Mindestlohn auch für Flüchtlinge?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.09.2015
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtMindestlohnFlüchtlinge11|4329 Aufrufe

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff ist der Ansicht, dass der Mindestlohn die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erschwert. Deswegen fordert er Ausnahmen für Asylbewerber. In einem Interview mit der Deutschen Presseagentur sagte der Regierungschef, der auch über Erfahrungen aus der Zeit als Arbeitsamtsdirektor verfügt, wörtlich: „Wir brauchen dringend Flexibilisierungen und Sonderlösungen, damit auch weniger qualifizierte Menschen eine Chance haben, im Arbeitsmarkt unterzukommen. Ich sag nur das Stichwort Mindestlohn. Man muss diejenigen, die ein niedriges Qualifikationsniveau haben, qualifizieren. Aber ich weiß, dass ein marktgängiger Lohn von 8,50 Euro für viele nicht erwirtschaftbar sein wird. Ohne Hilfen oder flexible Eingangsgrößen sind diese Flüchtlinge nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar. Das ist eine klare Ansage von allen Arbeitsmarktspezialisten.“ In dieser Einschätzung kann er sich auch durch den Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, bestätigt sehen. Dieser sieht im Mindestlohn ein Hindernis für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. „Mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen nur zu niedrigerem Lohn“, schrieb der Ökonom vor kurzem in einem Beitrag für die Wirtschaftswoche. Die Kritik an diesen Äußerungen ließ nicht lange auf sich warten. Der gerade in seinem Amt bestätigte Verdi-Chef Frank Bsirske sprach sich gegen Ausnahmen beim Mindestlohn aus. Flüchtlinge dürften nicht als Lohndrücker missbraucht werden. Der DGB Sachsen-Anhalt meint sogar, Haseloffs Forderung „wäre versuchter Gesetzesbruch und Diskriminierung von Migranten." Die Arbeitsministerin, Andrea Nahles, hatte schon vor kurzem in der Haushaltsdebatte im Bundestag ihre ablehnende Haltung verdeutlicht: Natürlich sei der Mindestlohn auch ein wichtiges Instrument, um die Zuwanderung nicht in einen Wettlauf nach unten, sondern in vernünftige Arbeit münden zu lassen. In der Tat: Solange es nicht zu signifikanten Störungen des Arbeitsmarktes kommt, sollte der Geltungsanspruch des Mindestlohngesetzes m.E. nicht vorschnell durch weitere Ausnahmen eingeschränkt werden. Als künftige Handlungsoption zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive sollte diese Maßnahme allerdings auch nicht aus den Augen verloren werden. Vordringlich sind jedoch zunächst andere Maßnahmen wie Förderung der Deutschkenntnisse und fachliche Qualifizierung.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

11 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

 

 

Bemerkenswert:

 

Kaum wittern wir Deutsche die Chance, aus dem Elend der anderen Profit zu ziehen, werden alle guten Vorsätze über den Haufen geworfen.

 

Die Anerkennung eines Mindestlohns stellt auch ein Ausdruck der Akzeptanz der Menschenwürde dar. Will man diesen Menschen, an deren  Menschwürde in ihrem Herkunftsland schon hart genug gerüttelt worden ist, hier gleich wieder deren Menschenwürde beschneiden? Oder ist es etwa ein willkommener Anlass, um fragwürdige "Ausnahmen" des Mindestlohngesetzes zu schaffen?

 

In der deutschen Wirtschaft wurden in der Vergangenheit die Arbeitskräfte von Minderheiten zu oft ausgebeutet und damit fragwürdige Wettbewerbsvorteile gegenüber den ausländischen Konkurrenten zu schaffen.

 

4

Den Vorschlag des  Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, begrüße ich. Man muss auch mit unkonventionellen Mitteln die Integration vorantreiben.

Als Arbeitgeber sehe ich zudem hier für die deutsche Wirtschaft eine Chance, die durch Mindestlohn mittlerweile viel zu teuren deutschen ungelernten Arbeitskräfte durch Migranten zu ersetzen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich auch den Zuzug weiterer Migranten in den kommenden Jahren. Allerdings müsste auch eine gewisse Verlässlichkeit und Kontinuität gewährleistet sein. Abschiebungen dieser neuen Arbeitskräfte dürften nur die Ausnahme sein.

3

 

Hier sind schon die ersten Beweis für die oben dargestellte Problematik:

 

Das Argumentation "Integration" wird vorgeschoben, um billige Arbeitskräfte zu haben. Und damit der Arbeitgeber die nunmehr "billigen" Arbeitskräfte stetig hat und keine laufende Fluktuation beklagen muss, sollen die Verwaltungsbehörden mit Abschiebungen restriktiv umegehen.

 

Adios Rechtsstaat, Adios Menschenwürde!

3

Gast79 schrieb:

 

Hier sind schon die ersten Beweis für die oben dargestellte Problematik:

 

Das Argumentation "Integration" wird vorgeschoben, um billige Arbeitskräfte zu haben. Und damit der Arbeitgeber die nunmehr "billigen" Arbeitskräfte stetig hat und keine laufende Fluktuation beklagen muss, sollen die Verwaltungsbehörden mit Abschiebungen restriktiv umegehen.

 

Adios Rechtsstaat, Adios Menschenwürde!

... willkommen Satire - oder haben Sie den Beitrag von "Gast" etwa ernst genommen?

Ein Gewinn für den Arbeitsmarkt wäre diese Idee aus der Stammtischpolitik nicht.

Nicht wenige von den Flüchtlingen sind gut qualifiziert (oder zumindest willig, was zu lernen). Die kann man also auf dem Arbeitsmarkt auch oberhalb der Helfertätigkeiten ausbilden und einsetzen. Dann muss man sie auch entsprechend bezahlen, damit sie nicht das Lohnniveau dieser Arbeitsplätze drücken.

Die Qualifikationen werden sie aber nur dann einbringen oder erlangen können, wenn man sie nicht als Billighelfer verheizt, sondern Konzepte findet, mit denen man sie auf passendem Niveau integriert. Dazu gehört erstmal das Vermitteln von Sprachkenntnissen.

 

Leute von der Straße zu bekommen, indem man sie Steine für ne Pyramide oder ne Autobahn schleppen ließ, war in der Vergangenheit vielleicht die Lösung, aber inzwischen sollten wir etwas weiter sein.

 

In der Tat. Ich habe ihn ernst genommen und nehme ihn nach wie vor ernst, denn so hat Jahrzehnte lang unsere Wirtschaft "funktioniert".....

4

Die Unterschreitung des Mindestlohns mag angehen, solang eine der derzeit einschlägigen Ausnahmetatbestände (Praktika oder geförderte Maßnahmen zur Heranführung anden Arbeitsmarkt) greifen. Einen neuen Tatbestand zu schaffen, der die Unterschreitung des Mindestlohns auf Grund des Aufenthaltsstauts rechtfertigt, wird nicht helfen.

Erstens: Wer bereits jetzt über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, um sich über Helferniveau und trotz der bestehenden tatsächlichen, sowie bürokratischen Hürden am Arbeitsmarkt zu betätigen, der hat auch das dafür vorgesehene tarifliche oder übliche Entgelt, mindestens aber 8,50 Euro/Stunde zu erhalten. Allein das Merkmal des Aufenthaltsstatus' zur Begründung einer Ausnahme reicht m.E. nicht.

 

Zweitens: Der Vorschlag wirkt der Integration geradezu entgegen. 8,50 Euro pro Stunde sind nicht viel, aber immerhin so viel, dass es eine möglichst transferleistungsfreie Teilhabe am Leben garantiert. Und genau das ist eins der Ziele der Integration.

 

Drittens: Wenn ein solcher Ausnahmetatbestand geschaffen werden sollte, wird das das Problem der Integration nur zeitlich nach hinten verschieben. Denn was geschieht mit denjenigen, die qua Qualifikation oder Erlangung eines anderen Aufenthaltsstatus' aus der Mindestlohnausnahme herhausfallen? Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Stellen, die sie unter dem "Schutz" der MiLo-Ausnahme innehatten, dann verlieren werden. Die Beschäftigung muss - ob mit oder ohne Mindestlohn - dem Arbeitgeber einen Vorteil verschaffen. Allein aus karitativen Motiven heraus werden die wenigsten Arbeitgeber Asylsuchende beschäftigen. Wenn sich diese Beschäftigung durch Wegfall des MiLo-Ausnahmetatbestandes verteuert, werden die Arbeitgeber versuchen, diese Stelle neu mit jemandem zu besetzen, mit dem man wieder das niedrige Lohnniveau durchsetzen kann. Das mag zwar insbesondere unter der Geltung des KSchG nicht grade einfach sein, gleichwohl besteht das Risiko, dass Arbeitgeber versuchen werden, die Unerfahrenheit der Asylbewerber mit dem deutschen Rechts(schutz)systems auszunutzen.

4

Wird der Begriff "Flüchtling" hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet, oder so verallgemeinernd, wie es die meisten Massenmedien tuen?

4

Die Forderung, daß das Mindestlohngesetz nicht auf Flüchtlinge anwendbar sein soll, könnte den Verdacht wecken, daß Bundeskanzlerin Merkel die große Anzahl an Flüchtlinen möglicherweise weniger aus humänitären Grunden wilkomen heißt, sondern womöglich, um mit diesen Menschen das in Teilen der CDU und in Teilen der Wirtschaft unbeliebte Mindestlohngesetz zu unterlaufen bzw. leerlaufen zu lassen.

Solch ein Eindruck würde jedoch möglicherweise den sozialen Frieden stören, und möglicherweise insbesondere bei den sozial schwächeren und gering qualifizierten die Toleranz bzw. die Zustimmung gegenüber der Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin beeinträchtigen.

Es wären also womöglich Nachteile bzw. Risiken zu befürchten, wenn man eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge in das Gesetz einbaut.

1

Kommentar hinzufügen