Der Generalbundesanwalt und die NSA

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 20.07.2015

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Der amerikanische Geheimdienst NSA habe im vergangenen Jahrzehnt etliche unserer Regierungspolitiker einschließlich der derzeitigen Bundeskanzlerin abgehört. Es gab zudem Vermutungen, der NSA habe in Europa nicht nur politische sondern auch wirtschaftliche Spionage betrieben. Vor gut einem Monat hat der Generalbundesanwalt dennoch die Ermittlungen zum Merkel-Handy nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Es gebe keine gerichtsfesten Beweise für die Abhöraktion.

Nun wurden von wikileaks Dokumente veröffentlicht, die ein noch größeres Ausmaß der Abhöraktionen der NSA in Deutschland nahelegen. Der Generalbundesanwalt nimmt dies aber nicht zum Anlass zur Wiederaufnahme der Ermittlungen. Vielmehr wird angeblich mit denselben Argumenten wie zuvor bestritten, dass sich aus diesen Hinweisen gerichtsfeste Beweise für konkrete Abhörmaßnahmen ergeben könnten. Dies ist allerdings keine offizielle Mitteilung des GBA, sondern eine Meldung des Magazins Focus aus „Berliner Justizkreisen“.

In derselben Meldung wird auch ein (angeblicher) „Top-Beamter der Spionageabwehr“ zitiert:

„In der deutschen Spionageabwehr gibt es zunehmend Zweifel an der Authentizi­tät der über Wikileaks veröffentlichen angeblichen NSA-Dokumente. Ein hoher Verfassungsschützer gibt zu bedenken, dass Russlands Geheimdienst womöglich direkten Zugriff auf die Dossiers von Edward Snowden hatte, der sich in Moskau aufhält. „Wir kennen diese Tricks aus dem Kalten Krieg“, sagte der Topbeamte. „Der Osten frisierte solches Material und lancierte es zur Desinformation in den Westen. Dort waren dann alle ganz aufgeregt.“

Dies erscheint mir allerdings eher wie die Aussage von jemandem, der vom Versagen der eigenen Behörde bei der Spionageabwehr ablenken will.

Was in der allgemeinen Öffentlichkeit wenig bekannt ist: Selbst wenn der GBA die Ermittlungen wieder aufnehmen sollte und selbst wenn diese Ermittlungen, etwa nach Eingehen auf das Angebot von Julian Assange, weitere Details zu nennen erfolgreich verliefen, könnten außenpolitische Motive für den GBA immer noch eine „Notbremse“ gegen die Ermittlungen bieten, indem §§ 153 c oder 153 d StPO etwa  i.V.m. § 120 Abs.1 Nr.3 GVG (§§ 98, 99 StGB), angewendet würde.

Dass außenpolitische Motive, sprich: das gute Verhältnis zur USA und insbesondere ihren Geheimdiensten, der eigentliche Hintergrund für die zögerliche Reaktion der Justiz ist, kann man ja schon längere Zeit vermuten. Das Kanzleramt verweigert wahrscheinlich mit eben dieser Motivlage dem NSA-Untersuchungsausschuss die Vorlage der so genannten Selektorenliste, unter deren Anwendung der BND dem NSA bei der Datenausspähung zugearbeitet haben soll.

Siehe zum Thema schon den Beitrag von Prof. v. Heintschel-Heinegg, hier im Blog.

Auch wenn infolge öffentlichen Drucks Ermittlungen wieder aufgenommen werden: Eine Anklageerhebung liegt in weiter Ferne.

