Rechtsgebieten des Designrechts und des Wettbewerbsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prozessführung (Litigation) und alternativen außergerichtlichen Konfliktlösungen.

Profitieren Sie von erstklassiger internationaler Ausbildung, Erfahrung und ständiger Fortbildung – ohne die Kostenstruktur einer Großkanzlei. Unser Ehrgeiz besteht darin, rechtlich optimale Lösungen und Wirtschaftlichkeit für unsere Mandanten zu verbinden.

Philosophie: 

Wir können nicht alles – aber in dem was wir tun, wollen wir die Besten sein. Wir arbeiten hoch spezialisiert im gesamten Markenrecht (Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Schutz geographischer Herkunftsangaben) sowie umfassend im Medienrecht (Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, Presserecht, Urheberrecht, Recht der neuen Medien) und den verwandten Rechtsgebieten des Designrechts und des Wettbewerbsrechts.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prozessführung (Litigation) und alternativen außergerichtlichen Konfliktlösungen. Wir werden bundesweit für Sie tätig und machen die unterschiedliche einschlägige Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte für Ihren Erfolg fruchtbar. Die jahrelange (Prozess-)Erfahrung von Dr. Jaeschke im gewerblichen Rechtsschutz bei verschiedenen international tätigen Kanzleien wird bei IP.JAESCHKE zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz verdichtet. Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss. Eine passgenaue Vertragsgestaltung ist beispielsweise wesentlich, um Prozessrisiken so weit wie möglich zu minimieren. Ähnliches gilt für den Schutz von Markennamen. Erstklassiger Markenschutz muss Ihrem Unternehmen, Ihren Bedürfnissen und Marktaktivitäten angepasst werden wie ein Maßanzug. Die Eingrenzung des notwendigen Markenschutzes und die professionelle Erstellung der Verzeichnisse zu schützender Waren- und Dienstleistungen können dabei einen beträchtlichen Aufwand erfordern. Ein Aufwand, der sich lohnt, weil nur professionell maßgeschneiderter Markenschutz das Risiko kostenintensiver Markenrechtsstreitigkeiten beträchtlich mindert.

Profitieren Sie von erstklassiger internationaler Ausbildung, jahrelanger Erfahrung und ständiger Fortbildung – ohne die Kostenstruktur einer „Großkanzlei“. Unser Ehrgeiz besteht darin, rechtlich optimale Lösungen und Wirtschaftlichkeit für unsere Mandanten zu verbinden.

Rechtsgebiete: 

Geistiges Eigentum ist verwundbar und muss beschützt werden – Marken werden verletzt, Produkte gefälscht, Designs kopiert und Urheberrechte missachtet. Gerade im Internet sind Markenrechtsverletzungen, Produktpiraterie und das unerlaubte Kopieren von geistigem Eigentum an der Tagesordnung. Die Privatsphäre von bekannten Persönlichkeiten, die selbst zu Marken geworden sind, wird in den Medien oft missachtet. Zugleich sehen sich Unternehmen häufig mit unlauteren Wettbewerbs- und Werbepraktiken durch Konkurrenten konfrontiert.

Die jahrelange (Prozess-)Erfahrung von Dr. Jaeschke im gewerblichen Rechtsschutz bei verschiedenen international tätigen Kanzleien wird bei IP.JAESCHKE zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz verdichtet. Wir verteidigen die Rechte und Interessen unserer Mandanten gegenüber Verletzern schnell und effektiv durch zivilrechtliche Mittel, insbesondere durch das Erwirken von einstweiligen Verfügungen und im Klagewege, aber auch durch Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Zollbehörden. Werden Sie wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, prüfen wir den Sachverhalt und verteidigen Ihre Interessen gerichtlich und/oder aussergerichtlich und erreichen erfahrungsgemäss im Verhandlungswege zeitnah eine wirtschaftlich angemessene Lösung. Verstehen Sie uns nicht nur als Ihren Anwalt im Streitfall, sondern auch als Ihren dauerhaften Berater und Partner im Tagesgeschäft - höchst persönlich und unabhängig.

