Bundeskanzlerin Merkel hat sich nicht strafbar gemacht

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 13.10.2015

Mein Kollege Prof. Dr. Holm Putzke von der Uni Passau vertritt die Ansicht, die Bundeskanzlerin habe sich strafbar gemacht, als sie sich Anfang September mit Österreich darauf geeinigt habe, unter Umgehung des eigentlich vorgesehenen Grenzregimes in Europa/Schengenstaaten, Flüchtlinge in Deutschland in großer Zahl aufzunehmen. (Link: Holm Putzke, Ist die Bundeskanzlerin eine Schleuserin?)

Wie nicht anders zu erwarten hat er Beifall (teilweise von zweifelhafter Seite) und auch  Kritik für seine Beurteilung geerntet.

Zwei Dinge vorangestellt:

1. Ich stimme Putzke zu, dass die Frage der Strafbarkeit nach §§ 95, 96 AufenthaltsG nur einhellig beantwortet werden kann: Nur wenn eine Person den Tatbestand der unerlaubten Einreise erfüllt, dann können  diejenigen strafbar sein, die dieser Person bei der illegalen Einreise Hilfe leisten. Dies ist wohl auch die eigentliche Stoßrichtung der Analyse von Putzke: Er will klarstellen, dass es nicht angeht, immer noch "Schleuser" zu bestrafen (selbst solche, die dies aus rein humanitären Gründen  tun), zugleich aber die Handlungen Merkels als strafrechtlich irrelevant anzusehen.

2. Ich stimme Putzkes Antwort, Frau Merkel habe sich wohl strafbar gemacht, nicht zu.  Putzke hat das Pferd von der falschen Seite her aufgezäumt und dabei die Akzessorietätslehre missachtet. Die Strafbarkeit nach § 96 AufenthaltsG steht entgegen seiner Annahme in entscheidenden Punkten ("Passpflicht") eben doch zur Disposition der Exekutive, die von der Bundeskanzlerin angeführt wird. Um die Straflosigkeit zu begründen ist m.E. auch keine Änderung des AufenthaltsG erforderlich, wie Putzke annimmt.

Die Erfüllung des § 96 AufenthaltsG  ist – wie ja auch Putzke betont – akzessorisch orientiert an der tatbestandlichen, vorsätzlichen und rechtswidrigen Erfüllung der „Haupttat“ des § 95 AufenthaltsG.

Dazu gehört die  unerlaubte Einreise eines Ausländers nach § 14 Abs.1 Nr.1 AufenthaltsG. Dies setzt wiederum voraus, dass der Ausländer einen nach § 3 AufenthaltsG „erforderlichen Pass“ nicht besitzt.

Putzke prüft nicht, ob eine unerlaubte Einreise vorliegt – es genügt ihm vielmehr, dass Polizei und Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht  routinemäßig bejahen, ohne dass dabei die besondere Lage seit Anfang September überhaupt berückichtigt wird. Putzke verkennt dabei, dass das Aufenthaltsgesetz mit seiner Bestimmung der unerlaubten Einreise selbst wieder akzessorisch ist zu dem Pass- und Grenzregime, welches von der Exekutive gestaltet werden kann und wird.

Meines Erachtens spricht alles dafür, dass die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland infolge der von Merkel initiierten humanitären Handlungen gegenüber den in oder bei Ungarn bzw. auf dem Westbalkan feststeckenden Flüchtlingen schon objektiv tatbestandlich (ausnahmsweise) erlaubt war und ist. Aus dem Gesamtverhalten der Exekutive der Bundesrepublik ist erkennbar, dass in dieser gesonderten Situation auf Einreisedokumente verzichtet wurde, also § 3 AufenthaltsG („Passpflicht“) realiter ausgesetzt ist. Der objektive Tatbestand der unerlaubten Einreise hängt direkt an dieser Passpflicht. Diese ist etwa auch § 14 AufenthaltsVO ("Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen") in Unglücks- und Katastrophenfällen ausgesetzt. Es handelt sich nach ganz verbreiteter Meinung derzeit in und um die Kriegsgebiete in Syrien, Irak und Afghanistan um Flüchtlingskatastrophen, die m. E. durchaus unter  § 14 AufenthaltsVO subsumierbar sind, und bis an die deutsche Außengrenze reichen. Ob bei einer jedenfalls faktischen Aussetzung der Passpflicht die interpretatorischen  Grenzen dieser Verordnung eingehalten wurden, kann einem Ausländer aber strafrechtlich ohnehin nicht vorgeworfen werden, wenn jedenfalls faktisch erkennbar beim Grenzübertritt seitens der deutschen Behörden auf  Pässe bzw. andere Reisedokumente verzichtet wurde.

Zudem müssten, selbst wenn man annimmt, die unerlaubte Einreise bleibe unabhängig vom konkreten Verhalten der Exekutive objektiv unerlaubt, die vielfach von der Bahn im Auftrag der Bundes- bzw. Landesregierungen über die Grenze transportierten und willkommen geheißenen Flüchtlinge auch noch  vorsätzlich und rechtswidrig unerlaubt eingereist sein. Nicht nur die objektiv tatbestandsmäßige, sondern auch die vorsätzliche Handlung ist Gegenstand der Akzessorietät.

Wer eingeladen ist, eine Wohnung zu betreten, der kann nicht wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden. Wer vom deutschen Staat nicht nur eingeladen wird, sondern sogar von Personenbeförderungsunternehmen in dessen Auftrag über die Grenze transportiert wird, ohne dass ein Pass von ihm verlangt wird, der reist nicht unerlaubt ein, schon gar nicht tut er dies vorsätzlich. Strafanzeige und Strafverfolgung (auch wenn die Verfahren  in den allermeisten Fällen ohne weiteren Ermittlungen eingestellt werden) stellen ein venire contra factum proprium dar.

Putzke prüft schließlich nicht, ob einreisende Flüchtlinge (wenn denn vorsätzlich unerlaubt) auch „rechtswidrig“ unerlaubt eingereist sind. Putzke spricht zwar § 34 StGB (Notstand) an, jedoch wendet er die Notstandsnorm nur auf das Verhalten der Bundeskanzlerin, nicht aber auf das Verhalten der Flüchtlinge selbst an. Bei diesen ist aber eine Rechtfertigung einer unerlaubten Einreise unter den im September und Oktober 2015 bestehenden Voraussetzungen sogar recht naheliegend, denn ihnen stand nicht zu Gebote, mit Ungarn oder anderen Drittstaaten Verhandlungen aufzunehmen.

Ergebnis: Beim Grenzübertritt der Flüchtlinge in Folge der derzeitigen Politik der Bundeskanzlerin handelt es sich nicht um unerlaubte Einreise im Sinne des § 14 AufenthaltsG. Es handelt sich in den meisten Fällen wohl weder um eine objektiv tatbestandsmäßige, noch um eine vorsätzliche, noch um eine rechtswidrige Handlung nach § 95 AufenthaltsG. Infolge dessen ist auch die Hilfe zu dieser Einreise kein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 96 AufenthaltsG. Weder die Bundeskanzlerin noch andere, die Flüchtlingen bei Einreise und Aufenthalt behilflich sind, haben sich strafbar gemacht.

Ergänzung (13.10.2015, abends):

Holm Putzke hat reagiert auf seiner Website, hier.

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489 Kommentare

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Henning Ernst Müller schrieb:

die Verfassung wird nicht dadurch verletzt, dass die Einschränkung eines Grundrechts in einer bestimmten Suituation nicht mehr durchgesetzt wird.

Nein, aber sie wird verletzt wenn Träger staatlicher Gewalt unnötige oder unverhältnismässige Gefahren für verfassungsmässig geschützte Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung Einheimischer schaffen.

Strafbar ist das aktuell wohl bereits als Beihilfe zu Mord, Körperverletzung und Vergewaltigung. Und eben eventuell wegen Schleusung. Nur wissen wir ja alle, dass diese Taten nichtmal vor ein Gericht kommen werden, sofern es hochrangige Politiker betrifft.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Jedenfalls würden entsprechende Haftungsrisiken den Politikberuf sehr unattraktiv machen, und dies müsste ausgeglichen werden mit einer sehr viel höheren Bezahlung. Wir würden dann keien entscheidungsstraken Politiker mehr bekommen, sondern nur noch eine risikoarme Politik, die danach strebt, es allen recht zu machen. Eine Politik, wie sie  jahrelang auch von der derzeitigen BKin wie auch einem ihrer Vorgänger betrieben wurde.

Ich fände das toll. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die aktuelle Politik wohl bereits zu Morden, Vergewaltigungen, etc geführt hat. Zumindest letzteres hat die Politik ja auch bereits zugegeben bzgl. den Frauen die in den Erstaufnahmelagern vergewaltigt werden.

