Bundeskanzlerin Merkel hat sich nicht strafbar gemacht
von , veröffentlicht am 13.10.2015Mein Kollege Prof. Dr. Holm Putzke von der Uni Passau vertritt die Ansicht, die Bundeskanzlerin habe sich strafbar gemacht, als sie sich Anfang September mit Österreich darauf geeinigt habe, unter Umgehung des eigentlich vorgesehenen Grenzregimes in Europa/Schengenstaaten, Flüchtlinge in Deutschland in großer Zahl aufzunehmen. (Link: Holm Putzke, Ist die Bundeskanzlerin eine Schleuserin?)
Wie nicht anders zu erwarten hat er Beifall (teilweise von zweifelhafter Seite) und auch Kritik für seine Beurteilung geerntet.
Zwei Dinge vorangestellt:
1. Ich stimme Putzke zu, dass die Frage der Strafbarkeit nach §§ 95, 96 AufenthaltsG nur einhellig beantwortet werden kann: Nur wenn eine Person den Tatbestand der unerlaubten Einreise erfüllt, dann können diejenigen strafbar sein, die dieser Person bei der illegalen Einreise Hilfe leisten. Dies ist wohl auch die eigentliche Stoßrichtung der Analyse von Putzke: Er will klarstellen, dass es nicht angeht, immer noch "Schleuser" zu bestrafen (selbst solche, die dies aus rein humanitären Gründen tun), zugleich aber die Handlungen Merkels als strafrechtlich irrelevant anzusehen.
2. Ich stimme Putzkes Antwort, Frau Merkel habe sich wohl strafbar gemacht, nicht zu. Putzke hat das Pferd von der falschen Seite her aufgezäumt und dabei die Akzessorietätslehre missachtet. Die Strafbarkeit nach § 96 AufenthaltsG steht entgegen seiner Annahme in entscheidenden Punkten ("Passpflicht") eben doch zur Disposition der Exekutive, die von der Bundeskanzlerin angeführt wird. Um die Straflosigkeit zu begründen ist m.E. auch keine Änderung des AufenthaltsG erforderlich, wie Putzke annimmt.
Die Erfüllung des § 96 AufenthaltsG ist – wie ja auch Putzke betont – akzessorisch orientiert an der tatbestandlichen, vorsätzlichen und rechtswidrigen Erfüllung der „Haupttat“ des § 95 AufenthaltsG.
Dazu gehört die unerlaubte Einreise eines Ausländers nach § 14 Abs.1 Nr.1 AufenthaltsG. Dies setzt wiederum voraus, dass der Ausländer einen nach § 3 AufenthaltsG „erforderlichen Pass“ nicht besitzt.
Putzke prüft nicht, ob eine unerlaubte Einreise vorliegt – es genügt ihm vielmehr, dass Polizei und Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht routinemäßig bejahen, ohne dass dabei die besondere Lage seit Anfang September überhaupt berückichtigt wird. Putzke verkennt dabei, dass das Aufenthaltsgesetz mit seiner Bestimmung der unerlaubten Einreise selbst wieder akzessorisch ist zu dem Pass- und Grenzregime, welches von der Exekutive gestaltet werden kann und wird.
Meines Erachtens spricht alles dafür, dass die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland infolge der von Merkel initiierten humanitären Handlungen gegenüber den in oder bei Ungarn bzw. auf dem Westbalkan feststeckenden Flüchtlingen schon objektiv tatbestandlich (ausnahmsweise) erlaubt war und ist. Aus dem Gesamtverhalten der Exekutive der Bundesrepublik ist erkennbar, dass in dieser gesonderten Situation auf Einreisedokumente verzichtet wurde, also § 3 AufenthaltsG („Passpflicht“) realiter ausgesetzt ist. Der objektive Tatbestand der unerlaubten Einreise hängt direkt an dieser Passpflicht. Diese ist etwa auch § 14 AufenthaltsVO ("Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen") in Unglücks- und Katastrophenfällen ausgesetzt. Es handelt sich nach ganz verbreiteter Meinung derzeit in und um die Kriegsgebiete in Syrien, Irak und Afghanistan um Flüchtlingskatastrophen, die m. E. durchaus unter § 14 AufenthaltsVO subsumierbar sind, und bis an die deutsche Außengrenze reichen. Ob bei einer jedenfalls faktischen Aussetzung der Passpflicht die interpretatorischen Grenzen dieser Verordnung eingehalten wurden, kann einem Ausländer aber strafrechtlich ohnehin nicht vorgeworfen werden, wenn jedenfalls faktisch erkennbar beim Grenzübertritt seitens der deutschen Behörden auf Pässe bzw. andere Reisedokumente verzichtet wurde.
Zudem müssten, selbst wenn man annimmt, die unerlaubte Einreise bleibe unabhängig vom konkreten Verhalten der Exekutive objektiv unerlaubt, die vielfach von der Bahn im Auftrag der Bundes- bzw. Landesregierungen über die Grenze transportierten und willkommen geheißenen Flüchtlinge auch noch vorsätzlich und rechtswidrig unerlaubt eingereist sein. Nicht nur die objektiv tatbestandsmäßige, sondern auch die vorsätzliche Handlung ist Gegenstand der Akzessorietät.
Wer eingeladen ist, eine Wohnung zu betreten, der kann nicht wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden. Wer vom deutschen Staat nicht nur eingeladen wird, sondern sogar von Personenbeförderungsunternehmen in dessen Auftrag über die Grenze transportiert wird, ohne dass ein Pass von ihm verlangt wird, der reist nicht unerlaubt ein, schon gar nicht tut er dies vorsätzlich. Strafanzeige und Strafverfolgung (auch wenn die Verfahren in den allermeisten Fällen ohne weiteren Ermittlungen eingestellt werden) stellen ein venire contra factum proprium dar.
Putzke prüft schließlich nicht, ob einreisende Flüchtlinge (wenn denn vorsätzlich unerlaubt) auch „rechtswidrig“ unerlaubt eingereist sind. Putzke spricht zwar § 34 StGB (Notstand) an, jedoch wendet er die Notstandsnorm nur auf das Verhalten der Bundeskanzlerin, nicht aber auf das Verhalten der Flüchtlinge selbst an. Bei diesen ist aber eine Rechtfertigung einer unerlaubten Einreise unter den im September und Oktober 2015 bestehenden Voraussetzungen sogar recht naheliegend, denn ihnen stand nicht zu Gebote, mit Ungarn oder anderen Drittstaaten Verhandlungen aufzunehmen.
Ergebnis: Beim Grenzübertritt der Flüchtlinge in Folge der derzeitigen Politik der Bundeskanzlerin handelt es sich nicht um unerlaubte Einreise im Sinne des § 14 AufenthaltsG. Es handelt sich in den meisten Fällen wohl weder um eine objektiv tatbestandsmäßige, noch um eine vorsätzliche, noch um eine rechtswidrige Handlung nach § 95 AufenthaltsG. Infolge dessen ist auch die Hilfe zu dieser Einreise kein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 96 AufenthaltsG. Weder die Bundeskanzlerin noch andere, die Flüchtlingen bei Einreise und Aufenthalt behilflich sind, haben sich strafbar gemacht.