Update (30.07.2015)

Zum Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen von netzpolitik.org wegen Landesverrats

Man wird abwarten müssen, wie das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen von netzpolitik.org ausgeht. Aber einerseits nicht einmal einen Anfangsverdacht zu bejahen wegen der unerhörten, von deutschen Geheimdiensten offenbar unterstützten Spionage gegen Bürger und Politiker des eigenen Staates durch die NSA, andererseits stante pede ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats einzuleiten gegen Journalisten,  aufgrund der Strafanzeige des Behördenleiters einer Behörde, die sich im vergangenen Jahrzehnt als skandalös unfähig erwiesen hat, terroristische Gefahren von rechts zu erkennen und einzudämmen - diese Koinzidenz ist es, die geeignet ist, das Vertrauen in die Behörden BfV und GBA und ihre derzeitigen Leitungen nachhaltig zu stören. Man kann nur hoffen, dass die Justiz, notfalls das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit erhält, ein deutliches Wort für die Presse- und Informationsfreiheit zu sprechen und Geheimdienste und politisch orientierte Strafverfolgung in ihre rechtsstaatlichen Schranken zu weisen.

Update Nr.2 (30.07.2015) Im Ermittlungsverfahren geht es um den Vorwurf des Landesverrats nach § 94 Abs.1 Nr.2 StGB, siehe dokumentiertes Schreiben an Netzpoltik:

§ 94 Abs.1 StGB lautet:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

  1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder   2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Der Begriff Staatsgeheimnis ist in § 93 StGB definiert:

Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

Diesen Tatbestand sollen die Netzpolitik-Verantwortlichen erfüllt haben, indem sie unter Geheimhaltung stehende Schriftstücke des Verfassungsschutzes, die ihnen zugespielt wurden, veröffentlichten.

Es geht dabei um die Artikel: "Geheimer Geldregen - Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“" vom 25.02.2015 und "Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung" vom 15.04.2015, beide auf netzpolitik.org.

Zwar beinhalteten beide Artikel die Veröffentlichung von Geheimdokumenten des BfV, z.B. zum Budget und zum Konzept einer Referatsgruppe zur Überwachung des Internet, jedoch setzt § 94 StGB die (vorsätzliche) konkrete Gefährdung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik voraus. Inwieweit die äußere Sicherheit von der Veröffentlichung überhaupt betroffen ist, erscheint mir höchst fraglich und dies hätte - wenn man den Maßstab des GBA in der Frage NSA anlegt - zunächst Anlass gegeben, VOR dem Ermittlungsverfahren zu prüfen, ob diese Voraussetzung gegeben ist. Schon das Vorliegen von Staatsgeheimnissen erscheint sehr fragwürdig. Nun soll angeblich erst ein Gutachter beauftragt werden, um den diesbezüglichen Status der Schriftstücke erst einmal zu prüfen (Quelle):

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE soll zunächst geprüft werden, ob durch die Veröffentlichung tatsächlich "Staatsgeheimnisse" verraten wurden. Dazu soll bereits von der Bundesanwaltschaft ein Gutachter beauftragt worden sein. Sollte der zum Schluss kommen, dass das nicht der Fall ist, könnte das Verfahren rasch wieder eingestellt werden.

 Zudem erfordert der Landesverrat nach seinem Wortlaut die Absicht, die BRD zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen (sonst liegt allenfalls § 95  oder § 97 StGB vor, die aber objektiv ebenfalls Staatsgeheimnis und konkrete Nachteilsgefahr voraussetzen). Der subjektive Tatbestand des § 94 StGB ist im vorliegenden Fall sehr fernliegend; es gibt dafür schlicht keinerlei Anhaltspunkte im Verhalten der Verantwortlichen von netzpolitik.org. In den inkriminierten Artikeln auf Netzpolitik ergibt sich außerdem jeweils, dass die Tatsachen der Einrichtung der Referatsgruppe zur Internetüberwachung  längst in der Presse bekannt waren, lediglich der genaue Wortlaut der Schriftstücke und Einzelheiten waren bis dahin noch nicht bekannt.

Update 31.07.2015: Gerade meldet die FAZ, GBA Range habe die Ermittlungen gegen Netzpolitik gestoppt! Allerdings bedeutet dies wohl keine Einstellung des Verfahrens, sondern lediglich die Aussetzung konkreter Ermittlungsmaßnahmen. Solche, wie etwa Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen etc. waren aber ohnehin wohl nicht geplant. Nun wird erst einmal das Gutachten zum "Staatsgeheimnis" abgewartet.