 

Richtig, Merkel wurde bisher wohl vorallem gewählt weil Sie die Person ist, von der sich die Wähler versprochen haben, dass Sie im wenigsten Schaden durch aktionistische Gesetzgebung anrichtet. Was ist denn überhaupt gegen verantwortungsvolle vorsichtige Politik einzuwenden?

 

Bzgl. dem Flüchtlingsthema ist jetzt schon klar wie es ausgehen wird: sobald die innere Sicherheit hinreichend zusammengebrochen ist wird die Politik aufs Gegenteil umschwingen und populistische und dann notwendig extreme Massnahmen gegen die Flüchtlinge ergreifen.

Aktuell wird nun bereits wieder die Einrichtung von Konzentrationslagern geplant, auch wenn man sie noch nicht so nennt (sog. Transitzonen). Wär es nicht vllt sinnvoller gewesen von Anfang an eine nachhaltige, d.h. sehr viel strengere Asyl- und Grenzpolitik zu betreiben, so dass die Masse der Flüchtlinge nie einen Anreiz gehabt hätte hierher zu kommen?

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Das Risiko, das die BKin mit ihrer Politik eingeht, ist das der Abwahl nach einer künftigen Bundestagswahl. Ein Politiker steht immer bei einem Teil der Wähler im "Verdacht" sein Amt zu missbrauchen, vom anderen Teil der Wähler wird er oder sie hofiert. Das ist jetzt auch nicht anders. Die Fragen, die Sie hier als strafrechtliche Fragen thematisieren, sind im Kern politische Fragen.  Von einer Strafbarkeitslücke bei politischen Entscheidungen kann deshalb nicht die Rede sein.

Das beschreibt die aktuelle Situation zutreffend. Mein Punkt ist aber, dass grade in einer Demokratie gewisse Bereiche Off-Limit sein müssen und nicht der Politik oder dem Mehrheitswillen unterliegen dürfen. Ich möchte daran erinnern, dass auch Hitler demokratisch gewählt wurde.

 

Merkel riskiert in der Tat nur die Wiederwahl. Das Risiko vieler Unterschichtsbürger besteht aber in einem vorzeitigem Ableben.

 

Die Abgrenzung sollte am besten durch eine Art Politikerstrafrecht getroffen werden.

Es wäre zB wohl nicht zuviel verlangt zu fordern, dass sich Träger der öffentlichen Gewalt an die allgemeinen Gesetze halten, d.h. zumindest die vorsätzliche bewusste Verletzung eines Gesetzes durch Beamte und Exekutivorgane sollte strafbar sein, auch ohne spezialgesetzliche Strafnorm.

 

Aktuell ist nichtmal das Verabschieden und Anwenden verfassungswidriger Gesetze strafbewehrt. Dagegen wird absurderweise der untaugliche Versuch durch Parteienverbot sanktioniert.

 

 

2

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Keefer,

die Verfassung wird nicht dadurch verletzt, dass die Einschränkung eines Grundrechts in einer bestimmten Suituation nicht mehr durchgesetzt wird. Konkret: Art. 16a GG ist gar kein Grundrecht, auf dass Sie sich oder  irgendein anderer Bürgers dieses Staates berufen könnten.

[...]

 

Lieber Herr Müller,

ich habe bisher nicht vor in Deutschland politisches Asyl zu beantragen ...

Insgesamt bin ich ganz anderer Meinung als Sie: 16a Absatz (2) wurde in einem sehr kontroversen und langwierigen parlametarischen Prozess so gestaltet und mit den erforderlichen Mehrheiten so verabschiedet, wie er jetzt im GG steht.

Die davon abgeleiteten Gesetze lassen mit dem Ministererlass eine rechtmäßiges Verfahren zur Erreichung des gleichen Ziels zu. Dieses Verfahren wurde nach meinem Kenntnisstand bis heute nicht angewendet.

Wenn es sich um eine Notsituation gehandelt hat, dann wurde klar versäumt festzustellen, worin diese bestand und wann diese als beendet angesehen werden kann.

Der Regierungssprecher sprach am 04.09. davon, dass ein „eine Notlage bereinigt
wurde“. Damit wurde der Eindruck vermittelt es handle sich um eine befristete Maßnahme, was sie bis dato nach Aussagen von Frau Merkel nicht ist.
 

Ganz offensichtlich wurde die Notsituation mit der Aufhebung des Dublin-Verfahrens am 25.08. von der Bundesregierung selbst befördert. Die Notsituation, die wir nun tagtäglich erleben sind unmittelbare Folgen einer von Angela Merkel ausgesprochenen Einladung (Aufnahme "ohne Obergrenze"). Frau Merkel stellte dabei die Rechtslage für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Flüchtlinge falsch dar, da die Flüchtlinge in den seltensten Fällen (Anerkennungsquote 0,8%) unter das Grundrecht aud Asyl nach 16a fallen.

Es gibt also keinerlei rechtliche Verpflichtung für unser Land Bürgerkriegsflüchtlinge oder sonstige Zuwanderer unbeschränkt aufzunehmen. Es war gerade die erkennbare Absicht des Gesetzgebers dies zu verhindern. Es ist im übrigen auch Sinn der Genfer Konvention ein Regelwerk zu etablieren, dass Rechte aber auch Pflichten für Kriegsflüchtlinge festlegt.

Als Folge dieses Rechts- und Verfassungsbruchs betrachten mittlerweile einige Politiker und sehr viele Bürger die Sicherheit und den sozialen Frieden im Lande gefährdet. Aus der Notlage am Bahnhof Budapest könnte also bald eine Notsituation in ganz Deutschland werden.

Humanität muss letztendlich in Gesetzen verankert werden. Das ist in unserer Gesetzgebung und in der Rechtspraxis auch deutlich erkennbar. Die Aussetzung dieser Gesetze aus angeblich humanitäten Erwägungen heraus kann nicht die Grundlage für Regierunghandeln sein, denn die größten humanitären Katastrophen spielen sich oft genau dann ab, wenn die Rechtsordnung aufgehoben ist.

Es stimm mit traurig, dass gerade Rechtsexperten in dieser Krisensituation nicht auf die immanente Humanität des demokratischen Rechtsstaats, sondern auf die Willkührhandlungen einer Kanzlerin vertrauen.

Es kann gegenwärtig nur einen Weg geben, diese Situation zu "bereinigen": Sofortiger Rücktritt der Bundeskanzlerin.

Herzliche Grüße

Gerold Keefe

 

 

 

3

Lieber Herr Müller,

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Keefer,

die Verfassung wird nicht dadurch verletzt, dass die Einschränkung eines Grundrechts in einer bestimmten Suituation nicht mehr durchgesetzt wird. Konkret: Art. 16a GG ist gar kein Grundrecht, auf dass Sie sich oder  irgendein anderer Bürgers dieses Staates berufen könnten.

Es interessiert hier nicht, ob (m)ein Grundrecht verletzt wurde. Es interessiert, ob die Regierung auf der Grundlage der Verfassung handelt. Tut sie das erkennbar nicht, dann bricht sie die Verfassung.

Im Hinblick auf GG Artikel 16a Absatz (2) tut sie das seit dem 04.08. erkennbar nicht mehr. Und sie hat nicht begründet, warum sie das nicht mehr tut und wie lange sie das zu tun gedenkt.

Im Hinblick auf GG Artikel 20 Absatz (3) tut sie das seit dem 04.08. ebenfalls nicht mehr. Das wurde jetzt auch amtlich von einem Richter festgestellt:

"Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen."

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148562388/Richter-straft-Schleuser-wegen-Regierungspolitik-milde.html

Wenn hier die Verfassung nicht gebrochen wurde, dann erklären sie mir bitte, was die Regierung denn noch tun muss, dass die Verfassung gebrochen ist.

Dank hierfür.

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

3

Und wäre die Bundesrepublik Deutschland eine GmbH, und Frau Merkel deren Geschäftsführerin, dann käme angesichts der Lasten, die Frau Merkel ihr ohne zwingende rechtliche Verpflichtung (und teilweise sogar wohl entgegen dem geltenden Recht) aufbürdet, wohl der Tatbestand des § 266 in Betracht.

Gottseidank ist unser Staat keine Kofmich-Gmbh, sondern ein Staatswesen "im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" mit moralischen Voraussetzungen und Ansprüchen, wie die Würde des Menschen und die Werte des Abendlands samt Nchstenliebe etc. und gottseidank gibt es nicht nur tumbe Kleingeister, denen der Tellerrand schon wie eine Reise zum Mond erscheint, sondern viele Menschen, die die Herausforderung der heutigen Zeit verspüren und endlich einen berechtigten Stolz auf diesen Staat entwickeln, wie er sie seit Beginn seiner Existenz noch nie verdient hatte.

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Blogger schrieb:

Gottseidank ist unser Staat keine Kofmich-Gmbh, sondern ein Staatswesen "im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" mit moralischen Voraussetzungen und Ansprüchen, wie die Würde des Menschen und die Werte des Abendlands samt Nchstenliebe etc. und gottseidank gibt es nicht nur tumbe Kleingeister, denen der Tellerrand schon wie eine Reise zum Mond erscheint, sondern viele Menschen, die die Herausforderung der heutigen Zeit verspüren und endlich einen berechtigten Stolz auf diesen Staat entwickeln, wie er sie seit Beginn seiner Existenz noch nie verdient hatte.

 

Ich glaube ich habe bisher noch nie jemanden getroffen, der bzgl. der dt. Politiker sowas wie Stolz empfindet. Mein eigenes Gefühl diesbzgl. lässt sich wohl am besten mit 'konstant zunehmender Verachtung' beschreiben, kombiniert mit zunehmendem Unglauben hinsichtlich dem Ausmass an Opportunismus, Naivität und Realitätsverachtung.

 

Stolz auf Deutschland bin ich eher, weil TROTZ der Politik hier noch einigermassen menschliche Verhältnisse herrschen und weil TROTZ aller Anstrengungen der Politik die christliche Wertordnung zu zerstören es immer noch einige verantwortungsvoll handelnde Menschen gibt. (Verantwortungsvoll ist meistens das genaue Gegenteil von 'nach Gefühl' oder 'aus Mitleid' etc. Handeln.)

 

Nur das wird nicht ewig so weitergehen, wenn die strukturellen Probleme der dt. Demokratie nicht bald behoben werden.

Die Kofmich-Gmbh haftet immerhin mit ihrem gesamtem Kapital, die dt. Politik hingegen haftet GARNICHT.

3

Das niemand mehr Geschäftsführer oder Anwalt werden will, weil es Normen gibt welche für Berufsträger strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungen regeln, war zumindest bislang noch nicht zu beobachten. Das niemand mehr Politiker werden will, bloß weil er ähnlichen Haftungen unterworfen sein könnte, erscheint daher nicht unedingt sehr wahrscheinlich.

Daß diejenigen, die SPD, Grüne oder die Linkspartei gewählt haben, von Frau Merkel nicht enttäuscht sind, erscheint verständlich.

Aber Bürger, die Frau Merkel nicht nur gewählt, sondern auch im Wahlkampf unterstützt haben, von ihr (mehr) enttäuscht sind, dürfte einleuchten.

Viele Bürger haben das Gefühl, daß Frau Merkel nicht Politik in ihrem Interesse macht, sondern im Interesse von Anderen.

Daß es so viele Protestbriefe an Frau Merkel gibt, und sogar Versuche Frau Merkel durch Strafanzeigen straftrechtlich haftbar zu machen, verwundert nicht.

Auch wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer schwer entäuscht ist, kommt sowas vor, und umgekehrt genauso.

Ebenso bei Eheleuten, die sich entfremdet haben und sich voneinander entäuscht fühlen.

Wer dagegen mit einer Person die fragwürdig handelt sowieso noch nie etwas am Hut hatte, wird sich von ihr wohl kaum enttäuscht fühlen.

Und wenn man sowieso Anhänger einer anderen Partei ist, wird man sich sogar freuen, wenn die Vorsitzende einer anderen Partei nicht mehr die Politik der ihrer eigenen Partei vertritt, sondern die Politik der anderen Partei.

Es gab und gibt ja auch viele CDU-Anhänger, welche nichts gegen Gerhard Schröder und seine Sozialstaatsabbaureformen hatten - enttäuscht waren von Schröder weniger die CDU-Anhänger. sondern eher die SPD-Anhänger.

Ähnlich ist es auch kein Wunder, daß nun Anhänger von SPD, Grünen und Linkspartei die Politik von Merkel gar nicht so schlimm und erst recht nicht enttäuschend finden.

Das Konservative und Bürgerliche in großen Teilen anders empfinden, können Leute die nicht dazugehören vielleicht wohl nur schwerlich nachempfinden. 

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Angela Merkel hält sich nicht an das Programm der CDU, mit dem sie zur Wahl angetreten war.

Deshalb fühlen sich viele CDU von ihr betrogen.

Ähnlich wie sich viele SPD Wähler wegen HartzIV von Schröder betrogen fühlten, und viele Grünen Wähler wegen des Krieges gegen Serbien von Fischer.

Anscheinenend ist solch ein "Wählerbetrug" nicht strafbar.

Jedoch fragen sich manche Wähler, was Wahlen wert sind, wenn Politiker das, wofür sie zur Wahl antreten, nicht einhalten.

Damit die Bürger sich nicht zunehmend vom Staat entfremden, und eine Regierungslegislaturperiode zunehmend als enttäuschende "Diktatur auf Zeit" empfinden, sollte es für die Bürger Reklamationsmöglichkeiten geben.

Etwa, indem man den Bürgern ermöglicht, vorzeitige Neuwahlen oder Volksabstimmungen herbeizuführen.

In der Schweiz haben die Bürger mehr Kontroll- und Mitsprachemöglichkeiten, und sind weniger von Politik und Staat entfremdet.

3

Nun guck, da sind ja welche wieder wahnsinnig originell:

http://taz.de/Rechte-Kampagne/!5245492/

Solange Merkel ihren Kauder nicht von der Leine lässt, kann man schlecht von Drohung und Gewalt sprechen.

Aber das hat sie gar nicht nötig. Mutti macht einfach. Sie schafft das.

Wenn sogar Werner Faymann nicht angeklagt wird, dann ist mit einer Anklage gegen Angela Merkel ja wohl erst recht nicht zu rechnen.

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"Rechtspopulisten" ist ein heutzutage schon fast inflationär gebrauchter Begriff.

Mich beschleicht das Gefühl, dass die 100`000 Demonstranten gegen TTIP in Berlin nur deshalb um dieses Etikett herumgekommen sind, weil die gewählten Volksvertreter feststellen konnten, sie hättten wirklich keine Ahnung, was Deutschland da umfassend mit Ewigkeitsgarantie eigentlich verhandelt.

Demokratie, quo vadis?

Im Falle der Flüchtlingskrise sind die Folgefragen politischen Handelns derart evident, dass schnell der Diskussionsabwürger "Rechtspopulist" zum Einsatz kommt.

Rechtlich ist der Fall doch klar:

Ohne gültige Ausweispapiere reden wir hier von einer objektiv tatbestandlich unerlaubten Einreise.

Weiter ist rechtlich klar:

Rückführungen ohne gültige Ausweispapiere können nicht durchgeführt werden.

Das ist doch prekär!

 

Wenn Schengen also nicht mehr funktioniert, hat doch jedes Land das Recht seine Grenzen wieder selber zu kontrollieren. Ist die Zwangsfolge.

 

Und jetzt soll es ja Akademiker geben, die in die Diskussion dann einwerfen: bauliche Massnahme wie ein ein Maschendrahtzaun wären spiessbürgerlich und überhaupt sollen bewaffnete Truppen den dann auch noch verteidigen?

 

Ja warum denn nicht? Wofür gibt es den die ultima ratio?

 

Man wundert sich schlicht, dass Juristen die komplett abstrakten Ideen wie juristische Person, Eigentum oder Rechten wie ganz natürlich nachgehen, plötzlich ins Schleudern kommen, nur weil es vielleicht unschöne Bilder geben könnte.

 

Auf der anderen Seite watscheln die Professoren in die Hörsääle und erzählen ihren Backfischen was von Zwangsmitteln.

 

Ja sind das denn schöne Bilder, wenn mit Schlagstöcken, Tränengas und Wasserwerfer gegen Bundesbürger vorgegangen wird, nur weil sie verwaltungsrechtlich illegitim ihrem Demonstrationsgrundrecht nachgehen?

 

Oder ist es da nicht so schlimm, sind ja keine Flüchtlinge?

 

Das ist geistige Brandstiftung. Akademischer Nährboden der Anarchie!

 

Und politisch muss man mal zur Kenntnis nehmen, dass manche Parteien daran arbeiten, die Staatsbürgerschaft nicht nur zu erleichtern, sondern sogar schon darüber nachdenken, ob man es nicht gleich mit dem Geburtsort verknüpft.

 

Was soll denn daran rechtspopulistisch sein, wenn man sich über empirische Daten Gedanken macht?

Die Fertitlitätsraten sind ja bekannt.

Jetzt kommen überweigend junge Männer zwischen 18 und 30. Und nächstes Jahr kommt noch eine Million. Und Merkel sagt als erstes: "Die sind gekommen, um zu bleiben."

 

Schaut doch nach Frankreich: erst waren die Sozialisten happy über die Wähler mit Migrationshintergrund. Jetzt kam die Gleichstellung von Homosexuellen und schon laufen die Wähler weg.

