FBI-Skandal durch fehlerhafte Haaranalysen – Von den Tücken forensischer Analyse

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 22.04.2015

Lange Zeit galten Haaranalysen fast unangefochten als entscheidendes Beweismittel in der Forensik. Wurde ein Haar des Verdächtigen am Opfer oder ein Haar des Opfers beim Verdächtigen gefunden, dann war – wie zumal auch Krimileser wissen – die Verurteilung so gut wie sicher. Allerdings kamen im Jahr 2012 in den USA aufgrund eines Berichts in der Washington Post Zweifel auf, dass mit den Haaranalysen des FBI etwas nicht stimme. Doch erst jetzt kommt das ganze Ausmaß eines der größten forensischen Skandale in den USA so langsam ans Licht.

Laut Washington Post haben FBI und Justizministerium bislang 268 Gerichtsurteile (insgesamt geht es um 2.500 Gerichtsurteile aus den Jahren 1985 bis 2000) untersucht, in denen FBI-Forensiker eine Haaranalyse vorlegten, bei denen sich die Gutachter offenbar auf einen optischen Vergleich der Proben unter dem Mikroskop (Vergleich von Farbe, Verteilung der Farbpigmente und Schuppenstrukturen) und missverständliche Statistiken verließen und deshalb die Übereinstimmung von Haarproben mit „großer Gewissheit“ bejahten.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind erschütternd:

  • In 95 % der Fälle war die Haaranalyse fehlerhaft und haben vermutlich zur Verurteilung unschuldiger beigetragen.

  • Unter anderem wegen fehlerhafter FBI-Gutachten wurden 32 Angeklagte zum Tode verurteilt und 14 davonwurden hingerichtet oder starben im Gefängnis.

  • 26 von 28 Forensikern haben fehlerhafte Gutachten erstattet.

Im deutschen Sprachraum wies schon im Jahr 1985 Berthold Haller in Archiv für Kriminologie Bd. 176 S. 109 ff darauf hin, dass selbst unter idealen Bedingungen eine von 20 Zuordnungen falsch sei. Die Fehlerquote steige weiter, wenn Haare nahe Verwandte miteinander verglichen werden. Schon vor Erscheinen dieser Studie waren die deutschen Gerichte in der Regel mit Haaranalysen vorsichtig und sahen in der positiven Haaranalyse nur ein Indiz, das für eine Verurteilung für sich allein nicht ausreichte.

Auch wenn die zwischenzeitlich in den USA wie Deutschland angewandte DNA-Analyse wesentlich verlässlicher ist als die in den USA praktizierte Haaranalyse, so erbringt auch die DNA-Analyse nicht in allen Fällen ein absolut sicheres Ergebnis.

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15 Kommentare

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Das FBI betonte hingegen, die gerichtsmedizinische Abteilung habe nicht absichtlich falsche Haaranalysen erstellt. Statt dessen habe sich die Untersuchung mit dem Mikroskop als zu ungenau erwiesen.

Da es nicht absichtlich geschah, wird wohl kein Forensiker zur Rechenschafft gezogen werden können.

Dass DNA Analysen auch nicht in allen Fällen eindeutig sind,

sollte einmal ausgeführt werden.

 

Wie denken Sie darüber ?

 

 

 

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Sicher, Absicht wird man nicht unterstellen können und auch nicht ohne weitere Anhaltspunkte dürfen. Aber ....

Wenn man ermittelt und, insbesondere in Fällen, in denen  das Leben eines Menschen von deren Ergebnis abhängt, Ermittlungsmethoden verwendet, die unzuverlässig sind, so ist es zumindest fahrlässig, ohne auf die Fehlermöglichkeiten hinzuweisen zu behaupten, es sei erwiesen, dass das Haar von der oder dieser Person stamme. Und nur dann kann es zu einem Kapitalurteil kommen. Die DNA-Analyse ist schon sehr treffsicher. Wenn Analysen unsicher sind, gilt doch, dass Zweifel zugunsten des Angeklagten sprechen. Hier haben aber Sachverständige diese Zweifel an Ihrer Methode überhaupt nicht thematisiert, und zwar auch noch, als deren Unzuverlässigkeit bekannt war. Sonst wäre es nicht zu jenen Urteilen gekommen. Dies ist der Vorwurf, der den Ermittlungsbehörden, einschließlich den Sachverständigen, zu machen ist.