Wohlwollend könnte man dies so deuten: Der GBA will durch das Gutachten  ein für allemal klären lassen, welche vom Verfassungsschutz als "vertraulich" eingestufte Papiere unter welchen Voraussetzungen  "Staatsgeheimnisse" im Sinne des § 93 StGB darstellen. Dann könnte er zukünftig dem VS gegenüber legitimieren, wenn er nicht ermittelt. Bei der Strafanzeige gegen netzpolitik.org hat er die Gelegenheit dazu ergriffen, diese Frage einmal gutachtlich klären zu lassen.

Weniger wohlwollend: Der GBA hat tatsächlich ermittelt und bekommt jetzt Ohrensausen von der Reaktion der Öffentlichkeit. Zu deren Beruhigung spricht er von "Stopp" der Ermittlungen bzw. bloßes  Warten auf das Gutachten. Es waren aber ohnehin derzeit keine anderen Maßnahmen geplant. 

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26 Kommentare

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Die Linke wäre vermutlich die einzige Partei, die sich vielleicht trauen würde, eine Verschlechterung der Beziehungen zu den USA zu riskieren. Der Rest führt eine angebliche Terrorbekämpfung ins Feld und natürlich spielen wirtschaftliche Interessen eine enorme Rolle (und dabei meine ich noch nicht mal TTIP). Man hat ja gemerkt wie schwer sich die Regierung schon mit der den Sanktionen gg. Russland getan hat-da braucht nur ein Einzelner "Das gefährdet Arbeitsplätze" zu rufen.

Dass es in der Justiz gelegentliche Missstände (Mollath usw.) gibt, ist schlimm. Viel schlimmer finde ich allerdings, dass unsere Regierung und der überwiegende Teil der Politiker unseren Rechtsstaat verrät und lieber Verfassungsbrüche begeht, statt sich einen Konflikt mit den USA zu begeben, um unsere Verfassung, den Rechtsstaat und die dt. Bevölkerung zu schützen-es ist wie in einer Bananenrepublik. Das Schlimmste ist aber vermutlich, dass es immer noch viel zu wenig Interesse an dem Thema gibt und Frau Merkel mit CDU/CSU trotz ihrer Verfassungsfeindlichkeit vermutlich auch nächste Legislaturperiode wieder an der Spitze steht.

Ich glaube, dass Einzige, was diese Entwicklung eventuell etwas aufhalten könnte, wäre eine langanhaltende (d.h. "penetrante"), öffentlichkeitswirksame (d.h. nicht nur ein vereinzeltes Interview) Kritik von renommierten Juristen sowie eine "Ohrfeige" des BVerfG. Selbst bei letzterem wäre ich mir aber nicht mehr sicher, ob es den Mut dazu aufbringt ("Regierung hat weiten Ermessenspielraum" usw.), falls es denn überhaupt zum Zuge käme. Und leider haben die entsprechenden Personen bzw. Institutionen ja konstant unter Beweis gestellt, dass ihnen Ge- und Verbote eher gleichgültig sind. Ein Verbot des BVerfG bzgl. bestimmter Praktiken oder bestimmte Handlungsvorgaben hätten also vermutlich auch nur Symbolcharakter.

 

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Das Problem wird sich bald erledigen.

Denn der neue § 202d StGB-E wird die Diskussion um die Snowden- und Wikileaks-Enthüllungen mit dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung belegen. Wo kein Problem diskutiert wird, existiert auch kein Problem.

Wenn ein Pressesprecher eine Affäre nicht für beendet erklären kann, müssen halt Gesetzgeber, Polizei und Staatsanwälte 'ran.

Alles zum Wohl der Kinder, zur Rettung systemrelevanter Banken oder der Unterstützung von Freiheitskämpfern. Oder zur Förderung frühkindlicher Erziehung, der Bekämpfung von Auswüchsen des globalen Finanzkapitalismus oder dem Krieg gegen den von Terrorismus (oder andere Hauptwörter). Oder welcher Grund auch immer gerade en vogue ist.

