Vorratsdatenspeicherung - Gesetz durch den BT

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 16.10.2015

Das Thema hatten wir ja schon häufiger (z.B. hier und hier) im Blog. 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der BR zustimmt - und das sehr bald.  

Damit kommen auf die deutschen TK-Unternehmen erhebliche Kosten und Umsetzungsarbeit zu. Und es wird neue Gerichtsverfahren geben.

Der neue §150 Absatz 13 Satz 1 TKG legt fest, dass die Speicherungsverpflichtung nach § 113b TKG-E spätestens 18 Monate nach der Verkündung dieses Gesetzes zu erfüllen ist. Satz 2 bestimmt, dass die BNetzA den nach § 113f Absatz 1 TKG-E zu erstellenden Anforderungskatalog spätestens zwölf Monate nach Verkündung dieses Gesetzes veröffentlicht werden muss.

Was meinen Sie, wie geht es jetzt rechtlich weiter?

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22 Kommentare

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Schätze mal in diese Richtung:

http://blog.zeit.de/china/2015/10/09/china-plant-die-totale-uberwachung/

Denn wie Herr Hans-Peter Uhl (CSU) so schön formulierte:

„Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.“

https://netzpolitik.org/2008/csu-von-china-lernen-heisst-siegen-lernen/

Kritik an Gesetzen der Regierung dürfte übrigens Minuspunkte geben - also schön aufpassen, Bürger Spies, damit nicht plötzlich der Pass eingezogen wird.

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Wissen ist Macht.

Wissen besteht im wesenlichen aus dem Besitz von Informationen.

Wer Informationen über andere Menschen erlangt, erlangt insbesondere diesen selbst gegenüber damit auch ein Stück weit Macht.

Jeder, der nach Einfluss oder Macht strebt, wird also auch bestrebt sein, möglichst viel Informationen zu erlangen und zu besitzen.

Nicht nur staatliche Stellen sind daran interessiert (das war übrigens auch schon vor hundert Jahren so), sondern auch private Detekteien, Auskunftteien, Sicherheitsunternehmen, Unternehmen, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Medien, Computersoftwarehersteller, Internetdienstleister, ...

Das war schon immer so (man denke etwa an die politische Polizei des wilhelminischen Preußens, oder an die im Kampf gegen Gewerkschaften eingesetzten Unternehmen wie etwa Pinkerton, - und im Mittelalter sammelten kirchliche Stellen fleißig Informationen).

In elektronisch gespeicherter Form nennen wir diese Informationen "Daten".

Es wird also immer die Versuchung geben, Daten zu erlangen und zu speichern.

Wer glaubte, die Urteile des Europäischen Gerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts hätten dem ein für allemal einen Riegel vorgeschoben, war naiv.

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Die Bundesregierung rechtfertigt sich und begründet das Gesetz mit einer angeblich erheblichen Terrorgefahr, der das Gesetz begegnen soll.

Verhält sich die Bundesregierung nicht aber widersprüchlich, wenn sie zugleich massenhaft aus Hochburgen (Afghnanistan, Irak, Syrien, Libyen, Jemen, Somalia, Eritrea, Sudan, Südsudan, Nordnigeria) islamischer Terroristen stammende unbekannte fremde Menschen unkontrolliert einreisen lässt?

Letzteres lässt darauf schließen, daß die Terrorgefahr entweder in Wirklichkeit gar nicht so erheblich ist, sondern eher marginal, oder das sie der Bundesregierung jedenfalls eigentlich gar nicht so wichtig ist, wie sie oft tut.

Wenn aber die wesentliche Begründung bzw. Rechtfertigung für die Vorratsdatenspeicherung nicht überzeigt, dann dürften der europäische Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht die von der Bundesregierung beschlossene Vorratsdatenspeicherung wohl wieder einkassieren. 