Es ist unglaublich, aber

    Amerika war ja schon immer

             das Land der unbegrenzten Möglichkeiten!

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In manchen Ländern der Welt haben Polizeibehörden und Sachverständige und Geheimdienste ein Selbstbewußtsein, daß Überheblichkeit und Chauvinismus übersteigt, und sie sich fühlen lässt als wären sie Gott, was nicht selten bewußten oder unbewußten Allmachtsphantasien gleichkommt.

Solch eine sich selbst gegenüber unkritische und wenig verantwortungsbewußte (sondern bloß machtbewußte - Machtbewußtsein und Verantwortungsbewußtsein werden leider allzuoft verwechselt) Haltung begünstigt natürlich derartige Fehler, wie sie jetzt hinsichtlich der Haaranalysen und DNA-Analysen bekannt geworden sind.

Wo fahrlässig gehandelt wurde, wird sich in manchen Fällen nun vielleicht die Frage nach fahrlässiger Tötung stellen, sowie die Frage nach Schadensersatzanspüchen von zu Unrecht verfolgten.

Auf der anderen Seite könnte solche Haftungsfragen womöglich dazu führen, daß auch zukünftig Fehler unter den Teppich gekehrt und nicht korrigiert und nicht abgestellt werden, was sicherlich noch schlimmer wäre, als Fahrlässigkeiten der Vergangenheit nicht zu ahnden.

Die Medien konzentrieren sich im Moment auf den "Skandal", daß wegen der fehlerhaften Haaranalysen in den USA Angeklagte zu Unrecht hingerichtet wurden, und bedauern bloß den Tod der Hingerichteten - aber die fehlerhaften Haaranalysen haben möglicherweise noch mehr Todesopfer verschuldet, weil nämlich, wenn Unschuldige verurteilt werden, die wahren Täter weiter unbehelligt frei herumlaufen und weiter vergewaltigen und morden können.

Zu glauben, derartige Fehler bei Sachverständigengutachten seien nur in den USA möglich, halte ich für verfehlt.

Auch hierzulande folgen Gerichte und Behörden oft allzu unkritisch Gutachten von Sachverständigen, welche oft weniger wissenschaftlich und weniger genau und weniger unvoreingenommen und weniger selbstkritisch arbeiten als sie sollten.

Nicht nur im Straßenverkehrsrecht und im Strafrecht, sondern auch im allgemeinen Zivilrecht (etwa im Baurecht, Arzthaftungsrecht, Produkthaftungsrecht).

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Der Sachverhalt für einmal wieder vor Augen: Die menschliche Erkenntnis ist begrenzt - teilweise sehr begrenzt. Was gestern noch als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für wahr gehalten wurde, ist morgen schon veralteter Aberglaube.

Einerseits darf das nicht dazu führen, dass man aus Angst später erkennbarer Fehler keine Entscheidungen mehr trifft.

Aber andererseits sollten Ermittlungsbehörden und Gerichten sich immer ins Bewusstsein rufen, dass ihre Erkenntnisse und Überzeugungen nur Augenblicksaufnahmen sind, und unsere Gedanken verblüffend stark davon abhängen, ob der Magen voll oder leer ist, uns der Geruch des Gegenübers gefällt oder wir einer offenbar angeborenen Skepsis für alles fremd wirkende nachgeben. Das wird auch in deutschen Gerichten meinem Eindruck nach gelegentlich vergessen.

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Leser schrieb:

Der Sachverhalt für einmal wieder vor Augen: Die menschliche Erkenntnis ist begrenzt - teilweise sehr begrenzt. Was gestern noch als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für wahr gehalten wurde, ist morgen schon veralteter Aberglaube.

Einerseits darf das nicht dazu führen, dass man aus Angst später erkennbarer Fehler keine Entscheidungen mehr trifft.

Aber andererseits sollten Ermittlungsbehörden und Gerichten sich immer ins Bewusstsein rufen, dass ihre Erkenntnisse und Überzeugungen nur Augenblicksaufnahmen sind, und unsere Gedanken verblüffend stark davon abhängen, ob der Magen voll oder leer ist, uns der Geruch des Gegenübers gefällt oder wir einer offenbar angeborenen Skepsis für alles fremd wirkende nachgeben. Das wird auch in deutschen Gerichten meinem Eindruck nach gelegentlich vergessen.

