Neues Gesetz: Ausweis-Kontrolle bei Kauf eines Prepaid-Handy

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 01.06.2016
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtTelekommunikationsrecht3|6787 Aufrufe

Das Bundeskabinett gab heute grünes Licht für einen Gesetzentwurf des Innenministeriums, auf dessen Grundzüge sich die Spitzen vor einigen Wochen verständigt hatten. Bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen müssen Telefonanbieter und Händler künftig die Identität von Kunden anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. Ein Ziel: Kriminelle sollen Prepaid-Handys dadurch nicht mehr ohne Weiteres für eine unkontrollierte Kommunikation nutzen können. Der Regierung ist der Ansicht, dass den beim Kauf solcher Handys massenweise fiktive Angaben gemacht werden.

Auf der anderen Seite stellt sich die Fragen, wie die Ausweisdaten geschützt sind (jährlich werden in D. über 8 Mio Prepaid-Karten verkauft), was z.B. mit Obdachlosen und Flüchtlingen geschieht, die keinen festen Wohnsitz haben und ob das Gesetz nicht leicht (z.B. über WLAN) umgangen werden kann.

Auch wichtig: In bereits vorhandenen Datensätze von TK-Gesellschaften sollen die Sicherheitsbehörden eine automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensteilen oder abweichenden Schreibweisen durchführen dürfen, um Terrorverdächtige besser aufzuspüren zu können.

Link: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-terrorbekaempfung.html

Was halten Sie von dieser Gesetzsmaßnahme? Sinnvoll oder überzogen?

 

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3 Kommentare

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Es lebe die ubiquitäre Überwachung! Alles ist gut, was die bürgerlichen Freiheiten begrenzt. Unter hunderttausend Bürgern könnte ja ein Terrorist sein...

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Mir scheint es nicht auf eine "ubiquitären Überwachung" hinauszulaufen, sondern wägt man das Missbrauchspotential mit dem Interesse nach Datenschutz ab, so überwiegt doch sehr deutlich das Missbrauchspotential. Dabei erscheinen Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung von „falschen“ Prepaid Karten bei Weitem nicht auf terroristische Aktivitäten begrenzt. Naheliegend sind schon auf den ersten Blick die Beleidigung oder die Verleumdung, die sehr wahrscheinlich sanktionslos bleiben werden, wenn der Täter unter falscher ID eine Prepaidkarte nutzt. Hier führt Datenschutz – in einem großen Anwendungsfeld – also zu einem faktischen Verfolgungshemmnis.

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Dabei erscheinen Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung von „falschen“ Prepaid Karten bei Weitem nicht auf terroristische Aktivitäten begrenzt.

Dem Gesetzgeber geht es (vordergründig) ausdrücklich nur um "Terrorbekämpfung": "Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets zur Terrorbekämpfung" (vgl. SZ-Online). Hintergründig geht es natürlich um die ubiquitäre Totalüberwachung freier Bürger

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