Urteilsanalyse "für lau": Fahrverbot auch für bundesweit eingesetzten Außendienstmitarbeiter

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.08.2015

Nur ein kurzer Hinweis: Eine bereits etwas zurückliegende Entscheidung des Kammergerichts (KG, Beschluss vom 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14 – 162 Ss 135/14, BeckRS 2015, 03026) findet sich in den frei zugänglichen Urteilsanalysen bei Beck-Aktuell:  

KG: Berufliche und wirtschaftliche Nachteile als Folgen eines Regelfahrverbots sind grundsätzlich hinzunehmen
BKatV § 4 IV

1. Das Verhängen eines Regelfahrverbotes schränkt grundsätzlich die Mobilität des Betroffenen ein und bedingt berufliche und wirtschaftliche Nachteile, die als häufige Folgen hinzunehmen sind.

2. Die Tätigkeit als bundesweit eingesetzter Außendienstmitarbeiter reicht dabei nicht aus.

3. Bereits aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit muss der Tatrichter erkennen lassen, dass er sich mit den Angaben des Betroffenen zur Auswirkung eines Regelfahrverbots kritisch auseinandergesetzt hat. (von der Verfasserin bearbeitete Leitsätze des Gerichts)

KG, Beschluss vom 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14 – 162 Ss 135/14, BeckRS 2015, 03026

Die Besprechung findet sich H I E R.

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