Bundeskanzlerin Merkel hat sich nicht strafbar gemacht

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 13.10.2015

Mein Kollege Prof. Dr. Holm Putzke von der Uni Passau vertritt die Ansicht, die Bundeskanzlerin habe sich strafbar gemacht, als sie sich Anfang September mit Österreich darauf geeinigt habe, unter Umgehung des eigentlich vorgesehenen Grenzregimes in Europa/Schengenstaaten, Flüchtlinge in Deutschland in großer Zahl aufzunehmen. (Link: Holm Putzke, Ist die Bundeskanzlerin eine Schleuserin?)

Wie nicht anders zu erwarten hat er Beifall (teilweise von zweifelhafter Seite) und auch  Kritik für seine Beurteilung geerntet.

Zwei Dinge vorangestellt:

1. Ich stimme Putzke zu, dass die Frage der Strafbarkeit nach §§ 95, 96 AufenthaltsG nur einhellig beantwortet werden kann: Nur wenn eine Person den Tatbestand der unerlaubten Einreise erfüllt, dann können  diejenigen strafbar sein, die dieser Person bei der illegalen Einreise Hilfe leisten. Dies ist wohl auch die eigentliche Stoßrichtung der Analyse von Putzke: Er will klarstellen, dass es nicht angeht, immer noch "Schleuser" zu bestrafen (selbst solche, die dies aus rein humanitären Gründen  tun), zugleich aber die Handlungen Merkels als strafrechtlich irrelevant anzusehen.

2. Ich stimme Putzkes Antwort, Frau Merkel habe sich wohl strafbar gemacht, nicht zu.  Putzke hat das Pferd von der falschen Seite her aufgezäumt und dabei die Akzessorietätslehre missachtet. Die Strafbarkeit nach § 96 AufenthaltsG steht entgegen seiner Annahme in entscheidenden Punkten ("Passpflicht") eben doch zur Disposition der Exekutive, die von der Bundeskanzlerin angeführt wird. Um die Straflosigkeit zu begründen ist m.E. auch keine Änderung des AufenthaltsG erforderlich, wie Putzke annimmt.

Die Erfüllung des § 96 AufenthaltsG  ist – wie ja auch Putzke betont – akzessorisch orientiert an der tatbestandlichen, vorsätzlichen und rechtswidrigen Erfüllung der „Haupttat“ des § 95 AufenthaltsG.

Dazu gehört die  unerlaubte Einreise eines Ausländers nach § 14 Abs.1 Nr.1 AufenthaltsG. Dies setzt wiederum voraus, dass der Ausländer einen nach § 3 AufenthaltsG „erforderlichen Pass“ nicht besitzt.

Putzke prüft nicht, ob eine unerlaubte Einreise vorliegt – es genügt ihm vielmehr, dass Polizei und Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht  routinemäßig bejahen, ohne dass dabei die besondere Lage seit Anfang September überhaupt berückichtigt wird. Putzke verkennt dabei, dass das Aufenthaltsgesetz mit seiner Bestimmung der unerlaubten Einreise selbst wieder akzessorisch ist zu dem Pass- und Grenzregime, welches von der Exekutive gestaltet werden kann und wird.

Meines Erachtens spricht alles dafür, dass die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland infolge der von Merkel initiierten humanitären Handlungen gegenüber den in oder bei Ungarn bzw. auf dem Westbalkan feststeckenden Flüchtlingen schon objektiv tatbestandlich (ausnahmsweise) erlaubt war und ist. Aus dem Gesamtverhalten der Exekutive der Bundesrepublik ist erkennbar, dass in dieser gesonderten Situation auf Einreisedokumente verzichtet wurde, also § 3 AufenthaltsG („Passpflicht“) realiter ausgesetzt ist. Der objektive Tatbestand der unerlaubten Einreise hängt direkt an dieser Passpflicht. Diese ist etwa auch § 14 AufenthaltsVO ("Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen") in Unglücks- und Katastrophenfällen ausgesetzt. Es handelt sich nach ganz verbreiteter Meinung derzeit in und um die Kriegsgebiete in Syrien, Irak und Afghanistan um Flüchtlingskatastrophen, die m. E. durchaus unter  § 14 AufenthaltsVO subsumierbar sind, und bis an die deutsche Außengrenze reichen. Ob bei einer jedenfalls faktischen Aussetzung der Passpflicht die interpretatorischen  Grenzen dieser Verordnung eingehalten wurden, kann einem Ausländer aber strafrechtlich ohnehin nicht vorgeworfen werden, wenn jedenfalls faktisch erkennbar beim Grenzübertritt seitens der deutschen Behörden auf  Pässe bzw. andere Reisedokumente verzichtet wurde.

Zudem müssten, selbst wenn man annimmt, die unerlaubte Einreise bleibe unabhängig vom konkreten Verhalten der Exekutive objektiv unerlaubt, die vielfach von der Bahn im Auftrag der Bundes- bzw. Landesregierungen über die Grenze transportierten und willkommen geheißenen Flüchtlinge auch noch  vorsätzlich und rechtswidrig unerlaubt eingereist sein. Nicht nur die objektiv tatbestandsmäßige, sondern auch die vorsätzliche Handlung ist Gegenstand der Akzessorietät.

Wer eingeladen ist, eine Wohnung zu betreten, der kann nicht wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden. Wer vom deutschen Staat nicht nur eingeladen wird, sondern sogar von Personenbeförderungsunternehmen in dessen Auftrag über die Grenze transportiert wird, ohne dass ein Pass von ihm verlangt wird, der reist nicht unerlaubt ein, schon gar nicht tut er dies vorsätzlich. Strafanzeige und Strafverfolgung (auch wenn die Verfahren  in den allermeisten Fällen ohne weiteren Ermittlungen eingestellt werden) stellen ein venire contra factum proprium dar.

Putzke prüft schließlich nicht, ob einreisende Flüchtlinge (wenn denn vorsätzlich unerlaubt) auch „rechtswidrig“ unerlaubt eingereist sind. Putzke spricht zwar § 34 StGB (Notstand) an, jedoch wendet er die Notstandsnorm nur auf das Verhalten der Bundeskanzlerin, nicht aber auf das Verhalten der Flüchtlinge selbst an. Bei diesen ist aber eine Rechtfertigung einer unerlaubten Einreise unter den im September und Oktober 2015 bestehenden Voraussetzungen sogar recht naheliegend, denn ihnen stand nicht zu Gebote, mit Ungarn oder anderen Drittstaaten Verhandlungen aufzunehmen.

Ergebnis: Beim Grenzübertritt der Flüchtlinge in Folge der derzeitigen Politik der Bundeskanzlerin handelt es sich nicht um unerlaubte Einreise im Sinne des § 14 AufenthaltsG. Es handelt sich in den meisten Fällen wohl weder um eine objektiv tatbestandsmäßige, noch um eine vorsätzliche, noch um eine rechtswidrige Handlung nach § 95 AufenthaltsG. Infolge dessen ist auch die Hilfe zu dieser Einreise kein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 96 AufenthaltsG. Weder die Bundeskanzlerin noch andere, die Flüchtlingen bei Einreise und Aufenthalt behilflich sind, haben sich strafbar gemacht.

Ergänzung (13.10.2015, abends):

Holm Putzke hat reagiert auf seiner Website, hier.

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489 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Keefer,

Mit der Pflicht zur Abweisung an der Grenze, die er begründet vor Ort auch aussetzen kann, haben Grenzbeamte durchaus in einer Rechtssache eine ganz grundsätzliche Entscheidung "hü oder hott" zu treffen, die im durch öffentlich verbreitete, nicht nur rechtswidrige, sondern auch grundgesetzwidrige Weisung von Angela Merkel in geschätzt mehreren hundert tausend Fällen abgenommen wird.

Merkel hat die Leitung dieser Rechtssache an sich gezogen, da sie letztendlich höchste Vorgesetzte dieser Bundesbeamten ist und begeht mit der Aussetzung von $16a Absatz 2 GG bzw. der davon abgeleiteten Gesetze eine klare Rechtsbeugung, die darüberhinaus gegen das Rechtsstaatlichkeits und das Demokratieprinzip vertstößt.

Sie sind wieder dran, Herr Professor.

Da muss ich Sie leider enttäuschen. Weder das Agieren der Grenzbehörden (bzw. des einzelnen Bematen an der Grenze) noch das Verhalten von BKin Merkel sind Leitung einer Rechtssache. Das gilt  nach ganz allg. Auffassung. Die von Ihnen zitierte Entscheidung belegt gerade das, was Sie offenbar nicht erkennen:

"ausschlaggebend ist vielmehr, ob er eine ihrem Wesen nach richterliche Tätigkeit wahrzunehmen hat"

Die Entscheidung von Angela Merkel war keine richterliche Tätigkeit, sondern eine politisch-exekutivische, allenfalls verwaltungsrechtliche Entscheidung.

Ich weiß nicht, ob Sie eine juristische Ausbildung haben, aber durch Nachlesen in einschlägigen Kommentaren und (weiteren) Entscheidungen sollte auch Laien recht schnell klar sein, dass eine Rechtsbeugung nicht - auch nicht entfernt -  in Betracht kommt.

Die Nichteinhaltung von in der Verfassung geregelten Einschränkungen eines Grundrechts (Art. 16, 16a  GG) durch die Exekutive ist strafrechtlich nicht unmittelbar bedeutsam. Strafbarkeit setzt den Verstoß gegen eine STRAFrechtsnorm voraus. Strafrechtsnormen gibt es im GG nicht.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

 

Hallo Herr Müller,

zunächst sage ich mal danke für Ihre Mühe bis hierher.

Enttäuscht bin ich aber auch nach Ihrer letzter Antwort nicht.

Denn die Entscheidung, ob an der Grenze abgewiesen wird oder nicht ist in der Regel gleichzeitig die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren aufgenommen wird oder nicht. Es kommt hinzu, dass die gegenwärtige Abschiebepraxis nach meinem Kenntnisstand weniger als 10% der rechtlich gebotenen Abschiebungen tatsächlich vollzieht. D.h. bereits mit dem Beschluss zur Einreiseerlaubnis wird ein Rechtssache in geschätzt 90% der Fälle positiv entschieden.

Darin kann man durchaus eine "ihrem Wesen nach richterliche Tätigkeit" erkennen. Ich jedenfalls, tue das, mag mein juristische Experties auch noch so leichgewichtig sein.

Die bisherige Rechtssprechung und die entsprechenden Kommentare mögen dem widersprechen. Die Entscheidung von Angela Merkel ist aber durchaus ein gänzlich neue Fallsituation und Falldimension, die sich u.U. bestandsgefährdend für unseren Staat auswirken kann. Und deshalb kann es bisher für diesen Fall keine relevante Erörterung geben. 

2. Auch die Aufhebung der Einschränkung eine Grundrechts, welches nach den aktuellen Zahlen in 99,2% der Fälle unbegründet eingefordert wird, ist die Aufhebung eines Teils der Verfassung. Dies ist nach Ihrer Auffassung nicht strafbewehrt, auch wenn es dazu keinen Parlementsbeschluss gibt.

Hierzu die Nachfrage: Gibt es _überhaupt_ einen Teil der Verfassung, dessen Aufhebung ohne erforderlichen Parlamentsbeschluss strafrechtliche Konsequenzen haben kann? 

Falls dem nicht so ist, dann könnte Angela Merkel doch nächste Woche hergehen und u.a. das Mißtrauensvotum aussetzen und wäre dann auf Lebenszeit Budndeskanzlerin.

Hat da unsere Verfassung nicht ein ganz massives Problem?

3. Mir ist auch klar, dass kein Staatsanwalt Anklage gegen Merkel erheben wird, da diese ja entgegen dem Prinzip der Gewaltenteilung weisungsgebunden sind und Merkel sich letztendlich über den Bundesanwalt sich zum Entscheider über die Verfahrensaufnahme in eigener machen kann.

Trotzdem halte ich die Diskussion für wichtig, weil eine Überschrift "Bundeskanzlerin Merkel hat sich nicht strafbar gemacht" den Eindruck "alles in Ordnung" vermitteln kann, während wir es tatsächlich mit dem Bruch von Verfassungsrecht, der definitiven Grundlage unseres Rechtsstaates zu tun haben.

Und dann darf man schon die Frage stellen, was denn Merkel als nächsten ohne Parlamentsbeschluss aussetzen kann und darf.

Und man darf die Frage stellen, woher die deutschen Rechtsprofessoren und sonstigen Rechtsexperten ihre Gelassenheit in Anbetracht dieses Verfassungsbruchs nehmen. Denn Merkel hätte zur Umsetzung ihrer politischen Ziele durchaus legale Möglichkeiten ( a. Den Parlamentsbschluss für 16a (2) oder b. eine Ministeranordnung für die Legalisierung der Einreise. ) and die man bei Gelegenheit erinnern könnte.

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

 

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Mir erscheint die Diskussion hier vollkommen absurd. Zunächst handelt es sich doch um eine humanitäre und politische Konfliktlage oder tatsächlich sogar Katastrophe. Dass die Flüchtlinge nicht nur Willkommenslächeln hervorrufen, weil konkrete Überlastung und Konkurrenz um Ressourcen der demografischen Entlastung und Bereicherung für so Manchen beängstigend gegenüber stehen, leuchtet mir ein. Sicher gehören dazu auch die Probleme mit der Einhaltung von Gesetzen, Regeln und der Sicherheit.  Aber die zuallererst politischen und wirtschaftlichen Konflikte existieren in den Herkunftsländern bereits seit vielen Jahren und hängen eng mit wirtschaftlichen Interessen und der globalen Politik des Westens zusammen. Wen interessiert es denn hier, ob die Gesetze und Regeln der Herkunftsländer eingehalten werden und welche Folgen diese Länder und ihre Nachbarn zu tragen haben. Dass auch andere Mächte als der Westen bei den Konflikten eine Rolle spielen, entlastet Europa weder moralisch und nun vor allem tatsächlich nicht. Denn die Flüchtlinge suchen Auswege, ob nun aus Angst um ihr nacktes Leben oder aus Sorge um eine lebenswerte Zukunft. Haben denn die Befürworter des "nun endlich mal drauf" wie im Irak seit 2001, die Freunde des "wir dealen zwar mit Euren Despoten, residieren deutschsprachig in Euren Schnäppchen-Hotels und verfahren/verfliegen gern Euer Öl, aber mit Euch selbst wollen wir nichts zu tun haben" wirklich gedacht, dass das ohne Auswirkungen auf Europa bleibt und man die Menschen zu Millionen in Lagern in Krisenregionen festhalten kann?

Diese politische Blindheit greift nun als Ausweg nach dem Strafrecht. Vielleicht habe ich es ja übersehen. Aber welche konkrete Straftat begehen Zugführer, Busfahrer und Taxifahrer, die auf Anweisung, gegen Ticket oder Bezahlung zu üblichen Tarifen Menschen von A nach B bringen? Wenn B ein Grenzort ist, dann liegt es doch in der Verantwortung der Behörden dort zu kontrollieren, oder soll der Zugführer durch alle Abteile flitzen und Pässe kontrollieren. Die gleiche Frage gilt natürlich auch für die Behörden. Sollen die einem Ansturm vieler Menschen mit unterschiedsloser Repression entgegnen? Wenn Frau Merkel nun die politische Absicht eines "nachsichtigen" Umgangs mit den Folgen der "Globalisierungspolitik" vertritt, ist das schon strafbar? Politisch ist es ein Versagen, der Entwicklung jahrelang am TV zugeschaut oder die Konflikte nur nach eigener Interessenlage ausgenutzt zu haben. Aber aus strafrechtlicher Sicht: Welche tatsächlichen Anweisungen aufgrund welcher Dispositionsbefugnis hat Frau Merkel wem erteilt, dass Diejenigen sich zur Duldung oder Begehung von Straftaten genötigt sehen? Schon mal was von Gewaltenteilung und dem Recht bzw. der Pflicht zur Weigerung der Ausführung von verbotenen Handlungen gehört? Wenn nur rechtliche Fehlhandlungen vorliegen würden, dürfte dieses Vorgehen in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung faktisch gar nicht möglich sein. Oder darf Frau Merkel konkret anweisen, wer Straftaten begehen darf oder nicht, wer bestraft wird oder nicht? Es ist bei diesen Wirren auch kaum zu glauben, dass die Flüchtlinge pauschal und massenhaft der Straftat verdächtigt werden. War denen etwa nur die Schlange an den Botschaften oder Konsulaten in ihrem Land zu lang oder die deutschen Gesetzesbücher und Belehrungen zu langweilig, dass sie wider besseren Wissens sich nun an die Grenzen stellen und jede Möglichkeit für eine weitere Flucht nutzen? Natürlich muss man versuchen, den Regeln und Gesetzen wieder Geltung zu verschaffen. Aber wer politisch verursachte Verwerfungen vordergründig mit dem Strafrecht bearbeiten will, kann sich noch so akademisch geben und mit Detailkenntnis punkten, es weist Denjenigen offensichtlich als beschränkten Formalisten aus, der meint mit Strafparagraphen oder Checklisten könne man die Geschicke der Menschheit lenken. Das nachhaltige Denken und Einhalten des nationalen wie internationalen Rechts muss deutlich vor der Anwendung des Strafrechts erfolgen. Die Folgen der politischen Versäumnisse lassen sich mit massenhaften und blindwütigen Strafverfahren ganz sicher nicht beherrschen, geschweige denn korrigieren.

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Bedeutet das, daß auch bei denjenigen, die sich bisher als Schleuser strafbar gemacht haben, nun (wegen Frau Merkels Haltung) die Strafbarkeit entfällt? 

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Früher haben sich die sogenannten Schleuser (manchmal wohl auch Menschenschmuggler genannt) strafbar gemacht.

Da Angela Merkel diesen Sommer einen neuen politischen Kurs eingeschlagen hat, und sich dabei selber nicht strafbar gemacht hat, sondern (vielleicht durch Notstandsregelungen) gerechtfertigt gehandelt haben soll, wird man wohl auch die "normalen" Schleuser als gerechtfertigt betrachtet müssen.

Nach den Lehren vom einheitlichen Tatbegriff führt die Rechtfertigung eines Tatbestandes auch zur Rechtfertigung tateinheitlich verwirklichter weiterer Tatbestände.

Trifft also etwa das Dauerdelikt unerlaubter Waffenbesitz mit einem anderen Dauerdelikt das gerechtfertigt ist (wie hier wohl etwa Schleusertätigkeit) zusammen, dann darf auch der unerlaubte Waffenbesitz der Schleuser nicht bestraft werden.

Auch wenn die Schleuser Freiheitsberaubungen begehen, oder Nötigungen, oder Körperverletzungen, oder Urkundenfälschungen, oder Urkundenvernichtungen, oder Diebstähle, oder Betrügerreien, oder Steuerstraftaten oder Zollvergehen, könnte man sie nicht bestrafen, wenn die Verwirklichung dieser Tatbestände während ihrer Schleusertätigkeit stattfindet, und die Schleusertätigkeit gerechtfertigt ist.

Somit dürften alle Schleuser nun einen weitgehenden Freifahrschein zur Begehung von Straftaten haben.

Und alles nur, weil man der lieben Frau Merkel gerne zusprechen möchte, sie sei durch Notstand gerechtfertigt gewesen?

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Da Angela Merkel diesen Sommer einen neuen politischen Kurs eingeschlagen hat, und sich dabei selber nicht strafbar gemacht hat, sondern (vielleicht durch Notstandsregelungen) gerechtfertigt gehandelt haben soll, wird man wohl auch die "normalen" Schleuser als gerechtfertigt betrachtet müssen.

Wie kommen Sie denn um Gottes Willen auf diese Weisheit? Jeder wird nach seiner eigenen Schuld bestraft. Und niemand wird über den gleichen Löffel balbiert.

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Ach Mensch, Leute. Der Spin des Profs geht schon:

 

Frau Merkel rechtfertigt nur politisch mit dem Notstandsmoment ihr Einverständnis, verwaltungsrechtlich die tatbestandlich unerlaubte Einreise aufzuheben.

Man kann sich nur noch am Formellen kratzen, insbesondere ob ein unbestimmter Adressatenkreis überhaupt geht.

Aber die Kanzlerin ist fein raus. Der ehrliche, kleine Schleuser hingegen wird sich schwer tun, dem Richter diese Geheimanordnung, auf die er sich auch gerne berufen möchte, vorzulegen.

Wie im richtigen Leben halt... 

Der ehrliche, kleine Schleuser

Der "ehrliche, kleine Schleuser" ist ein menschenverachtender Verbrecher, der sich am Leid und am Elend verfolgter und vertriebener Menschen gesund stösst und, nachdem er sein Geld erhalten hat, auf Autobahnen zu Hunderten im Kleinlaster bei Backofentemperaturen wie vergessene Hunde ersticken lässt. Ein solches "kleines und ehrliches" Monster mit der verantwortungsvollen und an Werten des Abendlands orientierten Bundeskanzlerin, die nur helfen will, auf eine Stufe zu stellen, ist beleidigend. PEGIDA ist überall...

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Leser schrieb:

Der ehrliche, kleine Schleuser

Ein solches "kleines und ehrliches" Monster mit der verantwortungsvollen und an Werten des Abendlands orientierten Bundeskanzlerin, die nur helfen will, auf eine Stufe zu stellen, ist beleidigend.

 

Das ist Ironie, ja? Bitte sagen Sie ja!

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Gast schrieb:

Leser schrieb:

Der ehrliche, kleine Schleuser

Ein solches "kleines und ehrliches" Monster mit der verantwortungsvollen und an Werten des Abendlands orientierten Bundeskanzlerin, die nur helfen will, auf eine Stufe zu stellen, ist beleidigend.

 

Das ist Ironie, ja? Bitte sagen Sie ja!

 

Vllt meint er eine Beleidigung fur den Schleuser?

 

Dieses 'nur helfen wollen' ist wirklich DIE Unsitte dieses Zeitalters. Die USA wollen auch immer 'nur helfen' und töten durch das verursachte Chaos hunderttausende. 'Nur helfen' ohne Verantwortung und Nachdenken hilft normalerweise nur dem Helfer (in seinem Selbstbild und Image).

 

Der nächste Schritt ist dann 'das hab ich nicht gewollt' oder 'andere sind schuld', beides in der Regel lügen, auch wenn die Leute selbst daran glauben mögen.

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Leser schrieb:
Der "ehrliche, kleine Schleuser" ist ein menschenverachtender Verbrecher, der sich am Leid und am Elend verfolgter und vertriebener Menschen gesund stösst und, nachdem er sein Geld erhalten hat, auf Autobahnen zu Hunderten im Kleinlaster bei Backofentemperaturen wie vergessene Hunde ersticken lässt. Ein solches "kleines und ehrliches" Monster mit der verantwortungsvollen und an Werten des Abendlands orientierten Bundeskanzlerin, die nur helfen will, auf eine Stufe zu stellen, ist beleidigend. PEGIDA ist überall...

 

Trifft das Ihrer Auffassung nach auf alle Schleuser uneingeschränkt zu?

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Leser schrieb:

Der "ehrliche, kleine Schleuser" ist ein menschenverachtender Verbrecher, der sich am Leid und am Elend verfolgter und vertriebener Menschen gesund stösst und, nachdem er sein Geld erhalten hat, auf Autobahnen zu Hunderten im Kleinlaster bei Backofentemperaturen wie vergessene Hunde ersticken lässt. Ein solches "kleines und ehrliches" Monster mit der verantwortungsvollen und an Werten des Abendlands orientierten Bundeskanzlerin, die nur helfen will, auf eine Stufe zu stellen, ist beleidigend. PEGIDA ist überall...

Immerhin gibt es Konferenzen bei denen sich die ehrlichen, kleinen Schleuser austauschen können, gesponsert von der EU ... KEINE SATIRE

http://www.muenchner-kammerspiele.de/2-internationale-schlepper-schleusertagung-2015

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Die Absicht Ankömmlinge freundlich zu behandeln, sie zu unterstützen und zu befördern ist sicher selbst nicht strafbar. Auch das Ankommen und sich befördern lassen, kann nicht strafbar sein. Strafbar könnten doch nur konkrete betrügerische, strafbare Handlungen gegenüber den Flüchtlingen oder den Behörden sein. Wer mit falschen Versprechungen gegen Geld die Notlage Anderer ausnutzt oder die Behörden betrügerisch täuscht, erfüllt vermutlich konkrete Straftatbestände. Unerlaubter Waffenbesitz, falsche Angaben gegenüber Behörden könnten strafbar sein, wenn das Strafrecht dies konkret bestimmt. Ein Blödsinn, aus Absichten oder allgemeinen Vermutungen vorsorglich konkrete Straftaten abzuleiten. Wenn ich in Österreich eine Flüchtlings-Familie auflese und zum Pegida-Aufmarsch nach Dresden mitnehme, dann ist das selbst nicht strafbar. Erst konkrete Betrugshandlungen gegenüber der Familie oder Fluchthilfe trotz Wissen um Straftaten der einzelnen Familienmitglieder oder eben die hinterlistige Absicht, diese Familie einem ausländerfeindlichen Mob auszuliefern, wären strafrechtlich relevant.  

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Lutz Lippke schrieb:

Die Absicht Ankömmlinge freundlich zu behandeln, sie zu unterstützen und zu befördern ist sicher selbst nicht strafbar. Auch das Ankommen und sich befördern lassen, kann nicht strafbar sein. Strafbar könnten doch nur konkrete betrügerische, strafbare Handlungen gegenüber den Flüchtlingen oder den Behörden sein. Wer mit falschen Versprechungen gegen Geld die Notlage Anderer ausnutzt oder die Behörden betrügerisch täuscht, erfüllt vermutlich konkrete Straftatbestände. Unerlaubter Waffenbesitz, falsche Angaben gegenüber Behörden könnten strafbar sein, wenn das Strafrecht dies konkret bestimmt. Ein Blödsinn, aus Absichten oder allgemeinen Vermutungen vorsorglich konkrete Straftaten abzuleiten. Wenn ich in Österreich eine Flüchtlings-Familie auflese und zum Pegida-Aufmarsch nach Dresden mitnehme, dann ist das selbst nicht strafbar. Erst konkrete Betrugshandlungen gegenüber der Familie oder Fluchthilfe trotz Wissen um Straftaten der einzelnen Familienmitglieder oder eben die hinterlistige Absicht, diese Familie einem ausländerfeindlichen Mob auszuliefern, wären strafrechtlich relevant.  

 

Rechtlich gesehen ist das vollkommen falsch.

Selbst wer umsonst auf eigene Kosten mit humanitaerer Absicht Fluechtlinge ueber die Grenze faehrt macht sich strafbar, jedenfalls soweit die Fluechtlinge selbst illegal einreisen und es keine Entschuldigunsggründe etc. gibt. Gleiches gilt für die Bahn, Taxifahrer und ähnliches.

 

Da moralisch zu unterscheiden ist kaum gerechtfertigt, denn das Unrecht dabei liegt ja nicht in der Bepreisung der Transportleistung die die Schleuser erbringen. Da mag zwar Unrecht vorhanden sein, aber der Teil wäre dann schon durch Strafbestände wie Wucher abgedeckt.

