Anspruch auf Übernahme eines Leiharbeitnehmers durch Betriebsvereinbarung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 11.03.2015

Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer auf ihr Verlangen vom Entleiher übernommen werden müssen. Eine solche Verpflichtung trifft nach einem Betriebsübergang auch den Betriebserwerber. Das hat das ArbG Paderborn entschieden.

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