Koks und Haarprobe

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.08.2016
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Na, vor vielen Jahren stolperte ein bekannter Fußballtrainer über eine Haarprobe, die Kokainkonsum nachwies. Aber auch im Fahrerlaubnisrecht ist die Haarprobe anzutreffen:

1. Um das Ergebnis eines chromatographischen Verfahren ("Haarprobe" mit Nachweis des Kokainkonsums) zu erschüttern, muss substantiiert dargelegt werden, dass die Möglichkeit von Kreuzreaktionen besteht. Die bloße Behauptung eines Heilpraktikers, die Injektionen von Procain, Lidocain und Novocain könnten zu verfälschten Werten bei Verkehrskontrollen führen, ist hierfür nicht ausreichend.

2. Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht als Verfahrensfehler iSd § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste. Verzichtet der Beteiligte auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung, ist die vor dem Verzicht auf mündliche Verhandlung schriftsätzlich beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht als förmlich abzulehnender Beweisantrag im obigen Sinne anzusehen.

VGH München, Beschluss vom 09.06.2016 - 11 ZB 16.245

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