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Könnte es sein, dass die Vorratsdatenspeicherung nur deshalb eingeführt werden soll, um das "Anti-Whistleblower-Gesetz" zu verankern? Was passiert denn, wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder kassiert oder eingeschränkt wird. Fällt dann das "Anti-Whistleblower-Gesetz" auch wieder weg?

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Gast schrieb:
Könnte es sein, dass die Vorratsdatenspeicherung nur deshalb eingeführt werden soll, um das "Anti-Whistleblower-Gesetz" zu verankern?

Eine durchaus plausible These.

Die Whistleblower-Aktionen der letzten Jahre haben dem Ansehen der Bundesregierung und ihrer Anhänge stärker geschadet als Terrorismus:

Opfer von Terrorismus: 0

Opfer von Whistleblowing: 1 (GBA Range)

Es wäre daher schlüssig, die Bekämpfung von Whistleblowing auch stärker zu gewichten als die Bekämpfung von Terrorismus.

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@ Gast #7

Das hängt ganz davon ab, wie das BVerfG entscheidet. Es kann beides bestehen bleiben, nur eins der beiden gekippt werden oder beides gekippt werden.

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Es scheint dass am 06.11. der Bundesrat über das neue Gesetz abstimmen wird. Ich vermute auch, dass sehr bald Rechtsmittel gegen das Gesetz einlegt werden.

In Großbritannien (aus deutscher Sicht ein Land mit adäquatem Datenschutz) sollen jetzt alle Besuche von Webseiten (Browser History) von den ISPs für 12 Monate gespeichert werden, berichtet heute die BBC.

http://www.bbc.com/news/uk-politics-34715872

Auch Hacking der GCHQ wird abgedeckt:

Zitat:

"The proposed new laws will also cover when and how the state can mount its own hacking operations - and also how GCHQ, the secret communications agency, can launch operations to collect vast quantities of internet data as it flows through the UK."

Sehr geehrter Herr Dr. Spieß, vielen Dank für Ihren neuen ergänzenden Hinweis: "In Großbritannien (aus deutscher Sicht ein Land mit adäquatem Datenschutz) sollen jetzt alle Besuche von Webseiten (Browser History) von den ISPs für 12 Monate gespeichert werden, berichtet heute die BBC.", der wirklich sehr interessant ist.

Wenn Großbritannien von Deutschland aus ein ausreichender Datenschutz bescheinigt wird, wäre es auch interessant zu wissen, wer in Deutschland oder im Namen Deutschlands solch eine Bewertung abgegeben hat. Es erscheint kaum vorstellbar, daß der Bundesdatenschutzbeauftragte oder gar das Bundesverfassungsgericht so etwas gebilligt hätten. Vermutlich handelt es sich um irgendeinen nicht vom Volk gewählten sondern von Oben ernannten Vertreter der Bundesregierung, der sich weder gegenüber den Bürgern (bei Wahlen) noch gegenüber den Bundesverfassungsgericht noch gegenüber Medien Rede und Antwort stehen und verantworten muss?

 

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Die Antwort dürfte sich aus § 4b Abs. 1 BDSG ergeben, wonach die Übermittlung personenbezogener Daten an in andere Mitgliedstaaten der EU und des EWR aus Deutschland erlaubt ist. Siehe Art. 1 Abs.2 EU-Datenschutz RiLi.

Das neue UK-Gesetz finden Sie im Entwurf hier:

https://www.gov.uk/government/publications/draft-investigatory-powers-bill

Hat jemand eine Idee, wie man den Datenfluß nach GB aus Deutschland insofern beschränken könnte?

 

Der Bundesrat hat vorhin das Gesetz wie erwartet gebilligt

Und das BVerfG darf bald das allseits beliebte "Blamieren oder kassieren" spielen...

 

Hierzu OT ein wenig über den Tellerrand geblickt:

"Jede Erschwernis gegen mörderische Unternehmungen ein Fortschritt..."

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44231/1.html

  

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