Ergänzung (13.10.2015, abends):
Holm Putzke hat reagiert auf seiner Website, hier.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.
489 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDanny kommentiert am Permanenter Link
Also wenn ich Debatten des Bundestags lese bin ich immer wieder dankbar, dass unsere Gesetze in den Ministerien und nicht im Bundestag gemacht und beschlossen werden.
Gegen Ende der Debatte wird als Argument für den Gesetzesentwurf ernsthaft angeführt (und diskutiert), dass sich dann Leute, die Flüchtlingen Tickets zur Weiterreise von Travemünde nach Schweden kaufen nicht mehr wegen Schleusung strafbar machen würden.
Da frag ich mich.. verstehen die Abgeordneten den Unterschied zwischen Einreise und Ausreise nicht mehr oder denkt man nun schon ernsthaft, das Ausländerrecht von Schweden durch Bundestagsbeschluss ändern zu können?
Friedliche Demos werden überhaupt nichts ändern, weil die Medien darüber (fast) nicht berichten, und sie deshalb keinen Einfluss auf die Meinungsbildung ausüben können. Und sofern Sie berichten werden die Demonstranten als rechtsradikale Ausländerhasser dargestellt.
A. Berger kommentiert am Permanenter Link
"Die FAZ berichtet, dass auf Abgeordnete der Koalitionsfraktionen massiver politischer Druck ausgeübt worden sein soll, damit sie keine diesbezügliche Anfragen an die Bundesregierung richten; solche Anfragen würden ohnehin nicht beantwortet.
Damit ist auch das Parlament als Kontrollorgan der Regierungspolitik ausgeschaltet.
Das Ganze ist ein kalter Staatsstreich, von dem die Öffentlichkeit kaum etwas mitbekommt, weil auch die Medien ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen und bis auf wenige Ausnahmen, auch nach Köln noch stramm regierungskonform berichten.
Damit ist klar, dass die sogenannte Flüchtlinskrise eine Staatskrise mit gefährlichem, die Demokratie zerstörenden, Potential ist.
Inzwischen mehren sich die Stimmen, auch in der Union, die eine Rückkehr zur Gesetzlichkeit fordern. Mit Kanzlerin Merkel, die spätestens mit der Eurokrise begonnen hat nationales und europäisches Recht zu brechen, wird es aber keine Rückkehr zur Gesetzlichkeit geben. Erst wenn das allen klar ist, kann es die dringend notwendigen Änderungen geben. Die Alternative ist, sehenden Auges die Umwandlung der besten Demokratie, die Deutschland je hatte, in einen Unrechtsstaat zuzulassen."
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/rechtsbruch_und_auf...
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Generalstaatsanwalt haben jetzt entsprechend meiner hier vertretenen Rechtsauffassung die Strafverfolgung wegen illegaler Einreise unterbunden. Hier der Bericht der "Welt":
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article151334609/Polizei-toleriert...
Auszüge:
Die Opposition in Schleswig-Holstein sieht das anders (vgl. den ganzen Bericht).
Juristin kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
es ist zu befürchten, dass es bei diesem Thema zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen - je nach Bundesland und der politischen Ausrichtung der Landesregierungen - kommen wird, so dass im einen Bundesland Schleuser verfolgt werden, im anderen nicht.
Vermutlich wird es in der bayerischen Landesregierung hierzu eine andere Bewertung geben als in Schleswig-Holstein.
Man kann diese Entwicklung bereits als eine der Folgen des "kalten Staatsstreichs" und der "Umwandlung der besten Demokratie, die Deutschland je hatte, in einen Unrechtsstaat" (s.o.) betrachten.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Juristin (?),
dass Strafbarkeiten in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich eingeschätzt oder Straftaten unterschiedlich hart verfolgt werden (das ist ja übrigens auch bei anderen Delikten teilweise der Fall), ist bedauerlich. Es ist aber keine sachliche Diskussionskultur, wenn Sie vor Kurzem noch als Argument gegen meine Position anführten, dass die Einreise der Flüchtlinge weiterhin tatsächlich als illegal angesehen und verfolgt werde, nun aber in dem Moment, in dem ein Bundesland anders entscheidet, umschwenken und von "Staatsstreich" und "Unrechtsstaat" fabulieren. Man kann ja durchaus verschiedener Ansicht sein, was die Politik der Bundesregierung angeht. Aber Ihre Schlussfolgerungen sind nun wirklich ziemlich abwegig.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Juristin kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
meine "abwegige" Schlussfolgerung möchte ich gerne näher erläutern:
Das Zitat stammt aus dem Artikel, auf den Kommentator A. Berger (oben) hingewiesen hat:
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/rechtsbruch_und_auf...
Es wäre erfreulich, wenn meine Sorgen um den Rechtsstaat sich als unbegründet herausstellen sollten.
Dass eine "Einladung" einer Bundeskanzlerin nun Gesetze faktisch aufheben kann, das Parlament in der für Deutschland sehr wesentlichen Frage einer unkontrollierten Masseneinwanderung monatelang nicht beteiligt wird und das Publizitätsprinzip nicht eingehalten wird (bei der Ministerentscheidung zu § 18 Abs. 4 AsylG) kritisieren allerdings auch ehemalige Verfassungsrichter und Staatsrechtslehrer als Rechtsbruch.
Eine Folge dieser Politik ist die derzeit bestehende Unsicherheit der Bewertung der illegalen Einreise, über die hier nun ausführlich diskutiert wurde.
Die Problematik der unterschiedlichen juristischen Bewertung der Strafbarkeit der illegalen Einreise und der Schleuserkriminaliätät (je nach Bundesland) zeigt deutlich, dass sich die Bundesregierung/Parlament auch bei dieser Frage künftig entweder wieder an das geltende Recht halten oder dieses ändern sollte.
Möglicherweise wird sich ja Ihre Position im Parlament durchsetzen. Auf den Gesetzentwurf und die Bundestagsdebatte hierzu habe ich bereits hingewiesen.
A. Berger kommentiert am Permanenter Link
Schachtschneider hat Verfassungsbeschwerde erhoben:
http://www.pour-erika.de/politik/verfassungsbeschwerde-gegen-die-politik...
Gerügt wird primär die Verletzung der Verfassungsidentität sowie die Verletzung tragender Strukturprinzipien.
"Ich werde u. a. beantragen, daß die Bundesregierung, namentlich der Bundeskanzler, verpflichtet werden, die Grenzen wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern zu sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich zu beenden. Ich werde weiter beantragen, den Bunddeskanzler, Frau Dr. Angela Merkel, und ihren Stellvertreter, den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, ihrer Ämter zu entheben und zunächst zu suspendieren."
Sollte das BVerfG die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, dürfen wir uns also auf eine lebhafte Verhandlung freuen!
Übrigens hat Fr. Merkel hat heute auf einer PK mit dem türkischen MP wörtlich gesagt, die illegale Migration müsse in eine legale Migration überführt werden...
Man kann nur hoffen, daß das BVerfG seiner Verantwortung gerecht wird und diesem Irrsinn ein Ende macht, bevor es hier - nicht nur rechtlich - drunter und drüber geht.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Schachtschneider hat mit seinen vielen Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht bisher noch nie Erfolg gehabt. Das wird auch dieses Mal nicht anders sein.
