Tarifeinheitsgesetz passiert den Bundestag

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 22.05.2015
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBundestagTarifeinheitsgesetz1|3305 Aufrufe

Der Bundestag hat heute (22.5.2015) in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD, also mit großer Mehrheit, das Gesetz zur Tarifeinheit (abrufbar auf den Seiten des BMAS) beschlossen. Dieses sieht u.a. vor:

- Im Kollisionsfall (in dem Umfang, in dem sich in einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden) soll künftig nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine nicht an den Verhandlungen der Konkurrenzgewerkschaft beteiligte Gewerkschaft erhält ein Anhörungsrecht beim Arbeitgeber. Und sie kann den anderen Vertrag nachzeichnen.

- Die Arbeitsgerichte entscheiden mit bindender Wirkung für Dritte über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag der Vertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags. Welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit hat, soll über eine notarielle Erklärung geklärt werden - die Gewerkschaft soll die Namen ihrer Mitglieder nicht nennen müssen.

- Die Tarifeinheit soll pro Betrieb in einem Unternehmen gelten, nicht für das Unternehmen als Ganzes.

- Für zu einem Stichtag bestehende Tarifverträge ist eine Bestandsschutzregelung vorgesehen.

- Die Regelungen zur Tarifeinheit ändern das Arbeitskampfrecht nicht. Welche mittelbaren Rückwirkungen das Tarifeinheitsgesetz auf das Streikrecht hat, ist umstritten.

Linksfraktion und Grüne warfen der schwarz-roten Koalition daher vor, die Regelung greife in das Streikrecht ein und verstoße gegen Grundgesetz. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles rechtfertigte das Gesetz mit dem Vorhaben, die Tarifautonomie zu stärken. Den Vorwurf der Opposition, das Gesetz schränke das Koalitionsrecht und das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften ein, wies Nahles zurück. „Die Tarifeinheit läuft nicht auf das Ende der kleinen Gewerkschaften und Berufsverbände hinaus“, sagte die SPD-Politikerin. Die Schlichtung im Tarifkonflikt der Gewerkschaft der Lokführer bei der Deutschen Bahn sei genau im Sinne dieses Gesetzes. „Wir setzen auf Kooperation und Einigung“, sagte Nahles. Den Bundesrat soll das Gesetz am 12. Juni passieren. Da eine Mehrheit in der Länderkammer nicht erforderlich ist (sog. Einspruchsgesetz), dürften die Regelungen bereits im Juli in Kraft treten. Kleinere Berufsgewerkschaften wie die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits im Voraus Verfassungsklage angekündigt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Bei der eindeutigen gesetzlichen Definition von "Betrieb" wird dieses Gesetz endlich Rechtssicherheit schaffen ... *Ironie aus*

Kommentar hinzufügen