Novellierung der Arbeitsstätten-Verordnung
von , veröffentlicht am 02.02.2015Die Bundesregierung plant eine Novellierung der aus dem Jahr 1996 stammenden und zuletzt 2006 überarbeiteten Arbeitsstättenverordnung. Obwohl der Entwurf schon im Oktober dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt wurde (BR-Drucks. 509/14), haben sich die Arbeitgeber erst jetzt lautstark zu Wort gemeldet. Sie kritisieren, dass mit der Verordnung weitere Belastungen für die Unternehmen einhergingen:
Vor allem die teilweise Ausweitung des Anwendungsbereichs der ArbStättV auf vom Arbeitgeber eingerichtete Telearbeitsplätze hätte nach ihrer Überzeugung erhebliche finanzielle und organisatorische Auswirkungen zur Folge. Darüber hinaus enthalte der Entwurf eine Vielzahl von weiteren Ausweitungen und neuen Anforderungen, z. B. Ausdehnung der barrierefreien Gestaltung auf Sozialräume, Durchführung jährlicher Unterweisungen, Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbindungen bei Sozialräumen, unzureichende Übergangsregelungen, die die Betriebe vor erhebliche Probleme stellen würden.
Arbeitsmediziner halten dagegen: Allen Beschäftigten stehe ein vernünftiger Arbeitsplatz zu.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
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So weit zu hören war, beschäftigt sich das Kabinett am 4.2. nochmals mit dem Entwurf und es scheint ziemlich zweifelhaft zu sein, dass die Änderung beschlossen wird. Wie ist Ihr Informationsstand?
Prof. Dr. Christian Rolfs kommentiert am Permanenter Link
@ Gast: Mehr als in den Presseverlautbarungen steht, weiß ich auch nicht. Gedulden wir uns bis Mittwoch.
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Das ist doch nichts anderes als Störfeuer, das die angebliche Mindestlohn-Bürokratie (in Wirklichkeit: wöchentliche Dokumentationspflicht zur Verhinderung von Missbrauch) unterstützend mit unter Beschuss nehmen soll.
Das Zitat aus dem FAZ-Artikel spricht Bände:
Dass dieser Hinweis im Eröffnungsbeitrag, der fast ausschließlich die nun veröffentlichte Verlautbarung der Arbeitgeber zitiert, fehlt, ist nicht gerade ein Ausweis von Neutralität.
Prof. Dr. Christian Rolfs kommentiert am Permanenter Link
Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf am 4.2.2015 nicht behandelt. Er wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ob und wann die Verordnung verabschiedet wird, ist damit weiterhin offen.