Man kann doch niemanden ein Grundgesetz auf arabisch übersetzen und erwarten, der lege seine Kultur ab. Was soll denn daran fremdenfeindlich sein?

Was machen wir eigentlich, wenn ein wachsender Bevölkerungsanteil eine Partei gründet? Eine MSAP? =Moralisch Sittliche Anstands Partei?

Demokratie quo vadis?

Ich seh den Professor schon wieder lammentieren, er erkläre nur die Rechtslage, nicht seine persönliche Überzeugung.

Na, wenn dann die MSAP die Mehrheit stellt, wird der gleichgeschlechtliche Beischlaf halt wieder in den Strafkatalog aufgenommen. Warum auch nicht?

 

Juristen mögen vielleicht sagen, dass ginge rechtlich gar nicht mehr. Aber 1 Million Menschen unkontrolliert ins Land lassen, das geht? 

Die Kommentare zum Handeln der Frau Merkel werden kritischer, hier von Henryk M. Broder.

http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article148027250/Die-spaete-R...

Frau Merkel hat mit einem Federstrich und "im Stil eines Feudalfürsten" Recht und Gesetz außer Kraft gesetzt. Dazu musste sie nicht einmal Notstandsgesetze bemühen. So etwas braucht ein Feudalfürst nicht. 

Und unsere Rechtsprofessoren meinen tatsächlich, unsere Feudalfürstin hätte sich nicht strafbar gemacht, sie habe mit ihrer einsamen Willkürentscheidung ja keine Gesetze gebrochen. Erstaunlich, wie wenig wehrhaft unsere Demokratie ist und wenig uns unsere Gesetze schützen können. Warten wir also auf den großen Knall, den Herr Broder in gewohnt pointierter Weise vorhersieht ...

 

Merkel regiert im Stile eines Feudalfürsten. Millionen von Menschen fragen sich jeden Tag aufs Neue: Was will die Kanzlerin, was hat sie vor, wie sieht ihr Plan aus, den sie gegenüber Anne Will angekündigt hat? Erstaunt nehmen wir zur Kenntnis, dass es in einem Staat mit 16 Landesregierungen, 16 Landesparlamenten, 16 Ministerpräsidenten, mit einem Bundestag, einem Bundesrat, einem Bundespräsidenten und Tausenden von Staatsdienern allein darauf ankommt, was die Kanzlerin will. Sie bestimmt nicht nur die Richtlinien der Politik, sie kann auch mit einem Wort oder einem Federstrich Grenzen öffnen und schließen, Gesetze außer Kraft setzen und alle Zweifel an der Weisheit ihrer Entscheidungen autoritär vom Tisch wischen: "Wir schaffen das!" Angela Merkel regiert im Stile eines Feudalfürsten, wozu auch die Drohung gehört, sie werde dem Land, dem sie dienen wollte, adieu sagen, falls das Volk ihr die Gefolgschaft verweigert. Dermaßen ausfällig zu werden, das hat sich noch kein Kanzler der Bundesrepublik gewagt.

(...)

Als Tausende von westdeutschen Glücksrittern in die DDR eingefallen sind, um den Ostdeutschen Versicherungspolicen, Ratenkaufverträge und Zeitschriftenabos aufzuschwatzen oder Immobilien zum Schnäppchenpreis abzugreifen. Für die DDR-Deutschen änderte sich schlagartig alles, die BRD-Deutschen machten weiter, so als wäre irgendwo in der Mongolei ein Gartenzaun umgefallen.Und nun droht ihnen das gleiche Ungemach wie einst den Brüdern und Schwestern im Osten. Die DDR ist durch Auswanderung implodiert, die BRD droht unter der Last der Einwanderung zu kollabieren. Damals wie heute war oder ist die Öffnung der Grenzen die Ursache der Kalamität. Das deutsche Schicksal scheint unter Wiederholungszwang zu leiden. Es sei denn, man sieht in der Duplizität der Ereignisse einen Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit, herbeigeführt durch eine Kanzlerin aus dem Osten. So wird das Rätselraten über die Motive der Kanzlerin erst einmal weitergehen. Auch wenn sie inzwischen so wirkt, als würde sie selber daran zweifeln, ob "wir" es schaffen.

1

Um die Diskussion auf ihren Kern zurückzuführen, hier ein frischer Artikel, der die  derzeitig immer noch geltende Übung darstellt:

"Auf ihrem Weg zum Grenzübergang in Passau sind zwei Busfahrer nun offensichtlich falsch abgebogen - und fälschlicherweise auf der deutschen Seite gelandet. Nun stehen sie unter Schleuserverdacht. Weil beide Fahrzeuge mit Flüchtlingen voll besetzt waren, werde gegen beide Fahrer wegen des Verdachts der Schleusung ermittelt, sagte der Sprecher der Bundespolizeiinspektion Freyung, Frank Koller. Die Fahrer hatten angegeben, an einer Kreuzung, kurz vor dem ehemaligen Grenzübergang Achleiten-Passau, in eine falsche Straße eingebogen zu sein.

"Schleusung ist eine Straftat. Da müssen wir zwingend ermitteln", sagte Koller. Ob die Fahrer in Untersuchungshaft kommen, entscheidet nun ein Passauer Staatsanwalt. "Aufgrund der besonderen Umstände ist damit aber nicht zu rechnen", sagte der Sprecher der Bundespolizei."

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/busfahrer-biegen-falsch-ab-ermittl...

Diese Begebenheit zeigt deutlich die Absurdität der derzeitigen strafrechtlichen Verfolgung. Insoweit stimme ich mit dem Kollegen Putzke völlig überein: Wenn gegen diese Busfahrer zu Recht ermittelt wird, dann müsste auch gegen die BKin ermittelt werden. Ich meine, es ist abwegig, gegen diese Busfahrer  zu ermitteln udn sogar Untersuchungshaft in den Raum zu stellen. "Da müssen wir zwingend ermitteln" bezieht sich zutreffend auf den Verdacht der Schleusung, aber dieser ist eben gar nicht gegeben, wenn die Busse die Einreise der Asylbewerber gerade ermöglichen sollen.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

[...]

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/busfahrer-biegen-falsch-ab-ermittl...

Diese Begebenheit zeigt deutlich die Absurdität der derzeitigen strafrechtlichen Verfolgung.

[...]

 

Mit Verlaub, Herr Professor, da bleibt mir jetzt schon die Spucke weg: Aufgrund eines verqueren Einzelfalls bezeichnen Sie eine strafrechtliche Verfolgung auf Basis geltender Gesetze als Absurdität? Sie werden schnell zu vielen Rechtsvorschriften Einzelfälle finden, die sich als absurd erweisen. Die Welt ist nun einmal komplex.

Dagegen gibt es zwei vernünftige Lösungsansätze und einen dummen, nämlich Ihren. Die vernünftigen Ansätze lauten "Einsatz des gesunden Menschenverstandes auf der unteren Verwaltungsebene" und "Änderung der relevanten Gesetzgebung". Ihr Ansatz, den ich nicht von dem der Bundekanzlerin unterscheiden kann, lautet "willkürliche Aussetzung bestehenden Rechts".

Ihr Ansatz führt notwendig zur Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit und den satsam bekannten Folgen. Damit stellen Sie sich als Hochschullehrer für Recht ein grandioses Armutszeugnis aus.

Auch wenn ich mich wiederhole: Es gibt gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für dieses Regierungshandeln. Das ist die zentrale und gefährliche Absurdität dieser Tage.

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

4

Und unsere Rechtsprofessoren meinen tatsächlich, unsere Feudalfürstin hätte sich nicht strafbar gemacht, sie habe mit ihrer einsamen Willkürentscheidung ja keine Gesetze gebrochen.

Und rechtlich geht das wohl auch in Ordnung. Drum sind die ja Professoren und wir nicht.

 

Das Grenzregime untersteht dem Innenminister  und der kann und darf das  wohl schon.

Und die Richtlinienkompetenz liegt bei der Kanzlerin.

Schön ist das alles nicht, aber die Professoren meinen wohl richtig so.

 

Man darf sich aber auch wundern, wo die Humanität der Kanzlerin war, als wir feststellen durften, dass Menschen jahrelang völlig unschuldig in Guantanamo gefoltert wurden?

Hat sich die Bundesregierung nicht auf den Stndpunkt gestellt, unschuldige Folteropfer der Amerikaner sind eine Gefahr für die innere Sicherheit, auch wenn es nur ein halbes Dutzend sind?

 

Aber momentan erntet jede kritische Nachfrage ein empörtes: "Die fliehen doch vor dem Krieg!"

Man ist versucht, lakonisch nachzufragen: "Woher willst das denn wissen, wenn du einfach alles reinwinkst?"

 

Es bleibt halt nur die Einzelfallprüfung.