A. Berger kommentiert am Permanenter Link
Das ist schlicht falsch. So erstritt S. im Maastricht-Urteil das Recht auf Austritt aus der EU und im ESM-Prozeß eine Haftungsbegrenzung sowie umfassende Unterrichtung des Bundestags durch ESM-Mitarbeiter.
Das bleibt abzuwarten. Wenn Sie einen besseren Vorschlag haben, um hier rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherzustellen, dann lassen Sie es uns bittte wissen.
Im übrigen ist S. nicht allein:
http://www.focus.de/politik/deutschland/in-karlsruhe-eingereicht-wegen-g...
Danny kommentiert am Permanenter Link
Ob eine bestimmte Tat eine Straftat ist, ist aber nunmal eine objektive Frage und hängt nicht davon ob, ob andere für vergleichbare Taten bestraft oder nicht bestraft werden, oder was verschiedene Beamten oder Politiker darüber denken mögen.
Wer die Strafbarkeit von Frau Merkel bejaht hat wird die aktuelle Praxis in der Grenze kaum als rechtlich tragendes Argument benutzt haben, sondern als Indikator um auf Widersprüche hinzuweisen.
Entsprechend ist es vollkommen widerspruchsfrei möglich in der neuen Verfolgungspraxis in Schleswig-Holstein eine AUSWEITUNG DES UNRECHTS zu sehen und sie deshalb zu verurteilen.
GLEICHES UNRECHT FÜR ALLE mag manchen mittlerweile als erstrebenswertes Ziel erscheinen, was dann leider auch schon alles über den aktuellen Zustand unseres Rechtsstaats sagt. Ich persönlich würde eine strikte Anwendung bei sovielen Schleuser wie möglich vorziehen, selbst wenn Frau Merkel nicht bestraft wird. Trotzdem ist es natürlich unerträglich wenn Straftaten nach politischen Kriterien verfolgt oder nicht verfolgt werden. Die richtige Lösung ist die Rückkehr zum Recht für alle; selbst Frau Merkel könnte und sollte sich freiwillig einem Strafverfahren unterwerfen - trotz aller Immunität. Ist das nicht darstellbar ist die einzige rechtlich erträgliche Alternative natürlich eine Gesetzesänderung und keine systematisierte Verwaltungswillkür wie oben beschrieben (wobei natürlich systematierte Verwaltungswillkür schon besser ist als reine Verwaltungswillkür, dann wissen zumindest die Schleuser wie sie sich politisch zu bekennen haben um einer Verfolgung zu entgehen).
Gast kommentiert am Permanenter Link
Meinungsstreits im Strafrecht sind Unrecht! Sie haben es hier im Beck Blog zuerst gelesen! Es gibt nur die objektive und die Unrechtsmeinung!
Danny kommentiert am Permanenter Link
Moment: Mir ist durchaus klar, dass man die neue Verwaltungspraxis auch als Rückkehr zum Recht betrachten kann. Prof. Müller wird das mglw. genau so sehen.
Mir ging es nur darum zu zeigen, warum es nicht unredlich oder unsachlich ist sich über die neue Praxis zu beschweren auch wenn man die vorherige widersprüchlichere Praxis kritisiert hat.
Die Kritik hat sich da nämlich nicht gegen die Bestrafung der Kleinschleuser gerichtet sondern gegen die Nichtbestrafung der Grossschleuser (Frau Merkel et al). Von der Warte aus fallen Recht und Rechtsrealität jetzt weiter auseinander als jemals zuvor.
Juristin kommentiert am Permanenter Link
In dem Interview mit Prof. Ekkehard Schumann rechnet dieser damit, dass nun einzelne Bürger auf Grundlage des Gutachtens von Di Fabio Verfassungsbeschwerde erheben werden, um den Zustand "permanenter Rechtswidrigkeit" zu beenden.
http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/natuerlich-kann-man-das-grundrecht-auf-asyl-beschraenken.html
Danny kommentiert am Permanenter Link
Schachtschneider hat aber Recht mit seinem Homogenitätsargument. Alle funktionierenden Demokratien sind identitäre Demokratien (Identität von Herrscher und Beherrschten).
Die Idee ist eigentlich sehr einfach nachzuvollziehen:
1. Ein Staat ist in dem Ausmass demokratisch wie die Maxime seines Handelns mit dem Willen des Staatsvolkes d.h. dem Willen der einzelnen Bürger übereinstimmt.
2. Wenn die Willensdispositionen der Staatsbürger sich auseinanderbewegen, z.B. wegen Import und Einbürgerung kulturfremder Ausländer gibt es mehrere Möglichkeiten:
2.1. Staatsabbau: Der Staat beschränkt sich auf die Bereiche, die nunmehr dem neuen geteilten Willen entsprechen. In den USA führte das bereits zu drastischem Soziallabbau.
2.2. Heteronomie: Eine der Seiten setzt sich durch und zwingt ihren Willen der anderen Seite auf; in dem Mass wie das geschieht ist der Staat weniger demokratisch.
2.3. Heteronomie + Intensivierung der frühkindlichen Indoktrination: Das ist was man sich von Kinderkrippenpflicht im Hinblick auf Integration verspricht. Soweit erfolgreich reduziert das auf lange Sicht die Willensdifferenzen und Heteronomie. Man sieht aber z.B. in Frankreich, dass das in der Realität nicht funktioniert, zumindest nicht bei grösseren Migrantengruppen.
Im Teso-Urteil und in diversen EU-Urteilen hat das BVerfG eigentlich anerkannt, dass die Staatsgewalt nicht über die Identität des dt. Volkes verfügen darf, sondern vielmehr verpflichtet ist ein einheitliches dt. Staatsvolk zu erhalten, weil eben nur ein solches demokratiefähig sein kann (vgl. Irak, Kosovo, Syrien). Dennoch muss man wohl leider damit rechnen, dass o.g. Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werden wird, obwohl m. E. vergleichsweise gut begründet.
"Der Bundeskanzler, Frau Dr. Angela Merkel, .." ist übrigens vollkommen korrektes Deutsch.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ Danny
Sie haben das als "objektive Frage" bezeichnet. Umdrehen können Sie die Argumentation übrigens nicht - die kam von Juristin, Prof. Müller hat darauf nur korrekt drauf reagiert.
Ach ja und laut Duden ist die weibliche Form Bundeskanzlerin.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das ist gar nicht falsch. Im Maastricht-Urteil des BVerfG wurden alle Beschwerdepunkte entweder als unzulässig oder als unbegründet zurückgewiesen, vgl. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089155.html. Die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde kann schwerlich als Schachtschneiders "Erfolg" verbucht werden. Das gilt unabhängig davon, dass das BVerfG das Urteil zum Anlass genommen hat, einige wichtige Grundsätze zu fomulieren. Sie kommen mir vor wie ein Wahlkämpfer, der es auch bei einem Verlust von 20% der Wählerstimmen als "Erfolg" bewertet, dass man nicht 30% verloren hat.
A. Berger kommentiert am Permanenter Link
lol... wie zB. die Ausführungen des Gerichts auf S. 190 des Urteils, ja? Na dann!
@ Juristin
Das einzige mir bekannte Gutachten des Wiss. Dienstes zum Thema stammt vom 16.12.2015 und ist exklusiv bei der aktuellen kamera tagesschau abrufbar:
https://www.tagesschau.de/obergrenze-103~_origin-86dc1e11-e84d-42f7-8777...
Juristin kommentiert am Permanenter Link
In der Presse wurde mehrfach über ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des BT vom 30. November 2015 berichtet, z.B. auch in dem Interview mit Prof. Schumann.
http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansic...
Ist dieses veröffentlicht worden?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Schumann mag, bzw. mochte einmal ein guter Zivilrechtler (gewesen) sein. Vom Verfassungsprozessrecht hat er ganz offensichtlich aber recht wenig Ahnung, wenn er sagt: "Also ist eigentlich quivis ex populo - der deutsche Staatsbürger - aufgerufen, mittels Verfassungsbeschwerde die Argumente Di Fabios vorzutragen".
Jeder Student weiß nämlich, dass Grundvoraussetzung jeder Verfassungsbeschwerde ist, dass der Beschwerdeführer "selbst, gegenwärtig und unmittelbar" in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen sein muss, also eine "Selbstbetroffenheit" vorliegt. Daran mangelt es hier ganz offensichtlich. Die Popularverfassungsbeschwerde, die sich Schumann vorstellt, also dass jeder quivis ex populo Verfassungsbeschwerde erheben kann, mag es vielleicht in Bayern geben, aber nicht im Bund vor dem Bundesverfassungsgericht, was Schumann besser noch einmal in einer Anfängervorlesung nachlernen sollte.
Juristin kommentiert am Permanenter Link
@ Gast
Die Argumentation von Prof Schumann bzgl. der Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen hat mich auch sehr überrascht.
Die Begründung der aktuell erhobenen Verfassungsbeschwerden der sechs Rechtsanwälte (vgl. Focus) wäre interessant, da ja an sich individuelle Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden müssen.
Art. 14 GG ?
Steuererhöhungen wegen der Flüchtlinge werden zwar wahrscheinlich kommen in Form von Soli, Benzinsteuer o.ä. aber sind noch nicht gegenwärtig.
Unterlassen von Steuersenkungen?
Beschlagnahmen von leerstehenden Wohnungen, wie derzeit von OB Palmer in Tübingen geplant. Da müsste dann wohl erst der Rechtsweg beschritten werden.
Art. 2 Abs. 2 S.1 GG ?
Die Opfer der Silvesterübergriffe von Köln oder die mit Tuberkulose infizierte Mitarbeiterin des Sozialamtes in Dresden sind wohl eher nicht diejenigen, die die Verfassungsbeschwerde erheben.
weitere denkbare Grundrechtsverletzungen:
Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen? Ausfall von Sportunterricht und Vereinssport...
erhöhte Terrorgefahr? gestiegene Kriminalität?
@ A. Berger
Danke für die Info!
Danny kommentiert am Permanenter Link
Bzgl. der Verfassungsbeschwerde von Schachtschneider dürfte zumindest jeder Deutsche durch die reduzierte "Demokratiefähigkeit" unmittelbar beschwert, also in seinem "Grundrecht auf Demokratie" verletzt sein.
Bzgl. den anderen Grundrechten ist das etwas unklarer, aber ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster wenn man da auch die erhebliche Gefährdung von Grundrechten ausreichen lässt.
Auch das Grundrecht auf Sozialhilfe wurde ja nicht von bereits verhungerten Personen erstritten. Wobei es aktuell durchaus schon genug getötete und vergewaltigte Opfer gibt (dutzende bis hunderte Fälle waren ja sogar schon Gegenstand der medialen Berichterstattung), und zumindets letztere könnten auch durchaus noch Verfassungsbeschwerde erheben.
Das passt dann aber tatsächlich weder direkt in das Abwehrrecht-Schema (weil der Staat nicht selbst vergewaltigt, sondern "vergewaltigen lässt") noch in das Schutzpflicht-Schema (weil man keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schutzlevel hat), sondern wär dann eine Art Mischargumentation.
Ohne die aktive Förderung des Flüchtlingsimports (finanziell und organisatorisch) durch die Staatsgewalt hätten die von den Flüchtlingen begangenen Vergewaltigung nie stattfinden können.
Die Frage wär dann, ob der Staat solche Gefahren schaffen darf und falls ja, ob ihn deshalb zumindest erhöhte Schutzpflichten treffen und ob er diese verletzt hat.
Nimmt man das Urteil zum Luftsicherheitsgesetzt ernst dürfte der Staat hier m. E. überhaupt nicht abwägen, also selbst wenn jede Vergewaltigung statistisch 1000 Flüchtlingsleben retten würde, weil er dadurch die Vergewaltigungsopfer nur als Mittel behandelt.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ein "Grundrecht auf Demokratie" und all die anderen angeblichen "Grundrechte", die Sie in Anspruch genommen haben, gibt es nicht. "Grundrechte" im Sinne des Grundgesetzes sind die Artt. 1 bis 19 GG.
OG kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Da sind Sie nicht auf dem Laufenden. Das BVerfG hat in seinem Maastricht-Urteil (http://dejure.org/1993,6) ein, nun ja, "Grundrecht auf Demokratie" erfunden/gefunden. Ausdrücklich im Lissabon-Urteil (http://dejure.org/2009,9):
Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG ist - insoweit haben Sie recht - allerdings kein Grundrecht, sondern ein "grundrechtsgleiches Recht".
Wer die Geister ruft...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich habe ausdrücklich von nicht vorhandenen "Grundrechten" gesprochen. Und da scheinen wir ja auch einig zu sein. Ich sehe aber auch keine "grundrechtsgleichen Rechte", und zwar weder herkömmliche noch neuere wie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Da käme es auf die jeweilige Begründung an. Ich sage ausdrücklich "Begründung" und nicht etwa Geschwätz...
Danny kommentiert am Permanenter Link
Kritiseren Sie die inhaltliche Unbestimmtheit eines grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie oder sehen sie einfach generell keine Gefahr für die Demokratie durch die Flüchtlingskrise?
Die Idee hatte ich ja oben schon kurz versucht darzulegen, aber tatsächlich nur sehr schematisch. Eine stringentere Begründung müsste wohl auch das Einbürgerungsrecht berücksichtigen und setzt Annahmene über die Integrationsfähigkeit der Flüchtlinge voraus.
Das Grundproblem - der verringerte Umfang geteilter Grundwerte oder anders gesagt: die Zunahme unüberbrückbarer Differenzen bzgl. zentraler Grundwerte unserer Gesellschaft - besteht aber unabhängig davon, ob Einbürgerung stattfindet oder nicht.
Dazu Böckenförde (bis 1996 am BVerfG):
Dieses Statement war eigentlich schon immer etwas heuchlerisch, weil die BRD von Anfang an Massnahmen zur Homogenisierung der öffentlichen Meinung getroffen hat, insbesondere durch Reeducation, Zwangsbeschulung und Sonderstrafrecht für NS-Unrecht(smeinungen). Kritiker nennen es Gleichschaltung oder Gehirnwäsche, die Politik spricht von "demokratischer Erziehung", "Menschenrechten" und "politischer Bildung". Akzeptiert man aber die Notwendigkeit (und faktische Existenz) solcher Massnahmen versteht man plötzlich auch so kuriose Urteile des BVerfG wie das zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen einzige Daseinsberechtigung nämlich die Förderung der kulturellen Homogenität ist. Das spricht übrigens nicht gegen Pluralität in nicht-zentralen Bereichen und auch nicht gegen eine langsame(!) Änderung des gesellschaftlichen Wertekonsens.
