Einreise in die USA: Wer sind Sie auf Facebook, Twitter, Instagram usw.?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 27.07.2016
Rechtsgebiete: VerwaltungsrechtDatenschutzrecht5|5396 Aufrufe

Die meisten Deutschen nutzen das ESTA-Visa Waiver Programm für eine Einreise in die USA. Sie müssen sich demnächst eine Neuerung einstellen:  Die neuesten Pläne des Department of Homeland Security (DHS) gehen dahin, dass alle, die sich über ESTA für die US-Einreise anmelden, ihre Social Media Identifier angeben sollen (zunächst erst noch „optional“):

https://www.federalregister.gov/articles/2016/06/23/2016-14848/agency-information-collection-activities-arrival-and-departure-record-forms-i-94-and-i-94w-and#p-16  

So soll es in naher Zukunft aussehen:

“Please enter information associated with your online presence—Provider/Platform—Social media identifier.” It will be an optional data field to request social media identifiers to be used for vetting purposes, as well as applicant contact information. Collecting social media data will enhance the existing investigative process and provide DHS greater clarity and visibility to possible nefarious activity and connections by providing an additional tool set which analysts and investigators may use to better analyze and investigate the case.”

Was genau ein "Social Media Identifier" ist, steht nicht in der Ankündigung. Wie und wann die Information genutzt oder gespeichert wird, sagt die Ankündigung ebenfalls nicht.

Kommentierungsfrist: 22. August.

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5 Kommentare

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Die Eignung einer solchen Maßnahme erscheint doch höchst fraglich. Nur der außergewöhnlich dumme Terrorist würde angeben, dass er regelmäßig unter dem Namen DestroyAmericaJihad2001 auf Twitter Hasskommentare gegen die USA veröffentlich. Und selbst wenn die Angabe verpflichtend sein sollte - wie wären Verstöße zu entdecken?

Bei einer so offenkundig ungeeigneten Maßnahme muss man sich fragen, ob andere Motive hinter der Maßnahme stehen.

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Das Motiv liegt wohl eher darin begründet, dass die Angabe der Social Media Identifiers eine Form der Einwilligung darstellt, dass die Behörden diese für ihre Recherchen nutzen. Wenn falsche oder unvollständige Angaben hier gemacht werden, können diese dem Antragsteller später entgegengehalten werden.  "Unwahre Angaben vor einem Einwanderungsbeamten" könnten sogar eine Straftat darstellen. Ich denke, da liegt der Hase im Pfeffer.

Hm, bin ja im privaten Bereich ein analog gebliebener Mensch. Verfüge über kein Handy und bin auch nicht in den sog. sozialen Netzwerken engagiert. Stehe ich damit bereits unter Generalverdacht? Oder muss ich gar Angaben zu meinem email-account machen, möglichst mit Passwort oder so.

Anyhow, da ich mir die Reisen in die Staaten schon seit Jahren (aus gutem Grund) abgewöhnt habe, wird dies für mich eh nicht von Bedeutung sein. Aber   ...............    alle Entwicklungen aus den Staaten finden nach ca. 5 Jahren auch bei uns Eingang.

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Solche Regelungen zeigen einmal mehr, wie man sich die Kontrolle über die Daten von Bürgern verschaffen will - als Datenkrake bezeichnet man das heutzutage.

Und, ob damit Bürger überhaupt geschützt werden können, ist wirklich fraglich. Der Mensch soll nur noch gläserner werden als er so schon geworden ist. Und dadurch kann es passieren, dass unschuldige Menschen, die nur einen Post in einem sozialen Netzwerk geschrieben haben, welcher vielleicht verdächtig sein könnte, direkt unter den Generalverdacht gestellt werden, mögliche Straftäter zu sein.

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