Phänomenaler Fakt vs. materieller Fakt

Sehr geehrter Leser,

es gibt eine Art philosophischen Grundstreit um die Frage: "Was ist Realität?".

Dabei müsste das gar nicht so streitig sein. Denn es geht oft nur um den Blickwinkel und den Definitionsrahmen. Das kennen wir aus dem Alltag.

Beispielszene: Ein Auto funktioniert nicht so, wie es soll.

Realität des Nutzers: Mein Auto spinnt.

Realität des kritischen Nachbarn: Kein Wunder. Schlechtes Modell, schlecht gewartet.

Realität der Werkstattannahme: Bestimmt komplexer Fehler, hoher Kostenvoranschlag

Realität des Fehlerspeichers: viele Fehlermeldungen, Speicherüberlauf

Realität des Mechanikers: Eletroni spinnt, muss gesamtes Steuergerät tauschen

Realität des Kfz-Elektronikers: ein bestimmter Sensor bzw. Bauelement ist defekt

Realität des Herstellers: bei Kulanz Sensor tauschen, bei kostenpflichtiger Reparatur gesamtes Steuergerät

Also lieber Leser, bisher beschreiben Sie die (phänomenale) Realität des Nutzers, Nachbarn.

Es gibt aber andere Realitäten, die sich durch fundierte Analysemethoden erschließen lassen. Diese lassen sich auch faktisch überprüfen.

Ein reales Beispiel zur Forensik. Für DNA-Tests werden/wurden offensichtlich handelsübliche Wattestäbchen verwandt. Das "Heilbronner Phantom" oder auch "Phantom-Schmerz der Ermittler" legt beredtes Zeugnis davon ab.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/heilbronner-polizistenmord-der-phantom-schmerz-der-ermittler-1.393789

Vor allem von der Unfähigkeit recht einfache Plausibilitätstests durchzuführen. Es hätte gereicht, frühzeitig einen Kontrolltest mit einem unbenutzten Wattestäbchen zu machen, um das Ermittlungstheater zu vermeiden. Das ist in anderen Bereichen ein gängiges Arbeitsprinzip und nennt sich je nach Bereich und Ausprägung Vergleich, Kotrolltest, Kontrollgruppe, Absicherung, Eichung, Kalibrierung usw.

Es scheint also eines der Grundprinzipien solcher Phänomene des Versagens zu sein, dass die Protagonisten ohne Überlegung und Fachkompetenz Methoden ungeeignet anwenden, damit nur zufällig Anscheinsrealitäten feststellen, diese dann aber als fachmännisch ermittelte Fakten darstellen.

Ihre Schlussfolgerungen gelten eben gerade nicht für professionelles Arbeiten, bei dem auftretende Fehler i.d.R. analysiert und zukünftig vermieden werden können und müssen.

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Lutz Lippke schrieb:
Ihre Schlussfolgerungen gelten eben gerade nicht für professionelles Arbeiten, bei dem auftretende Fehler i.d.R. analysiert und zukünftig vermieden werden können und müssen.

Ich möchte Ihren Ausführungen nicht wirklich widersprechen, sondern stimme ihnen im Ansatz sogar zu. Aber ich bitte eines zu berücksichtigen:

Gerichtsverfahren sind keine naturwissenschaftlichen Prüfungen. Wichtigster Beweis ist nach wie vor der Zeugenbeweis. Und daneben steht die "Überzeugung" oder Schlussfolgerung des Gerichts. Ein naturwissenschaftlicher Nachweis mag belegen, dass ein Haar dem Täter "gehört". Aber ob es wirklich am Tatort gefunden wurde, wie es dahingekommen ist, was er dort gemacht hat usw. usf., ist einem naturwissenschaftlichen Nachweis dann häufig doch entzogen.

Vielleicht hat der ermittelnde Polizist die Haarproben vertauscht? Vielleicht war der Täter vor dem Tatzeitpunkt vor Ort? Vielleicht war er dort, aber an der Tat gar nicht beteiligt?

Diese Unsicherheiten in der "Ermittlung" abseits der naturwissenschaftlichen Nachweise machen es m. E. unmöglich, von einer letztgültligen Beweisbarkeit irgendeines Sachverhaltes vor Gericht zu sprechen. Ob ein Zeuge lügt oder nicht, gar ob er sich falsch erinnert oder nicht, können wir jedenfalls heute noch nicht wirklich nachweisen - da hilft auch kein Kalibrieren, keine Eichung, keine Kontrollgruppe o. ä.

Und auch der naturwissenschaftliche Nachweis steht eben unter dem Vorbehalt späterer Erkenntnisse. Es wird bestenfalls untersucht auf dem aktuellen Stand der Technik - aber wer weiß, vielleicht findet in zehn Jahren jemand heraus, dass Menschen weit häufiger dieselbe DNA haben, als bisher angenommen, und dass die bisherigen Studien dazu auf falschen Daten basierten.

Der Fall gibt Anlass, sich letzteres noch einmal vor Augen zu führen - aber auch eben die begrenzte Aussagekraft des gesamten Ermittlungs-(und auch Rechtsfindungs)verfahrens. 2005 galten dem FBI offenbar Haarproben als verlässlicher Nachweis, obwohl das Verfahren offenbar doch sehr subjektiv war. In den 60ern war es in Deutschland verfassungsrechtlich noch völlig okay, Schwule zu diskriminieren - heute sind wir weiter. In beiden Perspektiven sollte man sehr auf dem Teppich bleiben, und nicht als unumstößliche Wahrheit darstellen - oder ohne Not Urteile fällen -, was morgen bereits Humbug sein mag.

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Bringt die Ära der Präsidentschaft von Obama den USA einen Hauch von Glasnost und Perestroika?

Unter George W. Busch, Ronald Reagan, Richard Nixon, Lyndon B. Johnson, oder Eisenhower, wäre eine solche Aufklärung schwerlich vorstellbar gewesen.

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Es sind ja nicht nur die Haarvergleiche. Die Forensik hat (in den USA noch viel mehr als hier) eine große Zahl an Methoden, deren Grundlagen nicht wissenschaftlich untersucht sind. Bei der Brandursachenermittlung kam erst letztes Jahr heraus, dass in den USA masenhaft typische Zeichen für den Ort eines Flashovers für Spuren von flüssigen Brandbechleunigern gehalten worden waren und damit ein Unfallfeuer zur Straftat wurde. Jetzt sehen wir die Haarvergleiche. Aber auch bei Fingerabdrücken gibt es keine wissenschaftlichen Daten zur Einmaligkeit bzw Häufigkeitsverteilung einzelner Elemente, so dass bis heute nicht wirklich klar ist, wieviele "points" übereinstimmen müssen, um eine wirkliche Identifizierung vorzunehmen.

 

Die "Ausbildung" in all diesen forensischen Methoden sieht so aus, dass ein "Praktiker" seine Schüler anlernt. Und dabei groben Unfug, Vorrteile, Hoffnungen und natürlich auch fundierte Erfahrungen weitergibt. Evaluationen gibt es nicht.

 

Anders ist es nur bei den DNA- Analysen. Die haben Fehlerquoten und alle wünschenswerten wissenschaftlichen Hintergründe. Alles vorher ist auf dem Stand der Medizin vor dem Jahr 1900.

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@ Gast #1: DNA-Übereinstimmungen werden entweder als "nicht eindeutig" oder in Wahrscheinlichkeiten ausgedrückt. Die DNA-Analyse profitiert hier wesentlich davon, dass sie ihren Ursprung in der Wissenschaft hat (der Nobelpreis für Sir Alec Jeffreys ist nur noch eine Frage der Zeit). Darum konnten ohne den Einfluss externer Interessen Standards entwickelt werden.

Die vergleichende Haaranalyse ist dagegen eine Methode, die ohne wissenschaftliche Überprüfung in der Kriminalistik entwickelt wurde und quasi deren "Monopol" ist. Kontrollierbare Standards auf wissenschaftlicher Basis gibt es nicht. Es zählt die Einschätzung des "Experten", der in den USA so gut wie immer von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde.

Dazu kommt, dass in den USA fast immer Geschworenengerichte urteilen und diese "Experten" - nicht zuletzt wegen Fernsehserien wie "Medical Detectives"/"Forensic Files" und dem "CSI"-Franchise - bei diesen Laien nahezu Unfehlbarkeitsstatus haben. Ein Angeklagter muss - mehr noch als hierzulande - viel Geld und einen guten Anwalt haben, um diese Expertenmeinung anzweifeln zu können.