Und ziemlich viele junge Syrer sagen : "Ich hätte sonst ins Militär gemusst und wäre verheizt worden. Für irgendeine Seite muss man jetzt das Gewehr nehmen und das will ich nicht. Ich will Frieden und Leben."

 

Verstehen tut man das total. Ging mir genauso.

 

Die Frage ist, ob Kriegsdienstverweigerer einfach so unter die Flüchtlingskonvention fallen. Wär mir neu, aber ich weiss es auch nicht genau. Mir tun die Leute schlicht leid.

 

Was ich weiss, dass die Bundesregierung sich standhaft weigert, einen Asylantrag Edward Snowdens auch nur kursorisch in Betracht zu ziehen, die Vorraussetzungen sind ja nicht gegeben...

 

Der (ehemalige) Staatsrechtler Ulrich Battis (jetzt: Rechtsanwälte Gleiss Lutz; vgl.: http://goo.gl/TlSXXW) sieht gute Chancen für eine Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund, vgl.:

"Der Bund sei zuständig für die Sicherung der deutschen Außengrenzen. Der Staat definiere sich schließlich über seine Außengrenzen und gebe sich selbst auf, wenn er diese nicht sichern könnte. Genau das könnte Bayern mit der angedrohten Verfassungsklage feststellen lassen, sagt Battis. Bayern sieht die eigenstaatliche Handlungsfähigkeit der Länder gefährdet. Sollte es bis dahin weiter ungeregelten Zustrom nach Deutschland geben, könnte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass der Bund seine Aufgaben bei der Grenzsicherung verletzt - und so den mit Ewigkeitsgarantie ausgestatteten Sozialstaat gefährdet, argumentiert Battis. Ein Sozialstaat aber könnte es nicht verkraften, wenn beispielsweise pro Jahr eine Million Flüchtlinge kommen. Daher - so prognostiziert Battis - könnte eine bayerische Verfassungsklage Erfolg haben. Es sei denn, der Bund komme vorher seinen Pflichten an der Grenze nach." (http://goo.gl/3pkIMt)

Ist das ernst gemeint oder fishing for mandats?

 

 "Da müssen wir zwingend ermitteln" bezieht sich zutreffend auf den Verdacht der Schleusung, aber dieser ist eben gar nicht gegeben, wenn die Busse die Einreise der Asylbewerber gerade ermöglichen sollen.

Der Widerspruch müsste Ihnen doch augenscheinlich sein. Wenn es so wäre, wie Sie sagen, dann wären die Busse ja nicht "falsch" abgebogen.

In der Praxis laden Busse, geführt von österreichischen Bundesbeamten und privaten Unternehmen, im Süden "auf" und vor der Grenze "ab".

Es mag sein, dass Ihre Ausführungen zur Handlungskompetenz der Bundeskanzlerin rechtlich einwandfrei sind. In der damaligen (!) Situation hat sie einen Ausnahmetatbestand geschaffen.

Sie werden mir nachsehen, dass ich Bedenken habe, dass diese "kurzfristige" Regelung (so Sie selbst in ihren Beiträgen) nun als Grundlage für die heutige Praxis herhalten kann.

Insbesondere da Deutschland in der Zwischenzeit Grenzkontrollen eingeführt hat.

Auch vermisse ich eine Klärung, ob eine solche Dienstanweisung durch den Innenminister ernsthaft für einen unbestimmten Personenkreis möglich ist.

Eine Ausnahme, die zur zeitlich unbegrenzten Regel wird, und weltweit jeder Nationalität offen steht, erscheint mehr wie ein legislativer Akt als denn einer verwaltungsrechtlichen Ausführungsbestimmung.

Unbestritten ist, dass rechtswidrige Erlasse nicht unmittelbar strafrechtliche Konsequenezen nach sich ziehen. Aber den Unmut der Bevölkerung kann man verstehen.

Wäre Deutschland eine Firma, würde zumindest der Untreuevorwurf u.a im Raume stehen, denn die Verfügung unberechtigter Vermögenszuweisungen im Form von Unterstützungsleistungen des Staates ist ein "Schaden". Wenngleich auch nicht einer im Sinne des Amtseides.

 

(P.S. Was ist eigentlich ein "Schaden" im Sinne des Amtseides?)

@ Johannes Rübenach

(#14)

Ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Mandatierung bereits vorliegt. Für solche Verfahren mit besonderer Tragweite werden ja auch von Staatsseite in der Regel große Anwaltskanzleien beauftragt. Die Vorprüfung dazu wird schon begonnen haben.

 

(#15)

Hier wurden schon einige Beiträge (m.E. zu Recht) unpublished gestellt, die noch erheblich weiter gingen als #13.

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Na, dann können wir uns ja auf ein interessantes Verfahren vor dem BVerfG einrichten.

 

Mein Beitrag (#15 a. F.) ist übrigens auch gelöscht worden...

@ Max Mustermann (#16)

Soweit es sich bei der von Ihnen angesprochenen Dienstanweisung um einen Verwaltungsakt handelt, ist dieser als an einen bestimmbaren Personenkreis (Flüchtlinge) gerichete Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG) rechtlich möglich.

Ob das Handeln der Regierung bezüglich der Flüchtlinge insgesamt rechtmäßig oder rechtswidrig ist vermag ich ohne weitere Nachforschungen nicht zu beurteilen.

Ich halte das Vorgehen der Regierung (und damit der Kanzlerin) aber für notwendig.

Auf der einen Seite kann ich die Flüchtlings-Gegner insoweit verstehen, als sicherlich auch einige Nicht-Kriegsopfer und sonstige Unberechtigte mit dem Strom einreisen. Aber bitteschön: Das wird bei der Masse der wesentlich geringere Anteil sein. Es verlassen nicht Hunderttausende ihre Heimat und machen sich en bloc auf den Weg nach Deutschland, nur um hier die Sozialsysteme auszunehmen. Der Sozialstaat wurde nicht gestern erfunden.

Auf der anderen Seite gibt es keinen besseren Zeitpunkt für die Flüchtlingswelle. Die Rekordmeldungen, was Staatseinnahmen angeht, überhäufen sich seit Jahren. Wenn Deutschland sich die Flüchtlingswelle leisten kann, dann jetzt. Zudem der humanitäre Aspekt, man kann die Menschen an den EU Grenzen nicht aussperren (angenommen das wäre überhaupt möglich) und dem Winter aussetzen. Das wäre inhuman. Deswegen: Erstmal reinlassen - bei allen Nachteilen, die das mit sich bringt - und dann prüfen, wer wirklich Asylberechtigter ist und wer nicht. Es wird eine Weile (sprich: Jahre) dauern, bis die Spreu vom Weizen getrennt ist. Aber das hat Deutschland in den 90ern auch schonmal überlebt. Eine "unbegrenzte Regel", wie Sie es formulieren, kann ich da beim besten Willen nicht sehen.

3

MT schrieb:

Das wird bei der Masse der wesentlich geringere Anteil sein.

Woher wissen Sie denn welche Anteile Kriegsflüchtlinge sind und welche Armutsflüchtlinge? Es gibt dazu keine aktuellen post 09/04 Erhebungen, die mir bekannt sind.

Ein Helfer in Wien geht von "minimum 25%" Nicht-Syrern aus.

MT schrieb:

Es verlassen nicht Hunderttausende ihre Heimat und machen sich en bloc auf den Weg nach Deutschland, nur um hier die Sozialsysteme auszunehmen. Der Sozialstaat wurde nicht gestern erfunden.

... aber die Grenzen wurden "gestern" geöffnet.

"Ihr seid aber keine Syrer, was macht ihr da? – Ja, es ist jetzt oder nie, nach Europa gratis zu kommen. Es ist jetzt oder nie."

[/quote]

 

MT schrieb:

Deswegen: Erstmal reinlassen - bei allen Nachteilen, die das mit sich bringt - und dann prüfen, wer wirklich Asylberechtigter ist und wer nicht. Es wird eine Weile (sprich: Jahre) dauern, bis die Spreu vom Weizen getrennt ist. Aber das hat Deutschland in den 90ern auch schonmal überlebt. Eine "unbegrenzte Regel", wie Sie es formulieren, kann ich da beim besten Willen nicht sehen.

Wenn wir mit "Winter" November, Dezember, Januar und Februar meinen, dann sind das bei den bisherigen Zugangszahlen ca. 1 Million Leute mehr. Da werden wir um Einquartierungen nicht mehr herumkommen.

Und jetzt überlegen Sie mal, wie die sich verhalten werden, wenn dann wieder massenweise abgeschoben wird.

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

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MT schrieb:

@ Max Mustermann (#16)

Soweit es sich bei der von Ihnen angesprochenen Dienstanweisung um einen Verwaltungsakt handelt, ist dieser als an einen bestimmbaren Personenkreis (Flüchtlinge) gerichete Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG) rechtlich möglich.