Hier war es dann gerade die Verhinderung des Diebstahls von Kreditkartennummern, die rein zufällig auch noch Kritik an der Regierung verbietet. Hoppala.

Ermittlungen gegen die NASA (sic) müssen dann endgültig nicht mehr angestrengt werden, höchstens gegen ein paar Inländer, was irgendwie auch viel einfacher ist.

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Nach dem G-10 Gesetz sind grundsätzlich Informationen an die Diesntstellen der Stationierungskräfte zulässig.

Hat sich jemand mal damit befasst, ob die Aktion nach dem G-10-Gesetz zulässig ist?

Da steht doch, dass der BND den ausländischen Diensten zuarbeiten soll.

 

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Eine Frage am Rande: wann sähen Sie Tatbestand für §344 StGB, Verfolgung Unschuldiger (oder Versuch), hier verwirklicht? 

Ist das "Nichtwissen, ob überhaupt Staatsgeheimnisse verraten wurden" Vorsatz genug?

Wenn der, der das strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleitet, die Voraussetzungen dafür erst im Laufe des selben prüfen will, erscheint mir das seltsam.

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Ein paar knappe Worte zum Vorliegen des Tatbestands des § 94 StGB (Landesverrat) habe ich oben im Beitrag ergänzt. Nach meiner vorläufigen Einschätzung dürfte das Ermittlungsverfahren gegen die Blogger von netzpolitik.org relativ schnell wieder eingestellt werden.  Vielleicht handelt es sich auch nur um ein "symbolisches" Ermittlungsverfahren.

Ich stimme dem Bundesjustizminister zu, der im April twitterte:

"Wo die bedroht wird, braucht es den offenen Widerspruch"

(Quelle: https://twitter.com/heikomaas/status/593840607304523777)

Hallo Horst,

wenn in Deutschland gelegene Stützpunkte ausländischer Nato-Partner durch Terroristen bedroht werden, und wenn deutsche Sciherheitskräfte darüber Erkenntnisse haben, dann dürfte es wohl selbstverständlich sein, daß der BND oder der MAD oder der Verfassungsschutz oder die Polizei ihre diesebezüglichen Erkenntnisse an die Nato-Partner und deren Nachrichtendienste und sonstigen Sicherheitsbehörden weitergeben.

Es gibt wohl auch niemanden, der da was dagegen hätte oder der sowas kritisieren würde.

Diskutiert wird jedoch unter anerem der im Raum stehende Verdacht, daß deutsche Volksvertreter (Mitglieder des Bundestages) und Regierungsmitglieder sowie Wirtschaftsunternehmen heimlich überwacht und ausspieniert wurden, und daß Informationen ans Ausland weitergegeben wurden, die nicht der Gefahrenabwehr dienen, sondern womöglich der Wirtschaftsspionage oder womöglich gar hegemonialen Interessen dienen.

Ob sowas Landesverrat wäre, weiß ich nicht, aber in Ordnung wäre so etwas wohl mit Sicherheit nicht.

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das G-10-Gesetz derartiges decken bzw. rechtfertigen würde.

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Zum Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen von netzpolitik.org wegen Landesverrats

Haben denn unsere Ermittlungsbehörden aus der Spiegel-Affäre überhaupt nichts gelernt oder das ganze schon wieder vergessen? Das eine ist so schlimm, wie das andere.  Ich habe immer mehr den sicheren Eindruck, dass es mit den hiesigen Freiheitsrechten nicht mehr voran, sondern ganz schlimm zurück geht. Man wird doch als netzpolitik.org noch berichten dürfen, wenn es um Netzpolitik und die Freiheiten im Netz geht, andernfalls könnte man seine presserechtliche Aufgabe gleich an den Nagel hängen. Hier, in Deutschland, gibt es nur noch "Freiheit für die Jasager"; und kritische Meinungen und Berichte werden "chinesisch" wie Ai Weiwei als "staatsgefährdend" verfolgt. Weiss hier noch jemand, was Grundrechte bedeuten und was Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG garantiert? Wo bleibt der Aufschrei eines "Clubs rechtstreuer Juristen" gegen all diese rechtsvergessene "Juristerei", die diesen Namen nicht mehr verdient, sondern nur noch als Instrument ganz simpler Machterhaltung der Mächtigen dient. Und wir alle machen uns mitschuldig...