Das gleiche Problem gibt es übrigens bei Fingerabdrücken: auch für diese Methode gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, es ist eine reine Erfahrungs"wissenschaft". Untersuchungen haben gezeigt, dass das Urteil der "Experten" wesentlich davon abhängen kann, was der Untersuchende über den Verdächtigen weiß (z.B. Alibi oder nicht - Dror & Charlton 2005/2006). So lange dabei keine extern überprüfbaren Qualitätsstandards eingehalten werden, ist die Daktyloskopie also nicht so zuverlässig, wie sie in kriminalistischen und populären Veröffentlichungen oder Interviews gerne dargestellt wird. 

Lesenswert dazu der Artikel "Spur unter Verdacht" in der NZZ.

@ gast #1

Meinen vagen abschließenden Hinweis, dass auch eine DNA-Analyse bei Haaren nicht stets ein absolut sicheres Ergebnis liefere, hat bereits die erste Zuschrift von Gast mit der Bitte aufgegriffen, dies doch näher darzulegen.

Erste Hinweise gibt bereits der voranstehende Beitrag von Mein Name # 8.

Da ich in diesen Fragen nicht ausreichend informiert bin, habe ich mich etwas umgesehen und bin dabei auf den folgenden Beitrag in der SZ gestoßen, der die Fragestellung hinsichtlich der DNA-Analyse bei Haaren näher darstellt:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/forensische-analyse-weshalb-haare-keine-guten-beweismittel-sind-1.2444310

@ Leser #10

Damit haben Sie absolut recht. Seriöse Fachleute und Wissenschaftler erheben daher auch keinen Absolutheitsanspruch ihrer Erkenntnisse, sondern definieren genau den Rahmen, in dem ihre Erkenntnisse (absolut) zutreffen. Das ermöglicht Korrektur ohne Gesichtsverlust. Das könnte die Rechtswissenschaft und die Justiz auch haben.

Der aktuelle "Stand der Technik" ist so ein Zwitter zwischen grundlegender technischer Begründetheit und gewerblich-rechtlicher Normierung. Mehr ein Aushandlungsprozess herrschender Marktteilnehmer und daher nicht immer frei von heimlichen Interessen. Mit evaluierbaren Methoden hat das wenig zu tun. Dass auch evaluierbare Methoden durch Betrug und Schlamperei temporär unterlaufen werden können, ist bekannt. Aber Aufklärung und Nachweis der Fehler bzw. Manipulationen sind zumindest möglich und erfolgen ja auch bisweilen.

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Ich finde alle Methoden, die man nicht einfach nachvollziehen kann für fehleranfällig. Hier helfen höchstens mindestens 2 unabhängige Analysen.

Auch in Deutschland sind Verdächtige schon anhand von Ohren "identifiziert" worden und ein Brand-Institut hat sogar mit seiner hohen Verurteilungsquote aufgrund neuer Untersuchungsmethoden, die sich als nicht haltbar erwiesen, geprahlt.

Das Zeugen Fehler machen ist leicht zu überprüfen, weil ja kaum ein Zeuge hingeht um das Verbrechen zu beobachten sondern sich auf andere Dinge konzentriert.

Ein Ausweg aus der Fehlerhaftigkeit von Beweismitteln ist zum einen zu wissen wie stark die Ergebnisse variieren können und zum anderen eine Verurteilung nicht nur aufgrund eines Beweismittels zuzulassen.

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Viele wissenschaftliche Methoden sind für Laien schwer nachvollziehbar, da das grundlegende Fachwissen fehlt und selten innerhalb weniger Stunden oder Tagen sich ein Laie das aneignen kann.

Ich denke den genauen Ablauf einer DNA Analyse oder anderen Analysenmethoden wie zB. RFA oder chromatografischer oder elektrophoretischer Verfahren der Kriminalistik mit Fehlertoleranzen und Nachweisgrenzen kennt kaum ein Jurist.

 

 

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Aus dem Jahre 2008:

 

Eine neue Methode verspricht , eine weitere Waffe im wachsenden Arsenal der Sicherheitsbehörden zu werden: Ein einzelnes Stück Haar kann Aufschluss darüber geben, wo sich eine Person in den letzten Wochen und Monaten aufgehalten hat. Forscher an der University of Utah haben eine Methode entwickelt, die Reisegeschichte eines Verdächtigen aufzudecken – und zwar mit Hilfe der Bestimmung der Sauerstoff- und Wasserstoffisotope im Haar.

http://www.heise.de/tr/artikel/Haaranalyse-zur-Herkunftsbestimmung-274990.html

 

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