31. BtMÄndVO in Kraft getreten: Wieder 6 neue Stoffe dem BtMG unterstellt
von , veröffentlicht am 14.06.2016Am 9.6.2016 trat die 31. BtMÄndVO (BGBl. I, 1283). Sie enthält 6 Stoffe (sog. Neue Psychoaktive Substanzen oder Legal Highs), die nunmehr dem BtMG unterstellt sind, nämlich das Phenethylamin-Derivat 25N-NBOMe und die synthetischen Cannabinoide ADB-CHMINACA, ADB-FUBINACA, AMB-FUBINACA, 5F-ADB und 5F-MN-18.
Es handelt sich im Wesentlichen um Abwandlungen von Stoffen, die bereits ins BtMG aufgenommen worden sind. Sie werden vornehmlich im Internetshops zum Kauf angeboten.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
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Sehr geehrter Herr Patzak,
Sie wollten doch über den NPSG-Entwurf hier im Blog berichten, sobald der Entwurf veröffentlicht ist (siehe Ihren Beitrag zur 30. BtmÄndV).
Das NPSG befindet sich auf der "Zielgeraden", es gibt mittlerweile BT-Drs, BR-Drs sowie Ausschussempfehlungen und Sie schweigen dazu.
Warum?
Freundliche Grüße,
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Gast,
das hatte schlichtweg zeitliche Gründe. Ich habe vor, den NPSG-Entwurf am Wochenende in einem Beitrag vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Patzak
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich würde mir wünschen Pregabalin und Rivotril dem BtMG zu unterstellen!