Die heutige Politik ignoriert diese Einsichten völlig und zerstört zur Zeit gradezu aktiv die "Voraussetzungen, die der Staat selbst nicht garantieren" kann, indem sie erstens massenhaft Ausländer mit völlig anderen Wertvorstellungen einreisen lässt und zweitens die Radikalisierung der dt. öffentlichen Meinung befördert, indem sie auch jede mässige Kritik als rechtsradikal verunglimpft.
Wie kann sowas passieren?
Ich kann es mir nur so erklären, dass den heutigen Politikern immer mehr das Verständnis dafür fehlt, dass unsere Werte nicht universell sind sondern Produkt unserer spezifischen Geschichte und somit andere Kulturen durchaus verschiedene Werte haben können ohne deshalb minderwertig oder unterdrückt zu sein. Die Hegemonie und internationale Dominanz des Westens der letzten Jahrzehnte hat uns wohl dafür blind gemacht. Grade unter Integrationsbeauftragten, Sozialarbeitern, u.a. gibt es die Vorstellung, dass unsere Werte sozusagen objektiv richtig sind und man diese nur "erklären" müsse. Tatsächlich braucht man zur Integration weder Erklärung noch Belehrung sondern BEKEHRUNG.
Eine Homogenisierung wird früher oder später stattfinden. Die Qualität der Politik wird wohl entscheidend dafür sein, ob das durch Integration der bestehenden Widersprüche im hegelschen Sinne und ggf. Rückführung der Bekehrungsunwilligen geschieht oder durch Gewalt wie in den Religionskriegen der Reformation und in der Weimarer Republik bzw. im dritten Reich. Und deshalb müssen Links und Rechts endlich auch mal wieder inhaltlich und auf Erkenntnis ausgerichtet miteinander streiten anstatt Propagandaschlechten in den Medien zu schlagen.
Um das wieder etwas mit dem eigentlichem Thema zu verbinden: Diese notwendige argumentative Auseinandersetzung beider Seiten scheint hier - wohl auf Grundlage geteilter Rechtsüberzeugungen/philosophien - (zumindest tlw.) deutlich besser zu funktionieren als in der (öffentlich sichtbaren) Politik. Mittlerweile hab ich fast den Eindruck, dass die Weiterentwicklung der dt. "Staatsphilosophie"/Gesellschaftssoziologie überwiegend in den Urteilen des BVerfG stattfindet (wenn auch auf leicht kryptozoologische Art und Weise).
Juristin kommentiert am Permanenter Link
Aktuell wurde am Montag in der Süddeutschen Zeitung über ein Gutachten zur Möglichkeit von Zurückweisungen von Migranten an der deutschen Grenze berichtet:
http://www.sueddeutsche.de/politik/grenzschliessung-gutachten-manche-flu...
und im Focus
http://m.focus.de/politik/deutschland/analyse-von-bundestags-juristen-gutachten-stellt-klar-deutschland-darf-manche-fluechtlinge-nicht-abweisen_id_5237007.html
Kennt jemand das Gutachten? Kann man es irgendwo lesen?
Gipfel kommentiert am Permanenter Link
Hier ist der Link:
http://pdok.bundestag.de/index.php?start=drs
Es ist die Drucksache Nr. 18/7311
GK kommentiert am Permanenter Link
"Kennt jemand das Gutachten? Kann man es irgendwo lesen?"
Also meiner Ansicht nach kann es nur das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sein, dass bereits von Herrn Berger referenziert wurde:
https://www.tagesschau.de/obergrenze-103~_origin-86dc1e11-e84d-42f7-8777-7dc78cfa51bb.pdf
47 Seiten und 150 Fußnoten und die Antwort auf die Frage ist ein klares "Jein".
Grüße aus dem Elfenbeinturm ...
Alter Weltreisender kommentiert am Permanenter Link
Es gibt zu den Themenkomplexen mehrere verschiedene Gutachten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wenn man sich hierzulande unsicher ist, sollte man vielleicht mal einen Blick über den (deutschen) Tellerrand wefen.
Lägen unsere Willkommenskulturbefürworter richtig, dann würden die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Korea, Taiwan, Singapur, Großbritannien, Israel, Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich, Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden, die Niederlande, die Schweiz, Israel, und viele andere Länder, vielleicht dogar alle Länder der Welt außer in jüngster Zeit die Bundesrepublik Deutschland alle menschenrechtsrechtswidrig handeln, und wir müßten gegen alle diese Länder wegen der menschenrechtswidriger Politik vorgehen (Deutschland gegen den Rest der Welt).
Die internationale Rechtsvergleichung oder Vergleichung der internationalen Rechtspraxis spricht sehr dafür, daß die Bundesrepublik Deutschland in Wirklichkeit gar nicht (wie von Parteigängern Angela Merkels oft behauptet oder suggeriert wird) gezwungen ist, alle Menschen ins Land zu lassen, sondern der internationale Vergleich spricht vielmehr dafür, daß es auch uns möglich wäre, so zu verfahren, wie es alle oder zumindest fast alle anderen Länder der Welt tuen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Kommentatoren,
der Beck-Blog dient der Diskussion rechtlicher Themen in sachlicher Form. Die Verlinkung von Propaganda-Videos ist selbstverständlich ausgeschlossen.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Dr. Johannes Rübenach kommentiert am Permanenter Link
Der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen hat sich heute in einem Interview der Mittelbayerischen Zeitung ablehnend zum Gutachten di Fabios und anderen (bayerischen) juristischen Stellungnahmen geäußert:
Die Einlassungen von Herrn Di Fabio sind daher auch eher eine politische Streitschrift. als ein verfassungsrechtliches Rechtsgutachten. Er zeichnet ein völlig diffuses Bild von Zerfall, unterlegt nur durch solche Interviews und Einzeläußerungen, die zum politischen Anliegen passen. Nach der Lektüre hat man das Gefühl, in einem "failed state" zu leben, einem Staat also, der seine Funktionen nicht mehr wahrnehmen kann. Das halte ich für wirklich absurd. Wir steigern uns hier langsam in eine kollektive Hysterie hinein, und es wäre eigentlich die Aufgabe von Menschen in Verantwortung, auch von Wissenschaftlern, diese Stimmung nicht noch unter Ausnutzung ihrer Reputation zu befeuern. Im Übrigen ist auch der Versuch, daraus irgendwie einen Verfassungsbruch zu konstruieren, nicht wirklich gelungen.
...
