Haftungsquote gefällig? Zu schneller Motorradfahrer gegen Vorfahrtsmissachter....

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.05.2016
Rechtsgebiete: HaftungsquoteVerkehrsrecht|1948 Aufrufe

Hier einmal wieder etwas aus dem Zivilrecht. Der Motorradfahrer war nicht nur etwas zu schnell. Er hatte 121 statt erlaubter 50 km/h auf dem Tacho. Und dann kam ein PKW-Fahrer, der die Vorfahrt missachtet hat. Das OLG Hamm dazu:

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 121 km/h statt zugelassener 50 km/h) durch einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer gegenüber einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links hin abbiegenden Pkw Fahrer rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 30% zu 70% zulasten des Motorradfahrers. (amtlicher Leitsatz)

  OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2016 - I-9 U 43/15
Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen