OLG Hamm: Unterscheidung von sechs verschiedenen beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Beendigung der Ehe

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 08.07.2016
Rechtsgebiete: Weitere ThemenVergütungs- und Kostenrecht|6273 Aufrufe

Da im Rahmen der Beratungshilfe Festgebühren vorgesehen sind, kommt der Frage entscheidende Bedeutung zu, wie viele beratungshilferechtliche Angelegenheiten Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sind. Besonders virulent ist das Problem bei Beratungshilfe im Zusammenhang mit Beendigung der Ehe. Anders als verschiedene andere Oberlandesgerichte, die von vier typisierten Komplexen ausgehen und bis zu vier verschiedene Angelegenheiten in diesem Zusammenhang bejahen, hat das OLG Hamm im Beschluss vom 8.4.2016 - 25 W 295/15 -  ausführlich begründet, dass insoweit zwischen sechs verschiedenen Angelegenheiten unterschieden werden kann, nämlich zwischen Ehesachen, Kindschaftssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen und Güterrecht.

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