Mandate: 

Ein Auszug aus der bisherigen Praxis von Dr. Jaeschke:

- Betreuung verschiedener großer Markenportfolios

- Durchführung eines markenrechtlichen Klageverfahrens von grundsätzlicher Bedeutung gegen einen sog. Admin-C durch 2 Instanzen

- Herbeiführung einer Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung durch 2 Instanzen zur markenmäßigen Benutzung im Rahmen des Bekanntheitsschutzes für eine große deutsche Tageszeitung

- Betreuung markenrechtlicher Beschwerdeverfahren bis vor das Bundespatentgericht

- Abschluss eines bereits anhängigen Markenrechtsstreits vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz im Rahmen der Übernahme eines Markenportfolios

- (Wettbewerbs-)rechtliche Prüfung von Werbemitteln und Werbekampagnen, v.a. von Franchise-Unternehmen und Elektrogeräteherstellern

- Betreuung eines umfangreichen Schiedsgerichtsverfahrens zwischen zwei Herstellern von Flächen-Kartographierungs-Systemen

- Wettbewerbs- und presserechtliche Beratung von Verlagen

- Beurteilung und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (einsteiliger Rechtsschutz, Abmahnung, Klage) u.a. eines großen Versandhändlers

- Schutz der Persönlichkeitsrechte von Politikern gegen als Leserbriefe getarnte herabsetzende Zeitungsveröffentlichungen

- u.v.a.

2010

Anmerkung zur Google-Adwords-Entscheidung des EuGH,
EuGH, Urteil vom 23.03.2010, Az.: C-236, 237, 238/08
in EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht,
S. 426f, Heft 11/2010

Kein Markenschutz für den Legostein - BGH übertägt Grundsätze der §§ 322, 325 ZPO auf bestandskräftige Entscheidungen des Markenamtes im Löschungsverfahren und setzt zugleich hohe Hürden für den "Strohmann"-Einwand; zugleich Anmerkung zu BGH, Beschlüsse vom 16.07.2009 - I ZB 53/07 und 55/07
in: MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht,
S. 167 – 171, Heft 04/2010

2009

BGH: Voraussetzungen der Vorverlagerung des Werktitelschutzes für Domains in: Der Titelschutzanzeiger, 2009, Nr. 951, S. 3f., auch online: http://www.titelschutzanzeiger.de/_data/ta951.pdf

Markenschutz für den Lego-Stein ? – Anmerkung zu EuG, Urt. v. 12. 11.2008 – T-270/06 – Roter Lego-Stein MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 04/2009, S. 185 - 189

Vom Sinn und Unsinn geistiger Eigentumsrechte an sprachüblichen Bezeichnungen für Großveranstaltungen – Markenrechtlicher Überprotektionismus versus wettbewerbsrechtliche Flexibilität, in: Götting, Horst-Peter und Lunze, Anja (Hrsg.) „Überprotektion durch Geistiges Eigentum ? – Festschrift zum 10jahrigen Jubiläum des Studienganges „International Studies in Intellectual Property Law“ 1. Auflage, Baden-Baden, 2009, S. 89 - 104

Haftung des Admin-C für Verletzung von Rechten am Firmennamen durch Tippfehlerdomains – Anmerkung zum Urteil des LG Stuttgart vom 27.01.2009, 41 O 101/08 KfH (nicht rechtskräftig) = JurPC Web-Dok. 30/2009 - in: JurPC – Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht JurPC Web-Dok. 33/2009, Abs. 1 – 17, online: http://www.jurpc.de/aufsatz/20090033.htm

2008

Die „Produktform als Corporate Identity“? - Klemmbausteine und die Frage der „Kumulation von Schutzrechten“, GRUR – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Heft 9/2008, S. 749 - 755

„Satirische und kritische Verwendung bekannter Marken im deutschen und britischen Recht“ in: Götting, Horst-Peter und Westkamp, Guido (Hrsg.) „Immaterialgüterrecht - Das Verhältnis von Geistigem Eigentum und Menschenrechten“, 1. Auflage, Stuttgart, 2008, S. 74 - 117

Rezension der Arbeit: Domain-Newsletter, Nr. 431, ISSN 1616-0908, 18. 09.2008

Urteilsanmerkung zu OLG Frankfurt, 11 U 32/04 (Kart), "vw.de" in: JurPC – Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht, Web-Dok. 113/2008, Abs. 1 - 32, online: http://www.jurpc.de/aufsatz/20080113.htm

Zur markenmäßigen Benutzung beim Keyword-Advertising, CR - Computer und Recht, Heft 6/2008, S. 375 - 380

Ambush Marketing - Zur rechtlichen Beurteilung des aktuellen Dauerphänomens im Sportsponsoring, Jahrbuch Sponsoring 2008, 1. Auflage, Hamburg, S. 53 - 58

Markenschutz für Sportgroßveranstaltungen ? Zur Eintragungsfähigkeit von "Veranstaltungsdienstleistungsmarken" und "Veranstaltungswarenmarken", MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 04/2008, S. 141 – 147