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Sehr geehrte Kommentatoren,

die Dokumente, die netzpolitik.org erstmals im Februar bzw. April veröffentlicht hat, sind mittlerweile nicht mehr geheim, so dass auch ihre wiederholte Veröffentlichung kein Geheimnis mehr verrät. "Soll er doch gegen uns alle ermitteln" - ist daher jenseits einer symbolischen Solidaritätserklärung strafrechtlich  wenig sinnvoll.

Grds. werden Verlinkungen auf (veränderbare) Inhalte mit unklarer/unbekannter Verantwortlichkeit von der Redaktion unpublished gestellt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

 

vielen Dank für Ihre offenen Worte und Ihren Mut, Ihre Meinung öffentlich mitzuteilen.

Warum halten sich eigentlich die Kolleginnen und Kollegen bei diesem oder auch anderen strittigen Themen zurück?

 

Viele Grüße

 

 

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Zitat:

 

"Aber einerseits nicht einmal einen Anfangsverdacht zu bejahen wegen der unerhörten, von deutschen Geheimdiensten offenbar unterstützten Spionage gegen Bürger und Politiker des eigenen Staates durch die NSA, andererseits stante pede ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats einzuleiten gegen Journalisten,  aufgrund der Strafanzeige des Behördenleiters einer Behörde, die sich im vergangenen Jahrzehnt als skandalös unfähig erwiesen hat, terroristische Gefahren von rechts zu erkennen und einzudämmen - diese Koinzidenz ist es, die geeignet ist, das Vertrauen in die Behörden BfV und GBA und ihre derzeitigen Leitungen nachhaltig zu stören. "

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Darf man eigentlich Journalisten ausspionieren?

Sind Journalisten "Freiwild"?

Liegen, wenn (inländische oder verbündete ausländische) staatliche Stellen Journalisten ausspionieren, nicht Eingriffe in die Pressefreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit, sowie in Datenschutzrechte, eventuell auch in das Briefgeheimnis und Fernmeldegeheimnis, sowie in weitere geschützte Rechte, vor?

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Das "Verfahren" zur Untersuchung des Merkel Handys in der NSA Überwachungsaffäre hat derselbe Bundesanwalt übrigens eingestellt...

Und ach sonst verhällt sich der Bundesanwalt bei der NSA Selektorenliste sehr unauffällig ...

Aber Netzpolitik.org wegen Landesverrat anklagen...

Ein reines Ablenkungsnanöver! Und natürlich Versuch der Einschüchterung...

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Aus einem anderen Blog:

Regierung verhindert Aufklärung in der NSA Affäre und behindert den NSA Untersuchungsausschuss!

BEWEISMITTEL VERSCHWINDEN !!!

AKTEN WERDEN GEFÄLSCHT ..! URKUNDENFÄLSCHUNG ?

Der BND hat inzwischen schon einmal "fälschlicherweise" die wichtigsten 12.000 Selektoren gelöscht..!

Zerstörung von Beweismaterial !!! Intetessiert den Bundesanwalt weniger ...

Es sind natürlich noch mal 459.000 Selektoren aufgetaucht... Aber da stehen Telefonnummern von Otto Normalbürger drin...

Der NSA Untersuchungsausschuss sollte einfach wikileaks Assange Einladung nach London annehmen, um die ungeschwärzten Selektorenlisten zu sehen...

Erster Anlauf NSA Selectors wikileaks:

https://wikileaks.org/nsa-germany/selectors.html

Wikileaks ist mitlerweile richtig wertvoll geworden, weil sie für den NSA Untersuchungsausschus nun zur einzig verwertbaren Quelle für Einblicke in echtes BND, bzw. NSA Material geworden sind...