 

Es ist eh abwegig zu glauben die Schleuser nähmen unangemessen viel Geld. Das können sie garnicht weil der einzelne Schleuser kein Monopol hat, d.h. die gezahlten Preise dürften ganz überwiegend Marktpreise sein. Dass die etwas höher sind als bei Reisebüros liegt vermutlich in erster Linie am Risiko, dass aus der Illegalität entsteht und ja auch gewollt ist von den Staaten.

 

Die politischen Beschuldigungen gegen Schleuser sind in sich unlogisch. Wenn es gut ist berechtigte Fluechtlinge aufzunehmen, dann kann es kaum verwerflich sein diesen Fluechtlingen durch Erbringung von Transportdienstleistungen dabei zu helfen. Das Erkennen ja mittlerweile auch viele Politiker, die zurecht sagen: falls die Aufnahme der Leute wirklich geboten ist, dann sollte der Staat auch den Transport (und ggf die Auswahl) der Fluechtlinge organisieren oder zumindest bezahlen, damit nicht grade die schutzbeduerftigsten regelmaessig auf der Strecke bleiben.

 

Die Politik verweigert aber bisher das ganze widerspruchsfrei zu bewerten und zu regeln, weil sie dann nämlich auf unbequeme Konflikte stossen würde.

 

Das moralische Unrecht der illegalen Einreise bzw. dessen Förderung liegt in den Gefahren die dadurch für die Bevölkerung geschaffen werden (von Gewaltverbrechen über Wohnungsnot zu Sozialhilfekosten). Da das potentiell alle betrifft muss auch das Gemeinwesen als ganzes darüber entscheiden und nicht ein einzelner Fluchthelfer, fühlt er sich auch noch so moralisch dabei.

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Lieber Herr Lippke,

 

man ist versucht, Ihnen die Probe aufs Exemple zu empfehlen.

Da Sie die Kanzlerin zum Bollwerk für die Werte des Abendlandes stilisieren, während sich nun Hunderttausende auf den Weg machen, in der Befürchtung Europa könnte alsbald die Türen schliessen, möchte ich Ihnen mal meine Lösung für rechtlich einwandfreies und zielführendes Krisenmanagment präsentieren.

 

Es heisst zwar immer, man solle nicht auf Menschen mit einfachen Lösungen in einer komplexen Welt hören, meiner Ansicht nach ist das aber nur eine Ausrede derjenigen, die ihr geistiges Unvermögen kaschieren wollen. Nur wer simplifiziert, kann auch erkennen.

 

Die Kanzlerin hätte einfach eine Freistellungserklärung unterzeichnen müssen.

 

Die Frage ist doch, warum Menschen 10`000 Euro den Schleppern in die Hand drücken, um das Risiko eingehen zu dürfen, zu ertrinken.

 

Warum nehmen die nicht alle das Flugzeug? Am Geld kann es ja nicht liegen.

 

M.W. nach, gibt es eine EU Regel, die Personnentransport-Unternehmen die Beförderung von Nicht- Einreiseberchtigten bei Strafe, resp. Kostenübernahme der Rückführung und Aufenthalt untersagt.

 

In Abs. 2 derselben Verordnung ist aber als Ausnahmetatbestand eingefasst, dass sich diese Regel nicht auf stattzugebende Asylberechtigte bezieht. Dies mutmasslich auch im Hinblich auf die Strafbarkeit einer unterlassenen Hilfeleistung...

 

Diese Kompetenzverlagerung einer Asylrechtsvorprüfung durch die Fluggesellschaften beinhalten natürlich ein nicht abzuschätzendes Rechtsrisiko. Die Kosten-/Nutzenrechnung wird aufgrund des Risikoparameters für jedes Unternehmen negativ ausfallen.

 

Kurz: fliegen ist nicht.

 

Mit einer Freistellungserklärung der Bundesregierung unter der Voraussetzung eines Hin- und Rückflug-Tickets müsste niemand mehr ertrinken, die Schlepper wären auf einen Schlag aus dem Geschäft raus und die Flüchtlinge kämen handlebar portionsweise an. Ausserdem hätten die alle auch Reisepässe.

Vom Zusatznutzen für die wirtschaftlich angeschlagene Lufthansa gar nicht zu reden...

 

Nur warum will das keiner? Rechtlich halte ich die Lösung für einwandfrei.

 

Und warum war das erste was Schäuble über die Lippen ging: "Die Griechenland-Krise brauchen wir nicht mehr, wir haben ja jetzt die Flüchtlinge." ??

 

Merkst was?

 

@Max Mustermann

man ist versucht, Ihnen die Probe aufs Exemple zu empfehlen.

Die Probe werde ich mir natürlich ersparen und komme derzeit zum Glück auch nicht in die Verlegenheit. Dass Transportunternehmen Beförderungsbeschränkungen haben, kann ja möglich sein, ist aber zuallererst eine administrative Angelegenheit. Ein Verstoß gegen eine wie auch immer geartete "Rücknahmepflicht" ist wohl nicht automatisch mit einer Straftat gleichzusetzen. Das dienstleistende Personal hat sich an die Betriebsanweisungen und die zu kennenden Gesetze zu halten. Die Frage ist, wer hat wem, was und mit welcher Dispositionsbefugnis vorgegeben, so dass es zu Straftaten oder deren Begünstigung gekommen sein sollte. Zivile Befehlsketten ohne Not von ganz Oben bis Unten in einem funktionierenden Rechtsstaat? Geht das?

Wenn die EU evtl. vorsorglich so weit gekommen ist, dass unter Strafandrohung von Zugführern, Taxifahrern oder Busfahrern Menschen nur wegen einem "anderen Aussehen" besonders behandelt, kontrolliert oder verdächtigt werden sollen, lacht die Werteordnung sicher vor "Schabernack" über diese glaubwürdige 1. Nachhilfestunde zu Art. 3 GG. Das Problem liegt insgesamt wohl noch tiefer und ließe sich beliebig bis ins Detail fortsetzen. Nichts ist wohl so, wie es scheinen soll. Auch eine Leitkultur.

Da Sie die Kanzlerin zum Bollwerk für die Werte des Abendlandes stilisieren

Das trifft nicht zu. Zu den Werten des Abendlandes neben dem Hinweis u.a. auf Art. 3 GG meine Kritik zur jahrelangen Ignoranz, Vorteilsnahme und dem Aussitzen der sich abzeichnenden Entwicklung. Bereits seit der Kolonialzeit war man der Auffassung, dass man den Angehörigen der kolonialisierten Völkern außer der Anerziehung einer möglichst einfachen Arbeitsfähigkeit und Verwaltungsstruktur (Ressourcenabschöpfung) nur sehr eingeschränkte Rechte als Menschen zugestehen sollte. Nun haben die bunten Demokratie-Revolutionen in Richtung westliche Freiheiten und Rechte scheinbar "versehentlich" ins Bürgerkriegschaos geführt und aus (A)rbeitern - (Z)ahnärzten Flüchtlinge werden lassen, die um jeden Preis dort weg und hier ankommen wollen. Wenn also abgewartet wurde, bis aus Fluchtursachen "Flüchtlingsursachen" (O-Ton Merkel) folgen, dann ist man sehr sehr spät dran. Lücken werden fast immer von Geschäftstüchtigen, Betrügern und Gewissenlosen gefüllt. Auch geschossen wird in den Kriegsgebieten wohl kaum aus der Eigenproduktion. So funktioniert nun mal die Marktwirtschaft und der globale Wettbewerb. Warum man das Geschäft der Schlepper nicht gewinnbringend und zugleich menschenrechtsfördernd quasi verstaatlicht, weiß ich auch nicht. Vielleicht weil sich die Munition in entvölkerten Gebieten nicht von selbst verschießt und man auch für Kerosin Öl fördern muss, dagegen die Passstelle wie die einwandfreie Rechtsanwendung kaum etwas einbringt? Deutschland ist nun mal trotz hoher Bevölkerungsdichte und entwickelter Infrastruktur mehr Exportnation als Binnenmarkt. Zumindest im Sinne der Profitabilität. Genau darum geht es doch, oder?

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Früher hat sich die Partei, deren Bundesvorsitzende die Bundeskanzlerin ist, immer gegen rechtsfreie Räume ausgesprochen (z.B. in Zusammenhang mit der Situation an der Hamburger Hafenstraße).

Derzeit ist sie aber wohl defacto anscheiend selbst dabei, Rechtsfreiheit zu schaffen.

Sie wird zukünftig wohl nicht mehr oder zuumindest weniger glaubwürdig sein, wenn sie zukünftig wieder mal laut und kräftig nach "law-and-order" ruft.

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Nun, wer denn doch einmal vom moralischen Über-Ich übermannt wird, braucht nicht erst die Kanzlerschaft an sich zu reissen, sondern bedarf nur des Internets:

http://www.fluchthelfer.in/#starterkit-more

Neben Tipps und Tricks und dem Hinweis, dass man leider keinen Rechtsschutz gewähren könne, soll das Augenmerk unbedingt auch auf das bestellbare Starter-Kit für den Hobby-Friedensnobelpreisträger in spe gelenkt werden.

Dies wird u.a. mit Pappschlid und dickem Edding ausgeliefert, um die Vorsatzfrage gleich präsentabel am Grenzposten zu illustrieren.

