BVerwG: Fahrtenbuchauflage darf bei Saisonkennzeichen ruhig länger sein!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.06.2015
Rechtsgebiete: FahrtenbuchSaisonkennzeichenVerkehrsrecht|2093 Aufrufe

Fahrtenbuchauflagen ärgern erheblich...und erziehen. Da kommt es für die Betroffenen maßgeblich auch darauf an, wie lange sie sich damit quälen müssen.  Bei ganzjährig genutzten Fahrzeugen werden idR 6-12 Monate festgelegt. Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen darf das ruhig auch entsprechend verlängert werden. Das BVerwG hat diese Praxis gerade für Motorräder gebilligt. Es komme auf die Wirkungsgleichheit an (Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14). Ich denke: OK, oder?!

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