Substitution und Fahreignung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.07.2016
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Auch ein spannendes Thema. Wie geht man eigentlich im Staate mit Menschen um, die ihre eigene Sucht unter erheblichsten Anstrengungen in den Griff bekommen haben und substituieren? Die Verwaltungsgerichte meinen: Fahreignung fehlt grds.! Hier die Leitsätze einer aktuellen Entscheidung des VG Oldenburg:

1. Grundsätzlich ist derjenige, der unter Einnahme von L Polamidon an einer Substitutionsmaßnahme teilnimmt, fahrerlaubnisrechtlich ungeeignet. 
2. Die Anforderungen an die Bejahung eines Ausnahmefalls sind hoch 
3. Der Beigebrauch von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen (einschließlich Alkohol) schließt die An nahme eines Ausnahmefalls aus. 

VG Oldenburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 B 2377/16

Also: Wer substituiert wird, der muss zumindest sonst komplett clean sein. Nur dann darf er sich Hoffnungen auf eine FE machen!

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