Bei einem Bund-LänderStreit muss wie bei jedem Verfassungsstreit erst einmal gesagt werden, was überhaupt der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab ist; nach der Lektüre weiß man aber nicht, welche Verfassungsnorm eigentlich verletzt sein soll. Es wird mit Großformeln wie der angeblich gefährdeten Staatlichkeit gearbeitet, aber es ist - abgesehen von der mir nicht ganz einsichtigen Gefahr - gar nicht klar, um wessen Staatlichkeit es geht Herr Di Fabio zitiert nur Entscheidungen, in denen es um die Staatlichkeit des Bundes geht (und die stehen auch in einem völlig anderen Kontext), aber ihm geht es ja wohl offenbar um den Freistaat Bayern. Auch ist überhaupt nicht klar, welches Verhalten der Bundesregierung genau Gegenstand der Klage sein soll und welches Verhalten in Zukunft verfassungsrechtlich gefordert sein soll. Das Bundesverfassungsgericht wird die Klage daher schon als unzulässig abweisen - sofern sie denn jemals eingelegt wird.
...
Es gibt auch in München gute Juristen, die schnell erkennen werden, dass eine solche Klage ohne jede Erfolgsaussicht ist. Es ist aus politischer Sicht völlig legitim zu fordern, dass etwas getan werden muss. Problematisch ist nur der typisch deutsche Reflex, eine politische Meinungsverschiedenheit zum Verfassungskonflikt hochzustufen. Das wird unserer Verfassung nicht gerecht, und daher sollten wir Verfassungsrechtler da auch nicht mitmachen, nur weil die Politik ruft. Wir stellen uns damit auch in den Dienst allzu simpler Lösungsvorschläge. Denn es hat noch keiner erklären können, was die Bundesregierung im Spätsommer hätte machen sollen.
Die Klagedrohung ist ein Akt politischer Verzweiflung, Mittelbayerische Zeitung vom 28.1.2016
MT kommentiert am Permanenter Link
Ebenfalls interessant aus dem von Dr. Rübenach verlinkten Artikel (Hervorhebung von mir):
Weil ja immer wieder behauptet wird, die Bundeskanzlerin oder -regierung habe gegen das Dublin Verfahren verstoßen.
Danny kommentiert am Permanenter Link
Dahinter steht ein vollkommenes Missverständnis des Dublin-Systems. Es geht bei Dublin nicht darum Asylbewerber vor Hin- und Herschiebung etc. zu schützen.
Das Dublin System ist eine Antwort auf die Frage, wie Grenzschutz in einem überstaatlichem Raum überhaupt funktionieren kann bzw. könnte und damit die Grundlage für die Existenz des Schengenraums.
Dublin soll(te) das Problem pathologischer Anreize lösen. Ohne ein Dublin-ähnliches System besteht die Gefahr, dass die Aussenländer den Grenzschutz vernachlässigen (kostet schliesslich Geld) und die dabei entstehenden negativen Externalitäten (illegale Einwanderer, Terroristen, usw.) auf die Innenländer abladen. Bei einer solchen Anreizlage dürfte die BRD überhaupt nicht auf eigenen Grenzschutz verzichten.
Dublin dient also dazu, zu bewirken, dass die Länder, die für den Schutz der Aussengrenzen zuständig sind möglichst die vollen wirtschaftlichen und sonstigen Folgen ihres Verhaltens tragen indem ihnen die Zuständigkeit für das Asylverfaqhren und die damit verbundenen Lasten auferlegt werden. Um das Durchzusetzen kann jeder andere Mitgliedsstaat darauf bestehen, dass ein Ausländer, der wie auch immer dorthin gelangt ist, von dem Staat zurückgenommen wird der ihn reingelassen hat.
Das System hat gut funktioniert bis Deutschland systematisch darauf verzichtet hat die Ausländer in die jeweiligen Aussenstaaten zurückführen zu lassen. Damit hat Deutschland den Anreiz der Aussenländer ihren Pflichten zum Grenzschutz nachzukommen zerstört. Das Problem begann übrigens schon vor mehreren Jahren in Griechenland und Italien und hat auch nur wenig mit Syrien zutun. Syrer sind nichtmal die Mehrheit der Flüchtlinge. Kurz vor der Krise hat Deutschland dass System dann vollends ad absurdum geführt indem es den Aussenländern sogar Vorwürfe gemacht hat, wenn diese ihrer Pflicht zum Grenzschutz und zur Registrierung nachkamen oder es versucht haben (Ungarn).
Daraus ergibt sich auch die Lösung: sobald Deutschland seine Dublin-Rechte wieder ausübt, also die Grenzen schliesst bzw. die Ausländer in das zuständige Land zurücktransportieren lässt, haben wir innerhalb von Tagen die Festung Europa, weil kein Aussenland (eigentlich garkein Land ausser Deutschland) sich diese Belastungen durch Scheinasylanten (nur ein Bruchteil der Flüchtlinge wird überhaupt im Sinne der GFK verfolgt) aufladen will.
Entsprechend ist es gradezu lächerlich und absurd wenn Deutschland anderen EU-Ländern mangelnde Solidarität vorwirft. Deutschland hat das Problem quasi im Alleingang verursacht und hat daher auch die Folgen zu tragen. Deutschland kann nach Dublin zwar die Rücknahme verlangen, aber es kann nicht verlangen, dass die Länder dann Asyl gewähren anstatt abzuschieben, auch wenn Merkel natürlich gerne die Vergewaltigungslasten etc. quer durch Europa verteilen würde. Zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen ist niemand verpflichtet, weder nach EU-Recht noch nach der GFK.
Danny kommentiert am Permanenter Link
Aber es stimmt, dass Deutschland in diesem Sinn nicht gegen Dublin verstossen hat, ausser insoweit wie es die Weiterreise von Terroristen, etc. in andere Länder wie Frankreich zulässt.
Der aktuelle Zustand ist tatsächlich ein Failure-Mode des Systems, den man beim Design wohl nicht bedacht hat, weil damals wohl niemand damit gerechnet hat, dass irgendein Land in Europa dieses Ausmass an politischer, moralischer und wirtschaftlicher Inkompetenz zeigen könnte, dass für einen massenhafte Ausübung des Selbsteintrittsrechts notwendig wäre. Das Problem ist Dublin-rechtlich insofern auch nicht die Situation in Deutschland, die ja von unserer Politik gewollt wird, sondern dass schon jetzt Deutschland seine Pflicht verletzt für die durch Selbsteintritt und fehlerhafte Asylgewährung entstehenden Lasten voll einzustehen, d.h. auch zu verhindern, dass die Ausländer in andere Schengen-Länder weiterreisen und dort kriminell sind / die Sozialsysteme belasten / Terroranschläge begehen. Aktuell ist das Ausmass noch vertretbar, aber sobald hier die Sozialleistungen gesenkt werden werden sich unsere Nachbarn bedanken und dann wohl auch vollkommen zurecht ihre Grenze zu Deutschland schliessen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Danny,
wie so oft ist die Lage etwas komplexer als man es mit schlichten Schlussfolgerungen aus zum Teil unzutreffenden Tatsachenbehauptungen und unangemessenen Untertönen erklären zu können meint.
Speziell Ihre Behauptung:
steht ja auch ganz offensichtlich im Widerspruch zu Ihrer nachfolgenden Behauptung:
Fakt ist, dass das Dublin-System schon vor dem September nicht funktioniert hat. Fakt ist zudem, dass es eine Flüchtlingskrise nicht erst gibt, seit die Bundeskanzlerin tätig geworden ist. Ihre Entscheidungen (wie auch immer man sie beurteilt) waren Reaktion auf eine krisenhafte Entwicklung nicht deren Auslöser.