Um Volkswehr-Mentalität hier mal zu illustrieren, eine tatsächliche Begebenheit, die mir zu denken gab. Es war 2001 nach dem 11. September als ich in gottverlassener Gegend und der Nähe eines Flughafens in einem Bus saß. An der nächsten Bushaltestelle saßen 2 Männer mit Turban und Rucksäcken, für diese Gegend ziemlich ungewöhnlich. Sie warteten offensichtlich auf den anderen Bus, der direkt zum Flughafen fährt. Mir ging der Gedanke durch den Kopf, ob das ein Problem ist, ob ich zu irgendwelchem Handeln tatsächlich und moralisch verpflichtet sein könnte oder andernfalls potentiell Schuld auf mich lade. Es ging trotz Nichtstuns alles gut und es blieb mir nur der Schreck über die deformierende Wirkung von undurchsichtigen Ereignissen und ebenso undurchsichtiger Informationspolitik im Gedächtnis haften. Mittlerweile ist man damit offensichtlich schon deutlich weitergekommen.

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Der Blog-Beitrag referiert eine Rechtsansicht hinsichtlich von Vorfällen von Einreisen von Flüchtlingen.

Der Status eines Flüchtlings ist ein juristischer Tatbestand, der nur erfüllt ist wenn im jeweiligen Einzelfall bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Aber handelt es sich denn wirklich bei allen Personen welche von Außen her kommend die Grenzen der EU oder Deutschlands überschreiten um Flüchtlinge?

Und ist nicht anzunehmen, daß Frau Merkel es wohl vermutlich billigend in Kauf nahm, daß es sich bei den unkontrolliert einreisenden Personen nicht ausschließlich um Flüchtlinge handelt?

 

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Verstehe die Welt nicht mehr schrieb:

Der Blog-Beitrag referiert eine Rechtsansicht hinsichtlich von Vorfällen von Einreisen von Flüchtlingen.

Der Status eines Flüchtlings ist ein juristischer Tatbestand, der nur erfüllt ist wenn im jeweiligen Einzelfall bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Aber handelt es sich denn wirklich bei allen Personen welche von Außen her kommend die Grenzen der EU oder Deutschlands überschreiten um Flüchtlinge?

Und ist nicht anzunehmen, daß Frau Merkel es wohl vermutlich billigend in Kauf nahm, daß es sich bei den unkontrolliert einreisenden Personen nicht ausschließlich um Flüchtlinge handelt?

Ich denke, dies Fragen werden in folgendem Artikel abschliessend beantwortet:

http://www.deutschlandfunk.de/wiener-westbahnhof-ein-viertel-sind-gar-keine-fluechtlinge.1773.de.html?dram:article_id=330884

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Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz

Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken 

 

 Wenn man das als Legaldefintion hernimmt, wird es schon sehr schwer mit § 14 AufenthVO.

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Meines Erachtens spricht alles dafür, dass die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland infolge der von Merkel initiierten humanitären Handlungen gegenüber den in oder bei Ungarn bzw. auf dem Westbalkan feststeckenden Flüchtlingen schon objektiv tatbestandlich (ausnahmsweise) erlaubt war und ist. Aus dem Gesamtverhalten der Exekutive der Bundesrepublik ist erkennbar, dass in dieser gesonderten Situation auf Einreisedokumente verzichtet wurde, also § 3 AufenthaltsG („Passpflicht“) realiter ausgesetzt ist.

(...)

Wer eingeladen ist, eine Wohnung zu betreten, der kann nicht wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden. Wer vom deutschen Staat nicht nur eingeladen wird, sondern sogar von Personenbeförderungsunternehmen in dessen Auftrag über die Grenze transportiert wird, ohne dass ein Pass von ihm verlangt wird, der reist nicht unerlaubt ein, schon gar nicht tut er dies vorsätzlich.

Frau Merkel überschreitet ihre Kompetenzen (der Ausnahmezustand wurde doch wohl nicht ausgerufen, Notstandsgesetze sind nicht in Kraft).

Sie hat rechtswidrig gehandelt. Sie verhindert die Strafverfolgung der illegal Einreisenden, indem sie einfach die Vorschriften bezüglich der Passpflicht aussetzt.

Aber ist ein solches rechtswidriges Verhalten auch strafbar?

Morgen erklärt sie, die dass alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Deutschlands Straßen aufgehoben sind. Die Raser wird es freuen, denn damit unterbindet sie de facto auch deren Strafverfolgung. Da fehlt nicht viel und sie setzt die Geschwindigkeitsbegrenzung (oder die Passpflicht) nur für einzelne Gruppen von Menschen aus. Zum Beispiel bestimmte Nationalitäten, oder einfach nur für Verwandte ("mein Mann darf ab sofort rasen").

Doch solch ein Verhalten ist letztendlich die Verhinderung von Strafverfolgung, und das sollte sich ein Rechtsstaat nicht bieten lassen, auch nicht von einer Bundeskanzlerin.

 

Wenn es wirklich so schlimm ist und das Staatswohl solche außerordentlichen Maßnahmen verlangt, so gibt es dafür sicher einen sauberen Weg. Die einsame Entscheidung der Bundeskanzlerin war sicher kein sauberer Weg.

 

 

 

 

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Da fehlt nicht viel und sie setzt die Geschwindigkeitsbegrenzung (oder die Passpflicht) nur für einzelne Gruppen von Menschen aus. Zum Beispiel bestimmte Nationalitäten

Genau das hat sie ja auch gemacht.

Insoweit passt das ja. Es ist ja gerade Aufgabe der Exekutive die Normanwendung auszugestalten, sprich bspw. die Gruppen von Nationalitäten zu bestimmen, welche visafrei einreisen dürfen.

Die logische Crux ist natürlich, wenn man sagt: "Für Syrer geht jetzt alles passfrei!", dass man nur weiss, wer Syrer ist, wenn man seinen Pass kontrolliert. (Davon abgesehen wusste Merkel und auch die Behörden, dass nicht nur Syrer in Budapest sitzen als sie die Züge durchgelassen haben.)

 

Gewagt ist auch der gedankliche Sprung, nun den Vorsatz auch für Iraker entfallen lassen zu wollen, nur weil die denken, "realiter" hat die gütige und gerechte Mutter alle Flüchtlinge eingeladen.

 

Und von einer kurzfristigen und gruppenbezogenen Ausnahme kann keine Rede sein. Von den Mittelmeerküsten wird durchgewunken bis Deutschland. Durchgehend und umfassend wird jeder ins Land gelassen.

 

Was die Exekutive damit de-facto "realiter" nämlich gemacht hat, ist nicht einen Ausnahmetatbestand zu erlassen, sondern "realiter" eine Gesetzesaufhebung, welche nur die Legislative beschliessen kann.

 

 

Sehr geehrte Kommentatoren,

ich hatte schon damit gerechnet, dass mein Beitrag - zum Strafrecht - nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt. Die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer_innen ist der Ansicht, Frau Merkel habe mangels entsprechender Kompetenzen gar nicht auf rechtlicher Ebene gehandelt, vielmehr seien infolge Ihrer Handlungen/Ankündigungen/Vereinbarungen mit Österreich zwar faktisch Flüchtlinge eingereist, diese Einreise erfolge aber weiterhin tatbestandlich, vorsätzlich und rechtswidrig unerlaubt. Daran anknüpfend seien auch die Handlungen Merkels als Schleusen strafbar. Diese Interpretation entspricht letztlich derjenigen von Herrn Putzke. Eine andere Gruppe von Diskussionsteilnehmer_innen nimmt zwar nicht explizit zu meiner Interpretation Stellung, meint aber, Frau Merkel habe jedenfalls nicht die Kompetenz gehabt, rechtlich verbindlich die Passpflicht außer Kraft zu setzen.  Meine Argumentation beruht aber nicht notwendig darauf, dass der Verzicht auf die Passpflicht rechtmäßig ist. Ich argumentiere, dass jedenfalls die VORSÄTZLICHE unerlaubte Einreise entfällt, wenn man (als Flüchtling) in dieser Situation faktisch "eingeladen" wird. 

Es wird dann argumentiert, das  Verhalten der BKin sei jedenfalls verfassungswidrig und daher müsse es strafbar sein. Diese Ansicht trifft einfach nicht zu, da die Strafbarkeit die Regelung in einem Strafgesetz voraussetzt. Einige andere Deutungen ("Rechtsbeugung") sind abwegig.

Off topic, denn das Folgende nichts mit Strafrecht zu tun: Jedenfalls schien für einen humanitär denkenden Menschen Anfang September angesichts der Lage in Ungarn schnelles und entschlossenes Handeln ein Gebot der Stunde. Was passiert, wenn man die Menschen einfach an der Grenze stoppt, ohne angemessene Unterkunft und Verpflegung, kann man bei der Betrachtung der derzeitigen Situation an der slowenischen Grenze erkennen. Dort gibt es bereits Kämpfe um Toastbrotscheiben, wenige Kilometer neben wohlgenährten Menschen:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/slowenien-elend-und-frust-im-fluec...

Das ist nicht meine Vorstellung von Europa, auch nicht vom christlichen Abendland, vielleicht denke ich in dem Punkt ähnlich wie Frau Merkel -

von Seiten der UNO wird derzeit etwa Tschechien wegen deren Abschreckungspolitik ggü. Flüchtlingen die systematische Verletzung von Menschenrechten vorgeworfen:

http://www.theatlantic.com/international/archive/2015/10/czech-republic-...