 

Nein, tut mir leid.

Die zitierte Stelle macht überhaupt keine Aussage darüber was "rechtlich möglich" oder gar "rechtmässig" ist, sondern sie führt nur eine Bezeichnung für bestimmte Exekutivakte ein, was übrigens schon aus der Überschrift ("Begriff des Verwaltungsaktes") hervorgeht.

Alles was daraus folgt ist, dass man das Handeln (oder Teile des Handelns) der Bundesregierung möglicherweise als Allgemeinverfügung bezeichnen könnte und dementsprechend andere Normen die diesen Begriff benutzen zur Anwendung gelangen könnten.

0

Aus einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema (Hervorhebung von mir):

Quote:

1994: Zuwanderung von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Jugoslawien

Außerhalb des Asylbereichs, zum Teil in Überschneidung damit, wanderten seit dem Zerfall Jugoslawiens vermehrt Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dieser Region zu. Von ihnen gab es in Deutschland 1994 ca. 350.000, mehr als doppelt so viele wie in allen anderen Staaten der Europäischen Union zusammen. Nach freiwilliger Rückkehr, aber auch unter dem Eindruck von Ausreiseverpflichtungen und spektakulären Abschiebungen sank die Zahl der Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina schließlich von ca. 345.000 Ende 1996 auf rund 245.000 Ende 1997 und noch stärker im Jahr 1998. In diesem Jahr gab es wegen der Rückreisebewegungen und sinkender Zuwandererzahlen in Deutschland erstmals wieder eine negative Wanderungsbilanz. Ende 2001 hielten sich nur noch 19.277 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland auf.

http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56443/flucht-...

 

0

Fragen an den Professor:

1. Keine formelles Gesetz ist mehr dazu nötig, auch weil Kriegsflüchtling bislang kein Asylgrund nach BVerfGE ist ?

Daraus folgt: Parlament überflüssig !

(Kann eigentlich so nicht richtig sein.)

2. Ab welcher Zahl von Kriegsflüchtlingen  wird die "Anweisung sui generis" der BKin / Bundesregierung verfassungswidrig?

Kurz vor Auflösung der Staatlichkeit oder Aufhebung anderer Grundrechte und wann liegt das vor?

(Kann eigentlich so nicht richtig sein)

3. Warum gilt dies bei Kriegsflüchtlingen und nicht bei Armutsflüchtlingen. Was ist der Unterschied ?

5

@ GK (#20)

Erfahrungswerte aus der vorherigen Flüchtlingswelle in den 90ern belegen meine Argumente, siehe #20. Und wenn Sie ganz genau lesen, die wollen sogar nach Hause zurück!

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Johannes Rünenach schrieb:
Ein Sozialstaat aber könnte es nicht verkraften, wenn beispielsweise pro Jahr eine Million Flüchtlinge kommen
Der Nachweis dieser Behauptung wird nicht gelingen. Von 1991 bis 1995 gab es Zuzüge von jeweils über 1 Million Menschen, der Saldo 1992 betrug fast 800.000. Und Deutschland hat es trotz Konjunkturdelle 1992 verkraftet, obwohl die Steuereinnahmen um 40% unter dem heutigen Rekordniveau lagen. Damals war die Defizitquote bei 2,5 bis 3% des BIP, heute ist sie null.

"Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Keefer,

die Verfassung wird nicht dadurch verletzt, dass die Einschränkung eines Grundrechts in einer bestimmten Suituation nicht mehr durchgesetzt wird."

Nur eine Frage: ist das, verehrter Herr Prof. Müller, eine aktuell vertretene Auffassung in der deutschen Staatsrechtslehre (eventuell sogar h.M.?) oder Ihre persönliche Ansicht?

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Das ergibt sich aus der Natur der Sache. Die körperliche Unversehrtheit wird nicht dadurch verletzt, dass ich die ausnahmsweise gegebene Befugnis zur Erteilung einer Ohrfeige nicht durchsetze, stimmts? Ist doch ziemlich naheliegend, oder?

1

@ Danny (#26)

Sie verkennen den Kontext grob fahrlässig. Herr Mustermann warf den Problemkomplex des Adressatenkreises auf. Genau darüber - und nicht wie Sie meinen über die Rechtmäßigkeit - habe ich eine Aussage getroffen. Das hätten Sie auch einen Satz weiter nachlesen können:

Quote:

Ob das Handeln der Regierung bezüglich der Flüchtlinge insgesamt rechtmäßig oder rechtswidrig ist vermag ich ohne weitere Nachforschungen nicht zu beurteilen.

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Liebe(r) MT,

mich erstaunt es ein wenig, wie leicht Ihnen die Einordnung fällt, unter dem Begriff "bestimmbarer Personenkreis" Flüchtlinge per se zu subsumieren.

Ich bin ehrlich gesagt unsicher, ob dass eine hinreichende Begrenzung ist.

Weiter würde eine solche Zuordnung in der Praxis weitgehend auf einer "Selbstdeklaration" beruhen, wenn Sie wo wollen.

Ich erachte es aber als lohnenswert, diesen Punkt zu beleuchten, resp. der Frage in diesem Punkt nachzugehen, denn es erscheint mir eine tragende Säule in der Argumentation des Professors zu sein.

Sicherlich stimme ich mit Ihnen überein, dass die damalige Situation am Budapester Hauptbahnhof mithilfe eines solchen Verwaltungsaktes gelöst wurde/ hätte gelöst werden können.

-->"Holt die dort festsitzende Menschen mit Sonderzügen raus." -->Bestimmbarer Personenkreis --> Straffreiheit der Haupttat -->Straffreiheit der Schleusertätigkeit

 

Unglücklicherweise -Sie verzeihen mir diese Feststellung- wurde diese Praxis fortan auf alle Grenzübertritte angewandt. Herr Seehofer formulierte es in etwa so "Wir kriegen den Korken nicht mehr auf die Flasche...".

 

Ich halte die Ausführungen des Professors aber nicht so ohne weiteres für ebenso übertragbar auf diese "Verhältnisse".

 

Wenn es daran krankt, dass ein Personenkreis  nicht bestimmbar ist, sondern einfach angewendet werden soll, auf jeden der da ankommt, dann würde ich sagen, dass dieses Instrument dem Innenminister nicht zur Verfügung steht.

 

Mit der notwendigen Folge, dass die Strafbefreiung nicht greift.

 

Ich gehe davon aus, dass niemand von uns die Kanzlerin ernsthaft im Gefängnis sehen möchte und wir hier nur einen theoretischen Diskurs führen, dennoch stellt der Professor treffend fest, dass der momentanen Praxis der Strafverfolgungsbehörden eine gewisse Absurdität innewohnt.

 

Es ist durchaus unbefriedigend, dass "kleine" Schleuser in U-Haft sitzen, während die Bundesregierung auf Sonderzüge zurückgreift.

 

Beste Grüße 

 

 

astroloop schrieb:

Ich gehe davon aus, dass niemand von uns die Kanzlerin ernsthaft im Gefängnis sehen möchte und wir hier nur einen theoretischen Diskurs führen, dennoch stellt der Professor treffend fest, dass der momentanen Praxis der Strafverfolgungsbehörden eine gewisse Absurdität innewohnt.

Es ist durchaus unbefriedigend, dass "kleine" Schleuser in U-Haft sitzen, während die Bundesregierung auf Sonderzüge zurückgreift.

 

Doch, ich will. Wie viele andere auch. Selbst in der Union werden die Stimmen lauter, die sagen: "diese Kanzlerin muss weg". Und aufgrund ihrer begangenen Straftaten als Schleuserin wäre sie im Gefängnis m.E. am besten aufgehoben.

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Sehr geehrte Kommentatoren,

beim Beck-Blog handelt es sich um ein juristisches Fach-Blog. Eine sachliche (!) Diskussion zu den im Beitrag aufgeworfenen rechtlichen Fragen ist erwünscht. Eine allgemeine Diskussion zur (Geschichte der) Migration nach Deutschland ist hier nicht angezeigt. Deshalb habe ich einige Beiträge mit allgemeinen Aussagen zur Migration unpublished gestellt.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

@ Max Mustermann (#28)

Gibt es denn die von Ihnen angesprochene Dienstanweisung des Innenministers? Kann man den Text einsehen?

Das wäre eine Grundlage, auf die man eine rechliche Prüfung basieren könnte.

Für die im Blogbeitrag geprüfte Strafbarkeit ist dieser Punkt aber nicht entscheidend, wenn der Notstand (§ 34 StGB) greift.

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@MT

Die MUSS es gegeben haben. Staatliches Handeln realisiert sich nicht im luftleeren Raum. Gerade da dass Beamtengesetz eine Bindung an das Gesetz verlangt. Die Aufforderung so zu handeln, werden die sich bestätigt lassen haben müssen.

Wir können der AfD insofern dankbar sein für ihre Strafanzeige, damit sich der Wähler ein Bild vom Handeln der Regierung machen kann.

Das ist m.E. ja der Knackpunkt: Während sich der Professor rein auf die Tatbestände zu fokusieren scheint, vernachlässigt er laut schweigend, ob das Umsetzungsinstrumentarium überhaupt zur Verfügung steht. Was nicht geht, geht nicht und dann kann man sich auch nicht darauf berufen.

 

Zum Notstand:

Ich halte es für fraglich, ob sich die Flüchtlinge wirksam darauf berufen können. Die notstandsartigen Umstände wurden durch die Weigerung der Flüchtlinge herbeigeführt, sich in den ungarischen Zentren registrieren zu lassen.

 

Wenn sich heute jemand wirksam auf Notstand berufen kann, dann -so makaber das klingt- ist das Herr Orbán mit seinen Grenzschutzanlagen. 

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio soll die mögliche Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ausarbeiten, die Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer angedroht hat... Der renommierte Staatsrechtler hat nach Informationen des SPIEGEL bereits signalisiert, dass er das Mandat annehmen würde...

Der Spiegel

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@ Max Mustermann

Darüber, was es geben muss, lässt sich viel spekulieren. Ernsthaft rechtlich prüfen kann man da nichts.

"Was nicht geht, geht nicht" ist kein Argument im Strafrecht. Entweder die Tat fällt unter einen Straftatbestand, oder eben nicht

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Ungarn die Kapazitäten oder der Wille vorhanden waren, so viele Flüchtlinge abzufertigen. Zudem ist Auslöser des Notstands der Krieg, das Flüchten nur die Folge.

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Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

nach wie vor frage ich mich, ob die Feststellung, die Verfassung werde "nicht dadurch verletzt, dass die Einschränkung eines Grundrechts in einer bestimmten Suituation nicht mehr durchgesetzt wird", nur Ihre persönliche Ansicht oder eine vertretene Auffassung in der Staatsrechtslehre ist. Wie auch immer, so bitte ich in jedem Fall um eine Begründung. Ihrem Nachsatz, Art. 16a GG sei gar kein Grundrecht, auf das sich ein deutscher Staatsbürger berufen könne, kann ich eine solche nicht entnehmen. Dem Fallbeispiel von "Leser" schon gar nicht. Für Ihre Mühe herzlichen Dank im Voraus!

4

@MT

Ich habe das Gefühl unser Beitragswechsel driftet ein wenig auseinander.

Nach meinem Dafürhalten bewege ich mich doch sehr nahe an der Argumentation des Professors:

Er postuliert nach meinem Verständnis, dass die Regierung in Analogie von §14 AufVO die Passpflicht ausgesetzt hat, mit dem Effekt dass dies die Strafbarkeit entfallen lässt.

Ich halte es nicht für unlauter anzunehmen, dass ein solcher Akt nicht stillschweigend vorgenommen werden kann. Insbesondere da sich die handelnden Beamten selbst einem Strafvorwurf aussetzen würden. Nach Beamtengesetz sind die -schon im eigenen Interesse- verpflichtet von der übergeordneten Stelle eine Anweisung einzuholen.

Das Grenzregime unterliegt dem Innenministerium in welchem die Regierung durch den Minister vertreten wird.

Eine solche Passbefreiung -wohlgemerkt dies ist die Argumentation des Profs.- wird wohl nur über eine Allgemeinverfügung realisierbar sein.

Und hier setzt meine Frage an: Ist der Personenkreis hinreichend bestimmt?

Für die Situation am Hauptbahnhof nehme ich es zu Gunsten der Beteiligten einfach einmal an.

Heute aber, wie der Professor es tut, dieselbe Argumentation bei falschabbiegenden Bussen anzuführen, ist äusserst fragwürdig.

Hier wäre der Personnenkreis nach meinem Verständnis derart unbestimmt, da völlig zufällig, dass die Allgemeinverfügung keinen adäquaten Adressatenkreis mehr aufweist.

 

Das geht also nicht! Und damit bricht die Argumentationskette wie ein Kartenhaus ins sich zusammen. Wenn es nicht geht, gehts halt nicht und dann macht man sich halt strafbar...

 

Zu ihrem letzten Absatz gibt es genug Videomaterial bei youtube. Ungarn hat ja versucht die Menschen in die Züge zu locken und dann 10 km hinter der Stadt in Registrierungscamps zu führen. Die Leute haben sich gewehrt. Das Dublin Abkommen ist den Flüchtlingen ja bekannt gewesen. Und daher stellt sich Orbán -was immer man von ihm halten mag- nicht zu Unrecht vor die Kameras und sagt: "Das ist kein ungarisches Problem. Das ist ein deutsches Problem."

 

Die Rechtfertigung der Kanzlerin bezüglich Notstand, resp. Humanität bezog sich auch nicht auf die Fluchtursachen, sondern ganz direkt und unmissverständlich auf die Lage am Hauptbahnhof in Ungarn. (Ebenso auch im blog Beitrag des Profs.) Es wäre auch unredlich, eine akute Lebensgefahr durch Krieg anzunehmen, nachdem man halb Europa durchquert hat...

 

Die wollen nach Deutschland oder Schweden.

 

Wie man im Aktionsplan der Bundesregierung einen europäischen Verteilungsschlüssel durchsetzen will gegen den Willen der Flüchtlinge wird noch eine spannende Frage.

 

 

@ Max Mustermann

Selbst wenn man Ihrer Argumentation bzgl. Passbefreiung als richtig unterstellt, braucht es für eine Strafbarkeit noch Vorsatz und Rechtswidrigkeit (und Schuld). Daher mein Einwand.

Bezüglich dessen, was in Ungarn versucht wurde, liegen mir andere Informationen vor:

Quote:

 

Ungarn lässt Flüchtlinge nach Westen reisen

Ungeachtet des umstrittenen Zauns an der Grenze zu Serbien kommen Tausende Flüchtlinge in Budapest an. Der Hauptbahnhof dort wird zu einem Sammelplatz. Jetzt ziehen sich die Polizisten zurück. Die Migranten stürmen die Züge nach Wien, München und Berlin.[...]

Wie das ungarische Fernsehen meldete, bildeten sich seit dem Abzug der Polizisten vor den Fahrkartenschaltern lange Schlangen. Von ungarischer Seite lag keine Erklärung für das geänderte Verhalten der Ordnungskräfte vor. Auf den Budapester Bahnhöfen herrschen seit den letzten Tagen chaotische Zustände.

http://www.n-tv.de/politik/Ungarn-laesst-Fluechtlinge-Richtung-Westen-re...

 

0

@ A. Berger (#35)

Wie soll denn ein deutscher Staatsbürger gegenüber einer deutschen Behörde Asyl beantragen? Es geht doch gerade darum, einem politisch verfolgten ausländischen Staatsbürger Zuflucht vor dem heimischen Staat zu gewähren.

Der Abs. 2 von Art. 16a GG stellt auch auf den Asylsuchenden ab ("Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer[...]").

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@ Max Mustermann

PS: Ein Verwaltungsakt kann auch konkludent erlassen werden. Soweit er vorliegend notwendig und rechtmäßig wäre, braucht es also nicht zwingend eine (veröffentlichte) Allgemeinverfügung - es sei denn im Asylrecht ist etwas Entgegenstehendes geregelt.

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@ Max Mustermann

PPS: Wenn ich den Blogbeitrag richtig verstehe, zieht Prof. Müller § 14 AufenthV nicht analog  heran, sondern subsumiert direkt darunter. Soweit das zutrifft, braucht es keinen weiteren Exekutivakt (VA, Allgemeinverfügung), sondern die Ausnahme von der Passpflicht ist im Gesetz selbst geregelt.

Die Annahme eines Katastrophenfalls scheint mir jedenfalls nicht allzu fernliegend. Man spricht ja schon umgangssprachlich von Flüchtlingskatastrophe.

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Ich muss mich korrigieren: Die Befreiung von der Passpflicht ist natürlich nicht im Gesetz geregelt, sondern in der Verordnung. Trotzdem bedarf es keines weiteren Umsetzungsaktes - die Verwaltung hat von der Ermächtigung in § 99 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ja schon in § 14 AufenthV Gebrauch gemacht und das ergibt sich auch aus dem Wortlaut ("Von der Passpflicht sind befreit[...]").

Ich entschuldige mich für die Vielfachposts.

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Fraglich ist, ob das AufenthaltsG und die AufenthaltsVO überhaupt Sachverhalte regeln, die einer Völkerwanderung gleichen und sich insbesondere dadurch von den dort geregelten Sachverhalten unterscheiden, dass eine Einzelfallprüfung wegen des Massenandrangs faktisch nicht möglich ist. In solchen Fällen ist die Kanzlerin selbstverständlich befugt, z.B. in Ausübung ihrer politischen Richtlinienkompetenz Anweisungen in Gestalt von Regierungsakten zu treffen, wie in diesen besonderen Fällen zu verfahren ist. Der Strafbarkeitsvorwurf ist absurd, mithin der Vergleich mit Schleppertätigkeit.

@ Waldemar Robert Kolos

Der § 3 Abs. 1 AufenthG ist bezüglich der Passpflicht schon sehr eindeutig:

Quote:

Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.

Warum das nicht für die massenhafte Einreise gelten sollte ist für mich nicht ersichtlich. Zumal der § 14 S. 2 AufenthV eine elegante Lösung für das Problem parat hat:

Quote:

Die Befreiung endet, sobald für den Ausländer die Beschaffung oder Beantragung eines Passes oder Passersatzes auch in Anbetracht der besonderen Umstände des Falles und des Vorranges der Leistung oder Inanspruchnahme von Hilfe zumutbar wird.

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Sehr geehrter Prof. Henning Müller
meine 3 Fragen hinsichtlich der Bundeskanzlerin bzw. der Bundesregierung hinsichtlich der Flüchtlinge haben Sie womöglich übersehen.

Hier noch einmal meine Fragen:
1. Ist kein formelles Gesetz nötig für die mangelnde Durchsetzung / Aussetzung von Art 16a Abs. 2 GG, insbesondere da der Status, Kriegsflüchtling, bislang kein Asylgrund nach BVerfGE ist ?

2. Ab welchen faktischen Auswirkungen durch Kriegsflüchtlinge / Flüchtlinge wird der Beschluss der Bundesregierung ( Anweisung "sui generis" der BKin / Bundesregierung ) verfassungswidrig ?
Bei Aufhebung der Grundrechte anderer Grundrechtsträger oder  bei absehbarer Einschränkung / Aufhebung der Grundrechte anderer Grundrechtsträger. 

3. Warum gilt diese Regelung bei Kriegsflüchtlingen und nicht bei Armutsflüchtlingen. Welches Argument macht den Unterschied ?

Danke im Voraus.

4

@MT

Also ich sehe das anders. Selbst wenn man § 14 AufVO so auslegen würde, dass die Verhältnisse einer "Natur"katastrophe gleichzusetzen wären, so würde diese Auffassung m.E. ebenso durch die Regierung kommuniziert werden müssen, ansonsten würden sich ja alle Beteiligten strafbar machen.

 

Entsprechend wäre aber eine solche Festlegung unbedingt zeitlich und örtlich begrenzt.

 

Wie gesagt, wir können die Situation am Hauptbahnhof meinetwegen darunter einordnen.

 

Zur Alternative falls nicht strafbefreit sondern tatbestandlich unerlaubt, sehe ich beim besten Willen nicht, wie Sie den Vorsatz entfallen lassen wollen.

Natürlich ist das Vorsatz, wenn in Ungarn ankommende Flüchtlinge sich der Registrierung entziehen. Was soll das denn sonst sein? Klarer gehts kaum. In einem Land ankommen und erstmal solange protestieren, bis sich die Staatsgewalt zurückzieht.

 

Ähnliche Verhältnisse jetzt im Süden. Zelte anzünden, Essen wegwerfen, Grenzposten überrennen.

Darauf stützt die Regierung ja ihre Kapitulationserklärung. "Wenn wir Zäune aufstellen, rennen die über die grüne Grenze." Und das soll kein Vorsatz sein?

Die wollen nach Deutschland und Schweden.

Oder schauen Sie sich die Bilder vom Tunnel nach Grossbritanien an. Kein Vorsatz?

@ Max Mustermann

Nur steht in § 14 AufenthV nichts von "Natur", sondern eben nur Katastrophe. Kommuniziert werden muss da nichts, siehe Wortlaut ("sind"). Durch Veröffentlichung der Verordnung wurde bereits alles Notwendige kommuniziert, wenn Sie so wollen.

Was die Registrierung mit der deutschen Passpflicht zu tun hat, müssen Sie mir mal erklären. Der Vorsatz zur Grenzüberschreitung ist unstrittig. Der Vorsatz muss sich aber auf _alle_ objektiven Tatbestandsmerkmale beziehen, und damit auch auf die Passpflicht. Gerade dieser Teil des Vorsatzes ist bei Flüchtlingen, die in mit Willen der Bundesregierung bereitgestellte Züge steigen, höchst fraglich.

 

0

@MT

Mich beschleicht das Gefühl, Sie wollen absichtlich verklären.

Nur steht in § 14 AufenthV nichts von "Natur", sondern eben nur Katastrophe. Kommuniziert werden muss da nichts, siehe Wortlaut ("sind"). Durch Veröffentlichung der Verordnung wurde bereits alles Notwendige kommuniziert, wenn Sie so wollen.

Ihre Auffassung ist doch überbordend. Natürlich muss zwingend eine ministerielle Anordnung ergehen, dass wir hier von einem Katastrophenfall am Hauptbahnhof sprechen, wenn die Leute da campieren.

Es wäre geradezu abstrus, den Bürgerkrieg in Syrien zur Katastrophe im Sinne des §14 zu erklären.

Was die Registrierung mit der deutschen Passpflicht zu tun hat, müssen Sie mir mal erklären. Der Vorsatz zur Grenzüberschreitung ist unstrittig. Der Vorsatz muss sich aber auf _alle_ objektiven Tatbestandsmerkmale beziehen, und damit auch auf die Passpflicht. Gerade dieser Teil des Vorsatzes ist bei Flüchtlingen, die in mit Willen der Bundesregierung bereitgestellte Züge steigen, höchst fraglich.

 

Ich weiss nicht wo Sie die letzten Monate waren.

Natürlich leitet sich der Vorsatz aus der verweigerten Registrierung ab.

Die Behörden haben den Flüchtlingen klipp und klar erklärt, erst werdet ihr registriert und dann könnt ihr hin, wohin ihr wollt. Das wollten die nicht. Also hat die ungarische Regierung die Züge ausgesetzt. 

Die haben solange im Untergeschoss des Bahnhofes ausgeharrt, bis die Regierung nachgegeben hat und die Züge wieder fahren liess.

(Zwischenzeitlich hat Deutschland noch die Aussetzung von Dublin in Aussicht gestellt, damit irgendwie Bewegung in die Registrierung reinkommen sollte)

Und weil der reguläre Zugverkehr gestürmt wurde, musste die deutsche Seite Sonderzüge bereitstellen. 

Die haben sich die Weiterfahrt erpresst!

"No registration! Germany! Germany!"

Dass das alles gegen geltendes Recht verstösst, war denen alle klar. Deshalb ja die Verweigerung.

Und Deutschland ist so blöd und gibt nach. Gibt den Menschen ihren Willen, wenn sie nur laut genug schreien.

Und das Beispiel hat Schule gemacht. Und jetzt kommen alle. Sind ja eingeladen worden...

 

 

Und Deutschland ist so blöd und gibt nach. Gibt den Menschen ihren Willen, wenn sie nur laut genug schreien.

Bei derart inhumanem Geschreibsel kommt mir die Galle hoch! Es handelt sich hier um Menschen und nicht um Kühe oder Wildschweine, die man abschiessen kann, wenn sie den eigenen Vorgarten betreten.

3

Blogger schrieb:

Und Deutschland ist so blöd und gibt nach. Gibt den Menschen ihren Willen, wenn sie nur laut genug schreien.

Bei derart inhumanem Geschreibsel kommt mir die Galle hoch! Es handelt sich hier um Menschen und nicht um Kühe oder Wildschweine, die man abschiessen kann, wenn sie den eigenen Vorgarten betreten.

Der einzige, der hier von Kühen und Wildschweinen und Abschießén schreibt, sind Sie, und da geht mir doch der Hut hoch und die Galle läuft mir über.

Im übrigen haben Sie offensichtlich nicht verstanden, was ein demokratisches Staatswesen ausmacht:  jeder Staat hat das Recht, innerhalb seiner Grenzen frei zu bestimmen, welche andere Menschen in diesen Staat aufgenommen werden und wieviele. Mittlerweile wünscht vermutlich die Mehrheit der Menschen unseres Staates, dass keine weiteren Menschen aufgenommen werden. Dann sollte eben niemand mehr reinkommen dürfen. Und wenn manche das doch mit Gewalt versuchen, dann werden sie eben mit Gewalt zurückgewiesen. Das erwarte ich von unserem Bundesgrenzschutz. Das macht jedenfalls jeder andere zivlisierte Staat auch, allen voran die USA. Würden wir es nicht machen, so hätten wir spätestens in 5 Jahren arabische Verhältnisse in Deutschland, mit importiertem Bürgerkrieg.

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