Streitwertkatalog auf dem Vormarsch

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.04.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht1|2377 Aufrufe

Auch das LAG Berlin-Brandenburg hat sich im Beschluss vom 08.04.2016 - 5 Ta 38/16 -  im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung dem von der Streitwertkommission erarbeiteten Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit angeschlossen und entschieden, dass, wenn die Beteiligten (nur) über die Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG streiten, als Streitwert grundsätzlich ein Viertel des Hilfswerts nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG festzusetzen ist. Was aber bleibt ist die Kritik, dass der Streitwertkatalog für Beschlussverfahren in der Regel zu niedrige Werte vorschlägt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Eine "Kommission" ohne Auftrag und demokratische Legitimation macht einen Katalog, der die Rechtsanwendung in Deutschland bestimmt.

Was kommt dabei heraus? Verfahren, auf die Dorfrichter Adam keinen Bock hat, haben einen Streitwert von 2,79 Euro.

 

Wenn der jetzige Streitwertkatalog Arbeitgebern und Rechtschutz zu teuer wird, wird eine neue Streitwertkommission zusammentreten, um das ganze noch etwas zu kürzen.

0

Kommentar hinzufügen