Bedeutung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Rechtsprechung
von , veröffentlicht am 02.03.2016Das LAG Köln hat im Beschluss vom 30.12.2015 – 12 Ta 358/15 - die Bedeutung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsgerichtbarkeit unterstrichen. Unter Hinweis darauf, welche Bedeutung der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für den dortigen Gerichtszweig und die in der Praxis gebräuchlichen Tabellen und die Leitlinien in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben, hat das Gericht betont, dass im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine weitgehende Schematisierung der Wertbemessung für gleichartige Streitigkeiten geboten ist.Geht man von diesen Erwägungen des LAG Köln aus, wird es für die Praxis schwieriger werden, von den Empfehlungen des Streitwertkatalogs im Einzelfall abzuweichen.
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Wird eine gesetzwidrige Wertfestsetzung dadurch besser, dass sie a) von einem Stammtisch von LAG-Präsidenten vorgeschlagen wird und b) von allen Arbeitsgerichten flächendeckend übernommen wird?
Der Streitwertkatalog ist nichts anderes als Ersatzgesetzgebung einer weder durch Verfassung noch Gesetz noch Wahl dazu legitimierten Gruppe von Personen.