"Alter Kiffer?!"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.07.2016
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Ein Mal pro Woche Kiffen nimmt die Fahreignung. Ist natürlich nur eine sehr verkürzte Zusammenfassung. Kann man jetzt in einem Beschluss des VGH München aber genauer nachlesen. Hier der redaktionelle - von Jan Luckey verfasste - Leitsatz:

 Ein 34 Jahre alter Fahrerlaubnisinhaber, der seit seinem 14. Lebensjahr einmal die Woche Marihuana konsumiert und kurz nach der Polizeikontrolle drei Wochen mit der Diagnose "Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: F12.2 Abhängigkeitssyndrom und F12.5 Psychotische Störung" stationär behandelt worden ist, hat seine Fahreignung durch regelmäßigen Cannabiskonsum verloren, auch wenn er angibt, "keinen Suchtdruck mehr" zu spüren. Hieran ändert sich auch nichts, wenn der Entlassungsbericht der Klinik festhält, aus "leistungsdiagnostischer Sicht" bestünden keine Einwände gegen das Führen eines Kraftfahrzeugs durch den Antragsteller, wenn sich diese Untersuchung auf die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit, nicht aber auf die Cannabisabhängigkeit bezogen hatte.

  VGH München, Beschluss vom 20.06.2016 - 11 CS 16.806
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Dann hat er aber wahrscheinlich öfter, als nur einmal die Woche konsumiert, wenn er diese Diagnose erhalten hat.

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