Ihre Behauptung
ist falsch.
Quelle: BAMF-Statistik, Seite 8 (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/A...)
Quelle? Ich bin ziemlich sicher, dass dies, wenn überhaupt, nicht "kurz vor der Krise" geschah, sondern bereits IN der Krise.
Ja, wir haben dann wieder eine "Festung Europa", die dafür verantwortlich ist, dass hunderte, wenn nicht tausende Flüchtlinge im Mittelmeer jährlich umkommen.
Zitat Angela Merkel vom 1.September 2015 (Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-09/dublin-verordnung-asylbewerbe...)
Das ist im Kern dieselbe Forderung, die auch jetzt noch im Raum steht. Merkel hat dann wenig später den Druck aus dem Kessel genommen und wollte wohl mit gutem Beispiel vorangehen (Deutschland übernimmt seinen Teil der Last), statt darauf zu bestehen, dass Italien und Griechenland sofort alle Flüchtlinge zurücknehmen. Sie hatte erkannt, dass Dublin III in der Krise eben nicht mehr funktioniert. Eine humanitäre Ausnahme von der Zurückweisung ist im Abkommen sogar vorgesehen. Aber wer jetzt behauptet, Frau Merkel habe zu einem Zeitpunkt, in dem doch alles "gut funktioniert" hat, durch ihre Entscheidung "das Problem quasi im Alleingang" verursacht, der hat schon nach wenigen Monaten die tatsächliche Lage vergessen, in der die Entscheidung Merkels getroffen wurde. Man mag darüber streiten, ob dies eine politisch kluge weitsichtige Entscheidung war, aber man sollte auch berücksichtigen, welche Alternativen es gab und gibt. Um um Thema zurück zu kommen: Strafrechtlich ist dies im Übrigen ohnehin nicht relevant.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
GK kommentiert am Permanenter Link
Seite 8 stellt die Anzahl der Erstanträge im Dezember 2015 dar. Über die Tatsächliche Zusammensetzung der Flüchtlingspopulation haben die deutsche Behörden keinen vernünftigen Überblick. Der Herr aus Recklinghausen, der in Paris erschossen wurde, hatte 7 Identitäten.
Aber immerhin herzig mit anzusehen, wie sich ein deutsche Beamter mit Lehrauftrag an die Zahlen eine längst kollabierten Systems klammert ...
Habe die Ehre
Gerold Keefer
Gast kommentiert am Permanenter Link
Na wie gut dass der Internetbenutzer "Danny" die Flüchtlinge alle selbst gezählt hat. Es ist immer wieder erfrischend, wie der Anekdotenbeweis seine Rennaisance erlebt, wenn es darum geht Furcht zu verbreiten.
Danny kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Prof. Müller,
es tut mir leid wenn ich mich im Ton vergriffen hab, aber die Politik (und jeder Wähler) wird letztendlich eine moralische Wertung und Abwägung treffen müssen, bei der Nutzen in Form von verhinderten Menschenrechtsverletzungen, die die Flüchtlinge ansonsten erlitten hätten und Kosten, in Form von zusätzlicher Kriminalität (übrigens auch Menschenrechtsverletzungen), Sozialleistungsabbau, etc. zum Ausgleich gebracht werden. Dazu muss man die Kosten auch benennen dürfen. Grade diese Weigerung der meisten Politiker die Kosten anzuerkennen erzeugt (zurecht) die grössten Ängste in der Bevölkerung.
Ich meine damit, dass Deutschland schon seit mehreren Jahren systematisch auf die Zurückführung verzichtet, oder zumindest nicht hinreichend Druck auf die Grenzländer ausgeübt hat ihren Rücknahmepflichten auch tatsächlich nachzukommen. Bei den Zahlen der Übernahmeersuchen in der verlinkten Statistik ist es wie bei den Abschiebungen: nur ein Bruchteil wird auch tatsächlich durchgeführt.
Im Prinzip dürfte es, sofern das Dublinsystem strikt angewandt werden würde, ausser Flughafenasyl in Deutschland garkeine Asylgewährung geben.
Genau das meine ich.
Wo wir uns nicht einig sind, ist wohl die Frage ob Deutschland das verschuldet hat oder ob das Dublin-System grundsätzlich untauglich ist.
Wenn Deutschland trotz aller EU die berechtigten Rückführungen (was sogut wie alle Asylantragssteller wären) nicht erzwingen könnte wenn es wollte wäre das allerdings das Todesurteil für die offenen Grenzen in Europa.
Es kann gut sein, dass sie recht haben; ich sehe auch nicht wie Deutschland im Zweifelsfall einen EU-Staat, der kooperationsunwillig ist, zwingen könnte seinen Rücknahmepflichten nachzukommen. Fraglich, ob das überhaupt wünschenswert wäre. Es fällt mir jedenfalls sehr schwer die anderen Länder Europas zu verurteilen, weil sie nicht unser Mass an Aufopferungsbereitschaft zeigen.
Zugegeben, wenn ich mir die Asylzahlen der letzten Jahrzehnte anschaue scheint das System tatsächlich nie richtig funktioniert zu haben.
Ein gemeinsamer Grenzraum benötigt eigentlich auch immer eine gemeinsame Asylpolitik, weil jede Asylentscheidung mangels Binnengrenzen potentiell alle Länder betrifft und belastet. Und dass mehr als das GFK-Minimum, streng ausgelegt, in Europa nicht konsensfähig ist, sieht man ja. Das Dublinsystem ist dann wohl auch nur so zu verstehen, dass es auf eine minimale Anzahl von Asylanten ausgelegt ist (quasi ein Asylvermeidungsystem), ansonsten wär die Belastung der Grenzländer tatsächlich untragbar.
Meiner Ansicht nach ist es fast ausschliesslich ein Anreizproblem. Die Lebensverhältnisse mögen sich in manchen Herkunftsstaaten verschlechtert haben, aber politische Verfolgung in dem Ausmass wie hier Flüchtlinge eintreffen existiert einfach nicht. Es sind überwiegend Armuts- und Kriegsflüchtlinge, und davon gibt es quasi unbegrenzt viele, die noch gerne hierherkommen würden und es bisher nur deshalb nicht getan haben weil es teuer ist und weil sie bis vor einigen Jahren damit rechnen konnten wieder in ihre Heimat zurückgeschoben zu werden. Mittlerweile hat sich rumgesprochen, dass Europa fast niemanden mehr abschiebt, daher die Krise.
Ich seh das genau umgekehrt: durch die Aufnahme hat Frau Merkel den Anreiz für die Flüchtlinge sich auf den Weg zu machen stark erhöht und den Anreiz der Grenzländer ihre Grenzen zu schützen stark verringert. Beides erhöht mittelfristig den Druck.
Die Flüchtlingskrise ist keine Naturkatastrophe, die vllt alle paar Jahrzehnte mehr oder wenige zufällig auftritt und dann eine vorherbestimmte Dauer hat, sondern ein dynamischer Vorgang. Als rationale Akteure tun die Flüchtlinge einfach das was Ihnen zur Erreichung ihrer Lebensziele am sinnvollsten erscheint, so wie wir ja auch. Ich vermute deshalb die Krise wird solange anhalten, wie wir durch unsere Asylpraxis entsprechende Anreize setzen oder bis Europa das Niveau der dritten Welt erreicht hat.
