Lesetipp: Blitzer-App auf Handy doch keine OWi?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.04.2016
Rechtsgebiete: SprißlerVerkehrsrecht|2313 Aufrufe

Leider kann ich nicht auf den Volltext eines interessanten Aufsatzes aus der aktuellen NZV verlinken. Vor allem Verteidiger werden sich über den Aufsatz freuen. Es geht um die "Blitzer-Apps" im Handy, wenn das Handy sich im Auto befindet. Das OLG Celle hatte hier einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1b StVO bejaht (OLG Celle 2 Ss (Owi) 313/15, B. v. 3.11.2015, NZV 2016, 192). Richter am LG Dr. Matthias Sprißler aber stellt in NZV 2016, 160 ganz plausibel dar, dass man das auch ganz anders sehen kann. Titel des Beitrags: "Smartphone Apps und Navigationsgeräte mit kartographisch erfassten Geschwindigkeitsmesspunkten fallen nicht unter § 23 I b StVO." Daher: Klare Leseempfehlung!

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