Beratungshilfe bei Trennung und Ehescheidung
von , veröffentlicht am 23.05.2015- Nachdem im Zuge des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes eine gesetzliche Regelung leider nicht zu Stande kam, ist es umso mehr erfreulich, dass sich in der Rechtsprechung mehr und mehr Grundsätze bei der Vergütung der anwaltlichen Beratungshilfetätigkeit im Zusammenhang mit Trennung un Scheidung herausbilden. Mit Beschluss vom 20.2.2015 - 11 WF 1738/14 - hat nunmehr auch das OLG München seine bislang gegebene restriktivere Auffassung aufgegeben und sich der Meinung verschiedene anderer Oberlandesgerichte angeschlossen, wonach bei der diesbezüglichen Beratungshilfetätigkeit von 4 typisierten Komplexen ausgegangen werden kann,nämlich die Scheidung als solche, Angelegenheiten betreffend das persönliche Verhältnis zu den Kindern, Angelegenheit im Zusammenhang mit der Aufteilung von Ehewohnung und Haushalt sowie die finanziellen Auswirkungen von Trennung und Scheidung generell.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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