Papst erleichtert Eheaufhebungen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 10.09.2015
Rechtsgebiete: Familienrecht|2036 Aufrufe

Katholische Ehen können künftig leichter für ungültig erklärt werden. Der Vatikan stellte dazu am 08.09.2015 zwei Apostolische Schreiben (Motu Proprio) von Papst Franziskus vor.

Zweitinstanzliche Entscheidung entbehrlich

Zentrales Element ist, dass Ehen nun schon in erster Instanz von einem kirchlichen Gericht oder auch einem Bischof annulliert werden können, eine zweitinstanzliche Entscheidung also nicht mehr zwingend erforderlich ist. An der Unauflöslichkeit der Ehe und damit dem Verbot der Ehescheidung hält der Vatikan unverändert fest. Schon bisher war es aber nach kanonischem Recht möglich, Ehen unter bestimmten Voraussetzungen für ungültig zu erklären. 

Neue Richtlinien wenige Wochen vor Synode

Die neuen Richtlinien erscheinen wenige Wochen vor der Synode im Vatikan, bei der Kirchenführer aus aller Welt vom 04.10. bis 25.10.2015 über Fragen von Ehe und Familie beraten werden. Papst Franziskus hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, einfachere Regeln für Ehe-Annullierungen anzustreben. Eine Sonderkommission hatte sich in den vergangenen Monaten mit einer Reform des kirchlichen Eherechts befasst.

Quelle: Redaktion beck-aktuell

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