US-Gericht verweigert US-Regierung Zugriff auf Daten in europäischen Rechenzentren

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 18.07.2016
Rechtsgebiete: Datenschutzrecht|2968 Aufrufe

Die US-Regierung wollte Microsoft dazu zwingen, ihr Zugriff auf Daten zu erlauben, die auf Servern in Drittstaaten gespeichert sind. Microsoft weigerte sich, die Nutzerdaten herauszugeben. In erster Instanz wurde der Software-Riese verurteilt, aber Rechtsmittel ausdrücklich offengelassen. Microsoft hat das Urteil angefochten und andere Firmen, etwa Apple, Cisco und Verizon, hatten das unterstützt. Jetzt wurde die Entscheidung aufgehoben. Nach dem Urteil des US Court of Appeals for the 2nd Circuit in New York (Microsoft vs United States, 2nd U.S. Circuit Court of Appeals, No. 14-2985) gewährt das Gesetz von 1986, auf das die US-Regierung ihr Verlangen gestützt hatte, ausschließlich zugriff auf Daten, die in Vereinigten Staaten gespeichert seien. Dagegen bietet dieses Gesetz keine Handhabe, auf Daten zuzugreifen, die in einem irischen Rechenzentrum gespeichert sind.

Für Anbieter von Cloud-Diensten oder Rechenzentren mit Verbindung zu US-Unternehmen ist die Entscheidung wichtig, um das Vertrauen der Kunden zu sichern. Es ist auch ein wichtiger Schritt für den Datenschutz.

Über die Entscheidung berichten Spiegel online und heise online.

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