„Und das ist, was sie uns sagen möchten?“ = Letztes Wort entwertet?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.05.2016
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Klar: Das letzte Wort ist das letzte Wort. Die/Der Vorsitzende sollte sich danach zurückhalten. Oder wegen neu auftauchender Fragen dann wieder in die Beweisaufnahme eintreten. Was aber, wenn am Ende des letzten Wortes gefragt wird:  „Und das ist, was sie uns sagen möchten?“ 

Das OLG Hamm dazu: 

Soweit der Angeklagte eine Verletzung seines Anspruchs auf das letzte Wort rügen will, ist diese Rüge ebenfalls jedenfalls unbegründet. Wenn sich die Vorsitzende mit den Worten „Und das ist, was sie uns sagen möchten?“ vergewissern will, ob der Angeklagte sämtliche Ausführungen, die er machen wollte, auch tatsächlich gemacht hat, dient dies gerade der Sicherung seines Anspruchs auf das letzte Wort. Eine Kommentierung seines Schlussvortrages vermag der Senat darin nicht zu erblicken.

Oberlandesgericht Hamm, Beschl. v. 5.4.2016 - 4 RVs 27/16
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