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

ich hatte schon damit gerechnet, dass mein Beitrag - zum Strafrecht - nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt. Die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer_innen ist der Ansicht, Frau Merkel habe mangels entsprechender Kompetenzen gar nicht auf rechtlicher Ebene gehandelt, vielmehr seien infolge Ihrer Handlungen/Ankündigungen/Vereinbarungen mit Österreich zwar faktisch Flüchtlinge eingereist, diese Einreise erfolge aber weiterhin tatbestandlich, vorsätzlich und rechtswidrig unerlaubt. Daran anknüpfend seien auch die Handlungen Merkels als Schleusen strafbar. Diese Interpretation entspricht letztlich derjenigen von Herrn Putzke. Eine andere Gruppe von Diskussionsteilnehmer_innen nimmt zwar nicht explizit zu meiner Interpretation Stellung, meint aber, Frau Merkel habe jedenfalls nicht die Kompetenz gehabt, rechtlich verbindlich die Passpflicht außer Kraft zu setzen.  Meine Argumentation beruht aber nicht notwendig darauf, dass der Verzicht auf die Passpflicht rechtmäßig ist. Ich argumentiere, dass jedenfalls die VORSÄTZLICHE unerlaubte Einreise entfällt, wenn man (als Flüchtling) in dieser Situation faktisch "eingeladen" wird. 

Eine kleines aber aufschlussreiches Detail ist dabei Frage, wann diese Einladung erfolgte. Sie erfolgte nicht etwa in der Nacht zum 05.09., sondern am 25.08. durch die einseitige Aussetzung des Dublin-Verfahrens durch die Bundesregierung.

Darauf haben die Menschen reagiert und sich auf den Weg gemacht. Deshalb hatten wir am 04.09. in Budapest Chaos, weil sich keiner mehr in Ungarn dem Dublin-Verfahren unterziehen wollte.

Der "Notstand", der dann Anlaß dazu gab das Grundgesetz zu brechen, wurde also zu einem guten Teil von der Bundesregierung selbst verursacht. Der Gipfel der Heuchelei war es dann Ungarn am 05.09. darauf hinzuweisen, "dass die Verpflichtungen auch für Ungarn aus dem Dubliner Abkommen nicht etwa aufgehoben sind."

Der Hinweis auf die gegenwärtige Situation in Slowenien fällt auch wiedr einzig und allein auf Angela Merkel zurück: Sie hat diese Menschen und diese Länder durch ihre Einladung in die jetzige Notlage gebracht. Sie könnte die Situation durch ein klares Zurückrudern jederzeit entschärfen. 

Was dort geschieht ist nicht durch die Einhaltung unserer rechtstaatlich demokratischen Grundordnung und die zugehörigen europäischen Verträge verursacht, sondern durch deren Bruch.

Und deswegen muss ich mich nochmals an die juristischen Lehrstühle - oder sind das mittlerweile Leerstühle - unsere Landes wenden und fragen, wo das Eintreten für sie Stärke des Rechts als Alternative zum beobachtbar Chaos stiftenden Pragmatismus der Kanzlerin, gerade in dieser Krisenzeit bleibt?

Herr Müller und Herr Putzke haben sich immerhin für eine Diskussion und Bewertung offen gezeigt, darfür bedanke ich mich!

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

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Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Eine andere Gruppe von Diskussionsteilnehmer_innen nimmt zwar nicht explizit zu meiner Interpretation Stellung, meint aber, Frau Merkel habe jedenfalls nicht die Kompetenz gehabt, rechtlich verbindlich die Passpflicht außer Kraft zu setzen.  Meine Argumentation beruht aber nicht notwendig darauf, dass der Verzicht auf die Passpflicht rechtmäßig ist. Ich argumentiere, dass jedenfalls die VORSÄTZLICHE unerlaubte Einreise entfällt, wenn man (als Flüchtling) in dieser Situation faktisch "eingeladen" wird.

Beim Vorsatz geht es meistens ja nur um den Willen in Bezug auf das äussere Verhalten, d.h. für die Prüfung von Vorsatz und Stgb 16 spielt es in der Regel keine Rolle, ob die Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit bekannt oder gewollt war. Es gibt aber wohl einige Ausnahmen, wo in den Vorsatz auch rechtliche Wertungen reinspielen, zB Fremdheit beim Diebstahl. Nur bei §95 AufenthG gibt der Wortlaut zumindest keinen Hinweis dafür. 'Unerlaubt' scheint eher so wie 'rechtwidrig' bei anderen Strafbeständen benutzt zu werden, also knüpft nicht wie zB 'fremd' an subjektive Vorstellungen.

Und für 'schützenswerte Einreise-Irrtümer' liefert Stgb 17 m. E. bereits die beste Lösung: wer einreisen will muss sich entweder vorher informieren oder beim Grenzübergang VOR der Einreise die Beamten fragen. (So macht man das ja auch beim Urlaub.)

 

 

Aber davon abgesehen: Warum sollte §96 überhaupt Vorsatz oder Strafbarkeit der Haupttat voraussetzen?

Der Wortlaut spricht jedenfalls eher dagegen: Es geht um 'Hilfe bei einer HANDLUNG leisten' (nicht etwa Tat) und die Bezugnahme ist direkt auf die Handlungsbeschreibung (§ 95 Abs. 1 Nr. 3), die nur Unerlaubtheit nicht Strafbarkeit voraussetzt.

Hätte der Gesetzgeber an die Strafbarkeit anknüpfen wollen hätte er auch kein neues Gesetz gebraucht weil Beihilfe ohnehin strafbar ist. Die besonderen Gefahr bei kommerziellen oder Massentransport wär zudem ein guter Grund nur auf die objektive Unerlaubtheit der Einreise abzustellen und damit auch Fälle zu treffen wo der Flüchtling selbst nur fahrlässig handelt.

Ihr Beispiel mit der Bahn, wo die Fluechtlinge mglw. zwangsweise über die Grenze bewegt werden, zeigt meiner Ansicht nach grade, warum das so wichtig ist. Denn hier kann man den Fluechtlingen dann wirklich nichts vorwerfen, aber die Bahn AG hat eine enorme Pflichtverletzung begangen und sollte bestraft werden, damit es nicht öfter passiert. (Normale Bürger werden übrigens auch noch im Zug beim Grenzübergang kontrolliert, sogar innerhalb der EU).

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Daß all die Menschen die sich über die Grenzen schleichen oder drängen allesamt Flüchtlinge im Sinne der UNO-Flüchtlingskonvention sein sollen, erscheint wohl wenig wahrscheinlich, zumindest aber zweifelhaft.

Von den großen traditionsreichen freiheitlich-demokratischen und zivilisierten Kulturnationen USA, Kanada, Großbritannien, Ausstralien, Japan, Niederlande, Dänemark, Schweiz, Osterreich, lädt jedenfalls kein Regierungschef die auf dem Balkan befindlichen Menschen in sein jeweiliges Land ein - einzig und alleine Angela Merkel behauptet das Gebot der Humanität zwinge dazu und erlaube kein anderes Handeln.

Hätte Angela Merkel recht, dann würden nach deren Logik wohl Barack Obama, David Cameron und all die anderen Regierungschefs Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ein anderes Wort für Humanität) begehen.

Wenn sie das ernsthaft behauptet, dann machen wir uns damit wohl soviel Feinde, das wir dann womöglich bald selbst zu Kriegsflüchtlingen werden.

4

Hätte Angela Merkel recht, dann würden nach deren Logik wohl Barack Obama, David Cameron und all die anderen Regierungschefs Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ein anderes Wort für Humanität) begehen.

Unsinn. Das ist allerbilligste Freund-Feind-Rhetorik. Wenn ich mich für missbrauchte Kinder engagiere, sind "nach meiner Logik" längst nicht alle anderen Kinderschänder. Wobei bei dieser Gelegenheit aber tatsächlich festzuhalten wäre, dass Obama und Cameron tatsächlich Völker vertreten, deren frühere Regierungen durch ihre völlig verfehlten Kriegstreibereien im islamischen Raum ganz massiven Anteil an der gegenwärtigen Flüchtlingsproblematik haben und sich deshalb wirklich viel mehr engagieren müssten.

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Sehr geehrter Herr Müller,

ich danke Ihnen, dass Sie das Thema trotz der Fallstricke aufgegriffen haben. Sie haben mit sachlicher Zurückhaltung den Ball flach gehalten. Durch die Kommentare habe ich aber Wesentliches zu "unserer Leitkultur" erfahren. Ich komme dabei nicht ohne Ironie, vielleicht sogar nicht ohne Sarkasmus aus. So lernte ich:

1. Wenn ich mit dem Auto die unscheinbare Grenze nach oder von Österreich passiere, dann muss ich mich vergewissern, ob die Mitfahrenden "deutschstämmig" aussehen und im Zweifel die Pässe kontrolllieren. Ob diese Pflicht nur für Fahrer gilt, oder auch für beifahrende Fahrzeugbesitzer oder sogar für geladene Mitfahrende, ist mir noch nicht klar. Man muss aber mit dem Schlimmsten rechnen. Wenn ich wieder einmal in die Verlegenheit des Grenzübertritts kommen sollte, werde ich dort anhalten und mir am einladend wirkenden blauen Hinweisschild auch das Kleingedruckste genauestens durchlesen. Vielleicht sollte man dort besser große Verbotsschilder mit deutlicher Bildsprache aufstellen. Wie wäre es mit einem durchkreuzten Abbild eines südländischen Mannes mit abgerissener Kleidung und einer kopftuchtragenden Frau mit Säugling im Schlepptau? Oder einfach ein "Achtung Schutzzone Leitkultur!".

2. Es wäre unangemessen zu behaupten, dass die Kommentare ein Abbild der Sichtweisen des üblichen deutschen Juristen ist. So wie ich kein Jurist bin, trifft das auf einige Andere sicher auch zu. Auch werden nicht wenige Juristen das Thema aus verschiedensten Gründen meiden oder sogar für aburd halten. Trotzdem kann man unterstellen, dass die Kommentatoren das Juristische, Regelungen und Normen für wichtig halten und deshalb diesen Blog verfolgen. Überwiegend wird von den Kommentatoren offensichtlich die Obrigkeit höher als die praktische Geltung des Rechts selbst eingestuft. Denn nach überwiegender Ansicht reicht das Wort der Kanzlerin, damit Rechtsnomen und Gewaltenteilung faktisch außer Kraft gesetzt werden. Meine Zweifel daran, fanden keinerlei Beachtung. Es scheint wohl schlicht nicht anders möglich zu sein. Diese Geisteshaltung kann man sich in die gesamte Hierarchie bis nach "Unten" hindurchdenken und weiß woran man ist.

3. Die Erkenntnis aus 2. steht allerdings im Widerspruch mit dem Aufbegehren gegen das "Oberhaupt". Meine Deutung dazu ist, dass es darüber noch etwas Höherstehendes geben muss als Obrigkeit und Normen. Sicher nicht der Papst und auch nicht Gott. Vielleicht schlicht ein grundständiger Egoismus, Wagenburgmentalität oder ein deutsches Wesen, dass es für normal hält, industriell massenhafte Geschäfte mit Tod, Zerstörung und Unterdrückung im Austausch gegen billige Rohstoffe und langfristige Abhängigkeiten der "Partner" zu betreiben. Flüchtlinge sind in diesen Geschäftsbeziehungen allerdings nicht vorgesehen. Da soll der deutsche Rechtsstaat gefälligst klare Kante zeigen.

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Meine Argumentation beruht aber nicht notwendig darauf, dass der Verzicht auf die Passpflicht rechtmäßig ist. Ich argumentiere, dass jedenfalls die VORSÄTZLICHE unerlaubte Einreise entfällt, wenn man (als Flüchtling) in dieser Situation faktisch "eingeladen" wird. 

Sie hat aber nur Syrer eingeladen und Züge für alle hingestellt. 

Zum Off-Topic:

Molan: (holt sein Handy aus der Tasche und zeigt ein Foto von Brot und anderen Lebensmitteln, die weggeworfen im Gras liegen) Es ist schwer vorstellbar, dass es nicht genug Essen geben soll. Wir organisieren Wasser und Nahrung. Aber manche Flüchtlinge verweigern es, um den Druck zu erhöhen, damit wir sie weiterziehen lassen

http://www.spiegel.de/politik/ausland/brezice-buergermeister-ueber-fluec...

 

Mein Off-Topic:

Wenn mich meine Tochter fragt: "Warum gibt es eine Armee?"

Dann antworte ich ihr: "Für die Zeiten, wenn Gefühle über das Recht siegen."

Was besseres fällt mir nicht ein...

Hier nochmal in der Worten von Carlo Schimd, was von Merkels Verfassungsbruch zu halten ist:

"Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten
zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie
die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft
setzen, niemand kann sie ignorieren.
Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte
Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden
gegangen."

 

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=wzugicAycUs

 

Für mich kann es nur eine Konsequenz geben: Merkel muss wegen dem Bruch der Verfassung zurücktreten.

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

3

Merkels Verfassungsbruch

Sie werden uns sicher noch erläutern, welche Norm der Verfassung die Kanzlerin konkret gebrochen haben soll. Von Ihren ebenso apodiktischen wie abwegigen Behauptungen wie "Rechtsbeugung" und "Verfassungsbruch" etc. hatten wir hier schon genug. Wie wäre es demnächst mit Kriegsvölkerrecht?

Merkel muss wegen dem Bruch der Verfassung zurücktreten.

Wenn Sie wüssten, wie oft bereits die Verfassung "gebrochen" wurde (zuletzt "Betreungsgeld", BVerfG, U. v.  21.7.2015 - 1 BvF 2/13), ohne dass jemand zurück getreten ist...

3

"Sie werden uns sicher noch erläutern, welche Norm der Verfassung die Kanzlerin konkret gebrochen haben soll."

 

Das hat der Herr Professor bereits erledigt:

"Die Nichteinhaltung von in der Verfassung geregelten Einschränkungen eines Grundrechts (Art. 16, 16a  GG) durch die Exekutive ist strafrechtlich nicht unmittelbar bedeutsam. Strafbarkeit setzt den Verstoß gegen eine STRAFrechtsnorm voraus. Strafrechtsnormen gibt es im GG nicht."

 

Noch genauer: Art. 16a Absatz 2

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

1

Nach meinem Dafürhalten steht im Vordergrund der Diskussion nicht, ob sich die Bundeskanzlerin strafbar gemacht hat, sondern ob sie  insgesamt politisch verantwortlich gehandelt hat und gegenwärtig handelt.

Den Kriegsflüchtlingen aus Syrien, die infolge eines höllischen, erbarmungslosen Dreifrontenkrieges um ihr Leben fürchten solidarisch beizustehen, entspricht der Mitmenschlichkeit.

Die tatsächlichen Ursachen für diesen Bürgerkrieg zu verschleiern, den Kurden in Syrien Waffen zu liefern, die jederzeit im nächsten Krisenherd in der Türkei in einem Bürgerkrieg eingesetzt werden können, ist unverantwortlich.

Schönfärberisch und manipulativ die Konsequenzen der Flüchtlingstragödie  nicht wahrnehmen zu wollen, kann keine

Grundlage sein für eine verantwortliche Politik.

 

3

Um die Aussagen meines obigen Kommentar  34/35 zu verdeutlichen die nachstehende Ergänzung:

Bei dem Vorwurf, der Anzeige gegen die Bundeskanzlerin sich strafbar gemacht zu haben, geht es m.E. den Vertretern dieser Auffassung, nicht bzw.weniger um eine strafrechtliche Würdigung, sondern um eine Bewertung, Verurteilung

des politischen Handelns der Bundeskanzlerin und der geselschaftlichen, politischen Folgen der Flüchtlingswelle. Insofern stellt die Diskussion auf die juristische Dimension einzuengen, ein Nebenschauplatz dar. Im Opa-Blog wird in einem Beitrag sehr differenziert  die komplexe Flüchtlingsproblematik dargestellt und diskutiert.

 

 

 

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Eine Frage habe ich allerdings:

 

Weil Anstiftung und Beteiligung zur Einschleusung im AufenthaltsG zum eigenen Straftatbestand erhoben werden, kommt in meinen Augen vielleicht eine mittelbare Täterschaft  der Kanzlerinin Betracht, weil der Einschleusende/Anstifter selbst nicht Ausländer sein muss, um der Strafbarkeit nach deutschem Recht zu unterliegen.

Daher ist eine Strafbarkeit des einreisenden Ausländers m.E. nicht akzessorische Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Anstiftung zur Beihilfe.

 

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Da wurde nicht festgestellt, dass die Verfassung nicht eingehalten wurde, sondern nur, dass das gar nicht strafbar wäre. Herr Prof. Müller würde natürlich den Teufel tun, und Frau Merkel ohne ausführliche Begründung in einem Einzeiler eines Verfassungsbruchs zu bezichtigen. Ein solches Recht auf abwegige Geisteshaltung steht nur Ihnen und Leuten wie Ihnen zu. Ich warte auf Ihre Begründung, dass Frau Merkel gegen das Kriegsvölkerrecht verstossen hat, und vor dem IStGH im Haag anzuklagen ist. Die Exkommunikation käme auch in Frage. Das alles nur als Tipp für Ihre weiteren abwegigen Ergüsse...

4

Wenn eine einzelne Person, die Regierungschef ist, sich über vom (als gesetzgeberischen Versammlung zuständigen) Parlament in Kraft gesetztes geltendes Recht hinwegsetzt, obwohl sie dafür nicht zuständig ist und keine Kompetenz dafür hat, dann stellt sich doch vielleicht wohl schon die Frage, ob das nicht vielleicht eine gegen die Volkssouveränität und gegen die Demokratie gerichtete Art von antiparlamentarischen Putsch darstellt, zumindest aber einen Verfassungsbruch.

Kommen bei einer solchen gegen die Volksvertretung (gegen das Parlament) gerichteten Machtanmaßung (oder unerlaubter Selbstermächtigung) und bei einem solchen Verfassungsbruch hier nicht vielleicht die Straftatbestände von Hochverrat und Landesverrat in Betracht?

Und hat die (nun von AfD-Politikern) angezeigte oder verdächtigte Person (die Regierungschefin) solche oder ähnliche Straftatbestände nicht schon früher durch andere Handlungen verwirklicht, etwa wenn sie davon wußte, daß Regierungshandys illegal von ausländischen Mächten abgehört wurde, sie aber nichts dagegen unternahm, sondern es unter den Tisch fallen lies und quasi duldete? 

Glaubt die Regierungschefin, tun und lassen zu dürfen, was sie will, also an Recht und Gesetz nicht gebunden zu sein?

Entspräche das unserer Verfassung? Doch wohl kaum!

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Sie kommen mit solchen Entgleisungen wohl ganz frisch munitioniert vom  AfD-Parteitag in Horb, wo man genau das versucht hat, dem dummen Wahlvolk zu verklickern...

3

Sehr geehrter "Kanzlerkritischer Dissident",

Kanzlerkritik steht jedem in der Demokratie zu, aber dies ist ein seriöser Strafrechtsblog. Die von Ihnen angeführten Normen § 81 bzw. § 94 StGB liegen eindeutig nicht vor, was schon jeder Laie erkennen kann.

Ich bitte daher, zur sachlichen Diskussion zurückzukehren. Das Internet ist groß genug, um auch abwegige Positionen vertreten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Hallo Herr Müller,

"Ich bitte daher, zur sachlichen Diskussion zurückzukehren."

Gerne. Der aus meiner Sicht sachlich zu klärende Punkt wäre, ob gegenwärtig GG 16a Absatz (2) aus Ihrer Sicht noch gilt.

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 [(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.] kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Laut verschiedenen Quellen wandern gegenwärtig täglich ca. 10 000 Personen ohne Aufenthaltstitel aus Mitgliedsstaaten der EU nach Deutschland ein. Kanzlerin Merkel erklärt dies mit einer nicht näher definierten "Notsituation" und dem Grundrecht auf politisches Asyl, welches fraglos durch Absatz (2) ausgeschlossen ist. Die Anerkennungsquote auf politisches Asyl beläuft sich gegenwärtig laut BAMF aud 08,%.

Wenn nun Absatz (2) nicht mehr gilt, wurde er doch wohl de facto von Angela Merkel ausgesetzt?

Für Klärung bin ich wie immer dankbar!

 

Herzliche Grüße

Gerold Keefer

 

 

 

 

3

Nun ja, wir dürfen gespannt sein, wie Bundeskanzlerin Merkel die anderen Staaten überzeugen wird, die Leitentscheidungen des BVerfG zur Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes in ihren eigenen Rechtssystemen zu implementieren.

Ansonsten wird der solidarische EU-Verteilungsschlüssel bei den betroffenen Flüchtlingen nicht auf viel Gegenliebe stossen.

Und nebenbei:

Die Obergrenze ist überhaupt nicht das Problem.

Auch die Einladung der gütigen Mutter an alle in der Welt, welche mühseelig und beladen sind, ist auch noch unproblematisch.

Die "Werte" braucht Europa gar nicht zu verraten, so wie kasperhaft in Deutschland die Diskussion vergiftet wird.

Geht problemlos. 

Man hätte sich nur an seine eigene Versprechen halten müssen.

Wir gewähren Schutz, denjenigen welche verfolgt und bedroht sind.

Ende der Diskussion.

Was die Politik und allen voran Frau Merkel gemacht hat, ist dieses Versprechen unzulässigerweise zu erweitern:

Wir sollen die alle integrieren. Das ist der Quatsch.

Wir können denen beheizte Zelte hinstellen oder Wohnungen oder Turnhallen oder was auch immer und eine umfassende Grundversorgung gewährleisten. Null Problem.

Aber die in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Ausbildungen zu versprechen, das war nur möglich als wir von einer überschaubaren Zahl geredet haben.

Realität:

In der Al-Aqsa Moschee in Jerusalem sind diese Versprechen Grundlage der dortigen Predigten.

Das wird real gepredigt und mit einem Sendungsauftrag unterlegt.

Da wird Wort für Wort wiederholt, was manch ein Politiker in irgendeiner Talkshow von sich gegeben hat.

Die rezipieren über das "demografische Problem" Deutschlands.

Für die deutschen TV-Konsumenten als Placebo gedacht, wird im nahen Osten 1zu 1 aufgegriffen und als Wille Allahs umgedeutet: dass Allah den Samen der Ungläubigen veröden lässt und das Land nun den Moslems hingegeben hat.

Das ist NICHT fremdenfeindlich! Das ist Realität! Das wird gepredigt. Die Hidjra...

Wir sprechen hier vom grössten kulturellen Missverständnis aller Zeiten.

Wir wollen denen Schutz gewähren und die denken, wir hätten sie eingeladen, um unsere Renten zu finanzieren.

Gebt ihnen alles, was ein Schutzsuchender braucht und nicht mehr und dann schauen wir mal, wie lange die bleiben.

Bleiben tut dann ja nur der, der um sein Leben fürchtet. Und so war es auch mal gedacht.

 

Hat Angela Merkel nicht ihren Amtseid gebrochen?

Ihren Amtseid, dem deutschen Volk nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen, und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden?

Angela Merkel tritt zumindest in letzter Zeit nicht mehr oder immer weniger als Dienerin oder Lobbyistin ihres Staatsvolkes auf, sondern vielmehr als Anwältin von Interessen von Menschen, die offenbar nicht zum Staatsvolk gehören.

Ist es nicht strafbar, den Amtseid zu brechen?

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Ist es nicht strafbar, den Amtseid zu brechen?

Nein.

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Blogger schrieb:

Ist es nicht strafbar, den Amtseid zu brechen?

Nein.

Nehmen Sie es mit Richard Nixon:

"Oh, when the President does it, that means that it is not illegal. "

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Hierzulande sind die Sanktionen für Fehler und Fehlverhalten von Politikern im Vergleich zu anderen Berufsträgern wohl nicht besonders streng.

Wäre die Bundesrepublik Deutschland eine Mandantin, und Frau Merkel deren Anwältin, dann käme angesichts der Lasten, die Frau Merkel ihr ohne zwingende rechtliche Verpflichtung (und teilweise sogar wohl entgegen dem geltenden Recht) aufbürdet, wohl der Tatbestand des § 356 in Betracht.

Und wäre die Bundesrepublik Deutschland eine GmbH, und Frau Merkel deren Geschäftsführerin, dann käme angesichts der Lasten, die Frau Merkel ihr ohne zwingende rechtliche Verpflichtung (und teilweise sogar wohl entgegen dem geltenden Recht) aufbürdet, wohl der Tatbestand des § 266 in Betracht.

Vielleicht besteht bei politischen Mandatsträgern eine Strafbarkeitslücke, oder legt man an Anwälte und Geschäftsführer zu strenge Maßstäbe an?

Wenn man vergleicht, rebelliert jedenfalls das Gerechtigkeitsgefühl.

Nicht nur was eventuelle strafrechtliche Haftung angeht, sondern auch was zivilrechtliche Haftungsfragen angeht (wieso müssen Anwälte und Geschäftsführer wenn sie Fehler machen und Schäden verursachen Schadensersatz zahlen, Politiker aber nicht?).

Vielleicht kommt auch von daher hier etwas Unmut und Ärger auf.

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Sehr geehrter Herr Keefer,

die Verfassung wird nicht dadurch verletzt, dass die Einschränkung eines Grundrechts in einer bestimmten Suituation nicht mehr durchgesetzt wird. Konkret: Art. 16a GG ist gar kein Grundrecht, auf dass Sie sich oder  irgendein anderer Bürgers dieses Staates berufen könnten. Einen Amtseid zu verletzen ist nicht nur für Frau Merkel ("the President"), sondern auch für niemanden sonst per se strafbar. Es existiert schlicht keine Norm dafür. Dies wäre auch nicht zu empfehlen, denn je nach Gusto von Anzeigeerstattern würden sonst ständig fruchtlose Strafverfahren gegen Politiker geführt mit dem Vorwurf des Amtseidesbruchs - was der eine als vernünftige Politik ansieht, ist dem anderen ein Greuel.

Sehr geehrte Äpfel und Birnen,

ist Ihr Name Programm? Jedenfalls würden entsprechende Haftungsrisiken den Politikberuf sehr unattraktiv machen, und dies müsste ausgeglichen werden mit einer sehr viel höheren Bezahlung. Wir würden dann keien entscheidungsstraken Politiker mehr bekommen, sondern nur noch eine risikoarme Politik, die danach strebt, es allen recht zu machen. Eine Politik, wie sie  jahrelang auch von der derzeitigen BKin wie auch einem ihrer Vorgänger betrieben wurde. Das Risiko, das die BKin mit ihrer Politik eingeht, ist das der Abwahl nach einer künftigen Bundestagswahl. Ein Politiker steht immer bei einem Teil der Wähler im "Verdacht" sein Amt zu missbrauchen, vom anderen Teil der Wähler wird er oder sie hofiert. Das ist jetzt auch nicht anders. Die Fragen, die Sie hier als strafrechtliche Fragen thematisieren, sind im Kern politische Fragen.  Von einer Strafbarkeitslücke bei politischen Entscheidungen kann deshalb nicht die Rede sein. Eine Strafbarkeitslücke bestand bis vor Kurzem noch im Hinblick auf die Abgeordnetenbestechlichkeit; diese war von 1954 bis 1994 überhaupt nicht strafbar und von 1994 bis 2014 nur sehr eingeschränkt.  Seit letztem Jahr gilt der neue § 108e StGB.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

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