Die Bundesregierung gibt dem NSA Ausschuss leider nur fast komplett geschwärzte Seiten... ein Skandal!

Und auch sonst behindert die Regierung den NSA Untersuchungsausschuss wo sie nur kann... z.B. sogar gefälschte Akten...

Urkundenfälschung !!! Interessiert den Bundesanwalt auch nicht ...

Hier mal z.B. "Akten" von der Bundesregierung für den NSA Ausschuss:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-09/nsa-ausschuss-akten-gesch...

Oder auch:

http://www.zeit.de/politik/2015-03/nsa-ausschuss-bnd-gefaelschte-akten

Kein Wunder, dass bei immer mehr Menschen langsam berechtigte Fragen zur Souveränität Deutschlands aufkommen ...

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Gerade meldet die FAZ, GBA Range habe die Ermittlungen gegen Netzpolitik "gestoppt".

http://www.faz.net/aktuell/politik/generalbundesanwalt-stoppt-ermittlung...

Allerdings bedeutet dies nach dem FAZ-Bericht wohl keine Einstellung des Verfahrens, sondern lediglich die Aussetzung konkreter Ermittlungsmaßnahmen. Solche, wie etwa Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen etc. waren aber ohnehin wohl nicht geplant. Nun wird erst einmal das Gutachten zum "Staatsgeheimnis" abgewartet.

Unter welchem Gesichtspunkt Haushaltszuweisungen für einen Inlands-(!)Geheimdienst auch nur abstrakt geeignet sein können, einen "schweren Nachteil für die äußere (!) Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" herbeizuführen, wird die zentrale Aufgabe des von Seiten des GBA beauftragen Gutachters (Gefälligkeitsgutachters?*) sein. Vielleicht verletzen diese Haushaltszuweisungen ja den gesetzlichen Auftrag des BfV, so daß in Wahrheit ein illegales Geheimnis (§ 93 Abs. 2 StGB) vorliegt, was wiederum die Frage der (zumindest politischen) Haftung anderer Personen aufwirft. Man wird sehen, welche Köpfe rollen werden, nachdem - streisandmäßig - der GBA eine genaue öffentliche Durchleuchtung der inkriminierten Papiere auf den Weg gebracht hat.

--
* http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14020981.html

'Ein Kenner der Materie, der frühere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, schrieb 1962: "Was aber als ''Staatsgeheimnis'' zu gelten hat, steht nicht fest, sondern wird von Fall zu Fall durch den Staat, der sich geschädigt fühlt, dekretiert" - durch beamtete Gutachter.'

 

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Zu diesem Thema zitiere ich meinen Post vom 21.07.2015:

"Das Problem wird sich bald erledigen.

Denn der neue § 202d StGB-E wird die Diskussion um die Snowden- und Wikileaks-Enthüllungen mit dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung belegen. Wo kein Problem diskutiert wird, existiert auch kein Problem.

Wenn ein Pressesprecher eine Affäre nicht für beendet erklären kann, müssen halt Gesetzgeber, Polizei und Staatsanwälte 'ran.

Alles zum Wohl der Kinder, zur Rettung systemrelevanter Banken oder der Unterstützung von Freiheitskämpfern. Oder zur Förderung frühkindlicher Erziehung, der Bekämpfung von Auswüchsen des globalen Finanzkapitalismus oder dem Krieg gegen den von Terrorismus (oder andere Hauptwörter). Oder welcher Grund auch immer gerade en vogue ist.

Hier war es dann gerade die Verhinderung des Diebstahls von Kreditkartennummern, die rein zufällig auch noch Kritik an der Regierung verbietet. Hoppala.

Ermittlungen gegen die NASA (sic) müssen dann endgültig nicht mehr angestrengt werden, höchstens gegen ein paar Inländer, was irgendwie auch viel einfacher ist."

Dieses kleine Detal am Gesetzesentwurf ist kein Zufall.

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