AMBUSH MARKETING - Schutzstrategien gegen assoziatives Marketing für Veranstalter von (Sport-)Großereignissen und Markenartikler, 1. Auflage, 2008, Norderstedt, 116 Seiten

Rezensionen der Arbeit:
Lautenschläger, Der Titelschutz-Anzeiger, S. 3, Nr. 879, 24.06.2008
Höcker, GRUR, 2008, Heft 9, S. 778
saz sport, Nr. 1, 19.01.2009, S. 95

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz und geistigen Eigentum unter informationsrechtlichen Gesichtspunkten in: JurPC – Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht, JurPC Web-Dok. 10/2008, Abs. 1 – 82, online: http://www.jurpc.de/aufsatz/20080010.htm

The quest for a superior registration system for registered trade marks in the U.K. and in the EU – An analysis of the current registration system in the United Kingdom, the Community Trade Mark (“CTM”) registration system and coming changes, E.I.P.R. - European Intellectual Property Review, Heft 1/2008, S. 25 – 33
Hier können Sie diesen Artikel herunterladen.
[This material was first published by Thomson Reuters (Legal) Limited in European Intellectual Property Review, Dr Lars Jaeschke, “The Quest for a Superior Registration System for Registered Trade Marks in the United Kingdom and the European Union” [2008] E.I.P.R. 25 and is reproduced by agreement with the Publishers.]

2007

Ambush Marketing – Schutzstrategien für Veranstalter von (Sport-)Großereignissen und Markenartikler, MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 10/2007, S. 411 – 420

Zur Frage des Werktitelschutzes für Sportgroßveranstaltungen, Der Titelschutzanzeiger, 2007, Nr. 843, S. 3, auch online: http://www.titelschutzanzeiger.de/_data/ta843.pdf

2005

„Frühstück ohne SPAM“: Fortschritte im Kampf gegen unerwünschte E-Mail-Werbung – Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des deutschen BGH vom 11.3.2004, ÖJZ – Österreichische Juristen-Zeitung, Heft 12/05, S. 441 – 446

2004

Produktpiraten sollen Schiffbruch erleiden – Neue EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, in: JurPC - Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht Web-Dok. 258/2004, Abs. 1-9, online: http://www.jurpc.de/aufsatz/20040258.htm

.eu – Endlich eine eigene „Top Level Domain“ für Europa, MMR – MultiMedia und Recht, Heft 09/2004, S. XIV – XVII

Rechte von Reisenden werden gestärkt – Neue EU-Verordnung und Montrealer Übereinkommen schaffen Klarheit für Fluggäste in Europa, Prager Zeitung, 15.07.2004, S. 15

Informale Gestattungen und §§ 327, 325 StGB, Inaugural-Dissertation, Justus-Liebig-Universität zu Giessen, 1. Auflage, 2004, Berlin, 321 Seiten

Rezensionen der Dissertation:
Henzler, NuR, 2004, Heft 11, S. 727
Müggenborg, NVwZ, 2005, Heft 12, S. 1406 )

Ansprechpartner: 

Dr. Lars Jaeschke, LL.M. (IP) [Dresden/London]
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

berät Unternehmen und Persönlichkeiten u.a. im  Marken-, Medien- und Wettbewerbsrecht.

   

Kontakt: jaeschke @ ipjaeschke.de

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Dr. Jaeschke hat in Gießen, Dresden und London Rechtswissenschaft studiert und 2003 in Gießen promoviert (Dr. iur.).

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 hat er für große, international tätige Kanzleien in München, London und Frankfurt am Main im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gearbeitet.

2007 wurde ihm der akademische Grad eines „Master of Law“ der TU Dresden und der Queen Mary University of London verliehen (LL.M. – International Studies in Intellectual Property Law).

Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde Dr. Jaeschke 2009 zum „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz “ ernannt.

Dr. Jaeschke ist Verfasser zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem des Markenrechts.

Vorträge

Dr. Jaeschke hält regelmäßig Vorträge zum Gewerblichen Rechtsschutz. Die erweiterte Fassung einer Vorlesung an der h_da - Hochschule Darmstadt vom 18.12.2007 im Fachgebiet Informationsrecht mit dem Titel „Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz und geistigen Eigentum unter informationsrechtlichen Gesichtspunkten“ kann hier abgerufen werden.

Mitgliedschaften

GRUR - Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.,

Deutsch-Britische Juristenvereinigung e.V.,

Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz e.V.

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
Frankfurter Anwaltsverein e.V.

Standort: 
Frankfurt am Main / Gießen