Belege sortieren beim PKH-Antrag!
von , veröffentlicht am 24.05.2015Klare Worte fand das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 19.2.2015 - 5 Ta 25/15 - zu der Vorlage eines PKH-Antrags. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, sich durch eine unsortierte Vielzahl von Belegen durchzuarbeiten und zu versuchen, die dort belegten Beträge den Eintragungen in dem PKH-Formular zuzuordnen; von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei könne jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt, erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular eingetragener Belegnummern vorliegt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben