Mindestlohn steigt 2017 auf 8,84 Euro

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.06.2016
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht4|4522 Aufrufe

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro je Stunde steigen. Darauf hat sich sich die Mindestlohn-Kommission geeinigt. Das meldeten vor wenigen Minuten die großen Online-Zeitungen (z.B. hier). Nach § 11 MiLoG kann die Bundesregierung (nur) die von der Kommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen. Einen höheren oder niedrigen Wert darf die Regierung nicht festsetzen. Ein Entscheidungsspielraum steht ihr lediglich insoweit zu, als sie den Mindestlohn auch unverändert lassen kann - damit rechnet aber niemand.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Ich muss zugeben, dass ich die ganze Aufregung (vor allem auf Twitter) nicht verstehe. Habe hier https://www.bbx.de/gehaltsrechner/ mal durchgerechnet was das für jemanden bedeutet, der Vollzeit (40 Stunden / Woche) arbeitet. Netto für den Arbeitnehmer sind das gerade mal etwas über 32 € pro Monat und für den Arbeitgeber inkl. Arbeitgeberanteile 64 €. Wohlgemerkt bei 160 Stunden im Monat.

0

Immerhin überschreitet der Mindestlohn durch die Erhöhung endlich das durchschnittliche Existenzminimum in Westdeutschland (was zuvor nicht der Fall war). Aber welcher Single findet heutzutage schon eine Wohnung für 349 Euro WARM und zahlt gleichzeitig NICHTS für den Arbeitsweg?

http://www.sueddeutsche.de/news/leben/soziales-mindestlohn-reicht-fuer-s...

Wer die Erhöhung für zu hoch hält, sollte einmal versuchen, mit 1050 Euro im Monat auszukommen, bevor er dafür plädiert, dass die Allgemeinheit weiterhin Unternehmergewinne subventioniert.

Sehe ich sehr ähnlich. Hier in München wird man weder für 349 € warm noch kalt eine Wohnung oder gar ein WG Zimmer bekommen. Man müsste schon sehr weit rausziehen. Was dann aber mit dem kostenlosen Arbeitsweg sehr schwierig wird.

0

Wenn man eine Person beschäftigt, ist das sicher zu verknusen. Für Unternehmen, die viele Mitarbeiter im Niedriglohnsektor beschäftigen, ist die 4prozentige Lohnsteigerung nicht grade wenig. Wobei, Unternehmen mit Tarifbindung "verkraften" in schöner Regelmäßigkeit Gehaltssteigerungen quer durch das Entgeltspektrum, sodass ich es für unangenehm, aber stemmbar halte, dass der Mindestlohn steigt.

Außerdem wird das Entgeltgefüge verschoben, wenn ausschließlich der unterste Entgeltbereich eine (große) Steigerung erfährt. Diese Verschiebung wird man als Unternehmen entweder aushalten müssen - was auf Dauer zu nicht zufriedenstellenden Ergebnissen führen dürfte, oder man muss auch bei außerhalb des Mindestlohns liegenden Niedriglohngruppen eine Anpassung vornehmen.

Ich begrüße den Mindestlohn und seine nun wohl erfolgende Anpassung sehr. Allerdings ist die Gehaltssteigerung der Mitarbeiter immer nur eine Seite der Wahrheit.

0

Kommentar hinzufügen