Haftungsquote gefällig? Zu schneller Motorradfahrer gegen Vorfahrtsmissachter....
von , veröffentlicht am 02.05.2016Hier einmal wieder etwas aus dem Zivilrecht. Der Motorradfahrer war nicht nur etwas zu schnell. Er hatte 121 statt erlaubter 50 km/h auf dem Tacho. Und dann kam ein PKW-Fahrer, der die Vorfahrt missachtet hat. Das OLG Hamm dazu:
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 121 km/h statt zugelassener 50 km/h) durch einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer gegenüber einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links hin abbiegenden Pkw Fahrer rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 30% zu 70% zulasten des Motorradfahrers. (amtlicher Leitsatz)
OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2016 - I-9 U 43/15Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben