Nicht lustig - irgendwie aber doch: Der Tritt gegen das falsch parkende Auto!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.09.2015
Rechtsgebiete: MünchenTrittVerkehrsrecht|2474 Aufrufe

Diese Meldung lief schon durch einige Blogs. Es geht um eine Entscheidung des AG München aus Mitte August. Der Beklagte hatte aus Ärger gegen ein falsch parkendes Auto getreten. Zahlen wollte er aber nicht (alles). Der Falschparker trage ja eine Mitschuld. Schön wär`s, meinte das AG München. Hier ein Auszug der Presseerklärung:

Der PKW-Fahrer habe sich zwar ordnungswidrig verhalten und bei dem Parken auf dem Gehweg gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, der Schaden sei jedoch durch die vorsätzliche Sachbeschädigung des beklagten Zeitungsausträgers entstanden und nicht etwa bei dem Versuch, an der Engstelle vorbeizukommen. Daher treffe den PKW-Fahrer kein Mitverschulden an dem Schaden.

AG München, Urteil v. 18.05.2015 - 122 C 2495/15    

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