Beck-Aktuell I: Fehlen noch laufender Herstellergarantie ist bei Gebrauchtwagenkauf ein Sachmangel

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.06.2016
|1568 Aufrufe

Heute sind bei Beck-Aktuell 2 wichtige verkehrsrechtliche Meldungen zu finden. Hier die erste: "BGH zum Gebrauchtwagenkauf: Fehlen noch laufender Herstellergarantie ist Sachmangel". Konkret ging es um einen Kläger, der vom kaufte vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen Gebrauchtwagen gekauft hatte, den dieser zuvor auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten und dort mit einer noch mehr als ein Jahr laufenden Herstellergarantie beworben hatte. Es kam, wie es kommen musste, damit ein vernünftiger Fall draus wird: Das Auto hatte Mucken - Reparaturen wurden aufgrund einer vom vorherigen Eigentümer wohl vorgenommenen Manipulation in Rechnung gestellt. Das fand der Käufer nicht so toll und wollte zurücktreten. Entgegen der Vorinstanz sah der BGH einen Sachmangel in der fehlenden Garantie. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen