BAG stärkt Recht auf freie Anwaltswahl

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.01.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2984 Aufrufe

Das in § 3 III BRAO verankerte Recht, sich in Rechtsangelegenheiten durch einen Rechtsanwalt vor Gerichten vertreten zu lassen, hat das BAG im Beschluss vom 18.11.2015 – 10 AZB 43/15 gestärkt. Das BAG hatte nämlich die Frage zu klären, ob der obsiegenden Partei im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen sind, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern im Sinne von § 11 II 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen. Das BAG hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass es anders als im Verfahren der Prozesskostenhilfebewilligung bei der die Möglichkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes zu berücksichtigen ist, bei der Frage der Kostenerstattung nicht darauf ankommt, ob die erstattungsberechtigte Partei über zumutbar einzusetzendes Vermögen verfügt. Maßgeblich sei insoweit allein die Frage, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als zweckentsprechende Rechtsverfolgung, bzw. Rechtsverteidigung anzusehen ist, dies sei für ein Rechtsmittelverfahren grundsätzlich zu bejahen. Auch könne die Mandatierung eines Rechtsanwalts als solche, auch für den Fall, dass ein gerichtliches Verfahren ohne ihn hätte geführt werden können, nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Die gegenteilige Sicht wäre nicht mit dem Recht auf anwaltliche Vertretung gemäß § 3 III BRAO in Einklang zu bringen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen