Zahl der Scheidungen erneut rückläufig
von , veröffentlicht am 28.08.2015Im Jahr 2014 wurden in Deutschland rd. 166.200 Ehen geschieden, das waren 2,1 % weniger als im Vorjahr. Nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen werden etwa 35 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Laufe der kommenden 25 Jahre geschieden.
Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2014 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 8 Monate. Somit setzte sich der Trend der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung weiter fort. Vor 20 Jahren – also 1994 – betrug die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch genau 12 Jahre.
Bei den im Jahr 2014 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag häufiger von der Frau gestellt, und zwar in 52 % der Fälle. Der Mann reichte nur in 40 % der Fälle den Antrag ein, in den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung (8 %).
Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 138.800 Ehen wurden 2014 nach einjähriger Trennung geschieden. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 25.300. Bei 1.700 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen. In den verbleibenden gut 400 Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, beispielsweise nach ausländischem Recht.
Etwa die Hälfte der im Jahr 2014 geschiedenen Ehepaare hatte gemeinsame Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2014 rund 134.800 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, knapp 1 % weniger als im Vorjahr.
Quelle:Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
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5 Kommentare
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Möglicherweise ist die Scheidung wegen des neuen Unterhaltsrechts einfach nicht mehr so attraktiv wie früher. Das wäre doch ein schöner Kollateralerfolg...
Nix kommentiert am Permanenter Link
Ob das ein Kollateralerfolg wäre, mag man sich fragen.
Nur so! kommentiert am Permanenter Link
Das Unterhaltsrecht kann da kaum Auswirkungen haben, denn immerhin reichen 52% der Frauen die Scheidung ein, und diese haben zu 90% die Kinder. Also machen diese ihre Scheidungsabsicht mit Sicherheit nicht vom Unterhalt abhängig.
Väter kommentiert am Permanenter Link
Bei den im Jahr 2012 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 53 Prozent der Fälle, der Mann reichte nur in 40 Prozent der Fälle die Anträge ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung (8 Prozent).
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/recht/wie-lange-halten-ehen-neue-statistik-...
Leser kommentiert am Permanenter Link
Nicht bei jeder Scheidung spielen minderjährige Kinder eine Rolle. Und bei allen anderen Schediungen spielt das neue Unterhaltsrecht vermutlich eine wesentlich Rolle.