Frau Merkel trägt tatsächlich nur eine Teilschuld.
Hauptursache ist m. E. die dt. Tendenz zur Absolutsetzung abstrakter moralischer Ideen und zum umschlagen von einem Extrem ins andere. Das dt. Kaiserreich war anerkanntermassen das toleranteste und judenfreundlichste Land in Europa. Es bedurfte nur wenige Jahre Weimarer Chaos um das ins Gegenteil umschlagen zu lassen. Kann Frau Merkel garantieren, dass das nicht wieder passiert? Ich fürchte darüber macht man sich bisher nicht ausreichend Gedanken.
Ja, es ist Politik. Das erklärt vllt auch viele Probleme im europäischem Kontext. Ohne effektive Rechtsdurchsetzung (durch ein europäisches Strafrecht) ist alles europäische Recht letztlich nur schönes-Wetter-Recht.
Viele Grüsse
GK kommentiert am Permanenter Link
Immer wieder Köstlich sind dann solche Sätze:
"Denn es hat noch keiner erklären können, was die Bundesregierung im Spätsommer hätte machen sollen."
Dann bin ich also der erste, der es Herrn Prof. Dr. Kingreen erklären kann:
Die deutsche Regierung hätte nach "Bereinigung der Notlage" in Ungarn, so handeln sollen, wie sie es nun seit Wochen mit Unterstützung von Milliarden Euros von der Türkei und den Balkanstaaten erwartet: Maßnahmen ergreifen, die die Anzahl der Flüchtlinge begrenzen.
Danke für den Beifall. So schwer war's gar nicht.
Grüße Gerold Keefer
Gast kommentiert am Permanenter Link
Im Spätsommer. 2015 wohlgemerkt.
Solche Maßnahmen brauchen Vorlauf. Es hat seine Gründe, warum die Maßnahmen in der Türkei etc. nicht schon länger bestehen.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Professor,
ich erlaube mir, Ihnen zu widersprechen. Wenn Sie schreiben:
Sehe ich darin eine totale Verkennung der Wirkungszusammenhänge.
Wer bewusst das Risiko des Ertrinkens auf sich nimmt, handelt eben nicht -wie in diesem Land häufig unterstellt wird- aus purer Verzweiflung, sondern primär als rationaler Akteur. Er wägt Risiko und Erfolg gegeneinander ab.
Da auch nach griechischem Gesetz der Grenzübertritt an den vorgesehenen Grenzstellen zu erfolgen hat, ist die Fahrt im Boot ebenso unerlaubt.
Und anstatt, dass eine derartige Aktion sanktioniert wird, wird sie belohnt, durch die sichere Aussicht in Deutschland Unterstützungsleistungen zu erhalten. Und solange diese Haltung der offenen Binnengrenzen aufrecht erhalten wird, werden weiter Menschen in den Tod gelockt.
Die moralische Verantwortung für die Toten im Mittelmeer tragen eben jene "Humanitäts"denker, welche das Problem erst geschaffen haben. Es muss ausichtslos sein auf diesem Wege seinen Zugang nach Europa zu erzwingen. Dann ist die Risiko -Erfolgsabwägung auch eindeutig: es wird es niemand mehr probieren. Somit sind es eben nicht Tausende von Toten, die der linke Gutmensch geradezu provoziert hat, sondern keine mehr. Das Sterben hört auf.
Die Aussengrenzen werden nicht zu schützen sein, solange die Sogwirkung Deutschlands anhält. Ohne den Kaskaden Effekt der Binnensicherung werden weiter Männer und Frauen und Kinder etrinken.
Der massenhafte Anstieg dieser Exponentialfunktion der "Flüchtling"szahlen ist selbstredend erst durch das Handeln der BKin ins Rollen gekommen. Mehr Versuche- mehr Tote.
Es ist zynisch und scheinheilig, vorzugeben, Menschen helfen zu wollen, indem man sie in den Tod lockt.
Freundliche Grüße
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ Max Mustermann
Richtig. Die Geschichte lehrt uns, dass die Abschreckung an der Berliner Mauer auch zu einer Risiko-Erfolgsabwägung bei der betroffenen Bevölkerung geführt hat, die deshalb eine Flucht aus der DDR gar nicht mehr in Betracht zog.
Das sollte sich auf die nur unwesentlich größeren EU-Grenzen mit Erfolg übertragen lassen.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Welch perfider Unsinn, Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen.
Die historische Situation der DDR ist doch in diesem Kontext gar nicht anzuwenden.
Da wurden Deutsche gefangen gehalten. Natürlich hat die BRD, die Mauerflüchtlinge aufgenommen.
Hätte die BRD diese aber konsequent zurück geschickt, hätten die Versuche aber aufgehört.
Genau das lehrt uns ja die Geschichte. Wenn der Versuch erfolgreich sein kann, riskiert man es.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ Max Mustermann
Dann fragen Sie mal in den USA an, wie gut man da mit Abschreckung die Grenze zu Mexiko dicht gekriegt hat. Sie haben einfach keine Ahnung was praktisch möglich ist.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Nach der DDR also die USA...welch Nebelkerze.
Das ist ein Strafrechtsblog. Kein Mensch hier kommt auf die Idee, nur weil ich Diebstahl unter Strafe stelle, wäre es damit "praktisch möglich" Diebstähle zu verhindern.
Wer aber erwischt wird, wird sanktioniert und nicht belohnt.
Darum gehts.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ Max Mustermann
Nur das Diebstahl im Unterschied zu Asyl kein Grundrecht ist. Aber lassen Sie sich von solchen Kleinigkeiten bitte nicht stören.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ach ja und in den USA gibt es nun wirklich keine legale Anreizstruktur für einen Grenzübertritt.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Die Gültigkeit des Grundgesetzes ist aber auf das Staatsgebiet der BRD beschränkt.
Dieses Kolonialherrschaftsdenken hat ja zu den verzerrten Wahrnehmung der Welt mit ihren Folgen geführt.
Natürlich hat die Bundesregierung die Fluchtursachen maßgeblich begünstigt, indem sie sich an den Sanktionen gegen Assad beteiligt hat.
Sie waren wohl noch nie in Syrien. Klasse Land. Kaum Kriminalität. Gutes Sozialsystem. Eine für die Gegend moderate Arbeitslosenquote von 13%.
Und dann kommt der Westen und schnürt das Land von jeglichem Kapital- und Warenverkehr ab.
In der Folge springt die ALQuote auf 56%.
In Deutschland hätte das auch Bürgerkrieg zur Folge.
Super gemacht.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Kaum sag ich es:
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlinge-von-gr...
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Der Plan werde in mehreren EU-Staaten ausgearbeitet, darunter auch Deutschland," Schockierend, wo doch Angela Merkel eindeutig zur Fraktion "kein Mensch ist illegal" gehört und nicht nur vorübergehende Notmaßnahmen ergriffen hat, als sie die Zurückweisung ausgesetzt hat. Erst der Deal mit der Türkei, jetzt das - was ist nur los mit "Mutti Merkel"? Will sie etwa nicht das Abendland zerstören? Und wo sollen gewisse Gruppen jetzt ihr Feindbild hernehmen? Man darf gespannt sein.
Seiten