Novellierung der Arbeitsstätten-Verordnung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 02.02.2015

Die Bundesregierung plant eine Novellierung der aus dem Jahr 1996 stammenden und zuletzt 2006 überarbeiteten Arbeitsstättenverordnung. Obwohl der Entwurf schon im Oktober dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt wurde (BR-Drucks. 509/14), haben sich die Arbeitgeber erst jetzt lautstark zu Wort gemeldet. Sie kritisieren, dass mit der Verordnung weitere Belastungen für die Unternehmen einhergingen:

Vor allem die teilweise Ausweitung des Anwendungsbereichs der ArbStättV auf vom Arbeitgeber eingerichtete Telearbeitsplätze hätte nach ihrer Überzeugung erhebliche finanzielle und organisatorische Auswirkungen zur Folge. Darüber hinaus enthalte der Entwurf eine Vielzahl von weiteren Ausweitungen und neuen Anforderungen, z. B. Ausdehnung der barrierefreien Gestaltung auf Sozialräume, Durchführung jährlicher Unterweisungen, Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbindungen bei Sozialräumen, unzureichende Übergangsregelungen, die die Betriebe vor erhebliche Probleme stellen würden.

Arbeitsmediziner halten dagegen: Allen Beschäftigten stehe ein vernünftiger Arbeitsplatz zu.

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4 Kommentare

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So weit zu hören war, beschäftigt sich das Kabinett am 4.2. nochmals mit dem Entwurf und es scheint ziemlich zweifelhaft zu sein, dass die Änderung beschlossen wird. Wie ist Ihr Informationsstand?

 

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Das ist doch nichts anderes als Störfeuer, das die angebliche Mindestlohn-Bürokratie (in Wirklichkeit: wöchentliche Dokumentationspflicht zur Verhinderung von Missbrauch) unterstützend mit unter Beschuss nehmen soll.

Das Zitat aus dem FAZ-Artikel spricht Bände:

Nahles selbst wiederum wies die von Kramer vorgebrachte Kritik nun auch mit dem Hinweis zurück, dass die Änderungen seit dem Jahr 2012 diskutiert würden. Ein Expertengremium - der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) - habe entscheidende Hinweise gegeben. Kramers Arbeitgeberverband BDA sei im ASTA maßgeblich vertreten. Der ASTA-Vorsitzende Ernst-Friedrich Pernack bestätigte Nahles` Darstellung. Demnach waren auch die nun gegen den Entwurf Sturm laufenden Arbeitgeber an der Verordnung stets beteiligt. Massive Ablehnung habe es in dem Gremium nie gegeben, sagte Pernack.

Dass dieser Hinweis im Eröffnungsbeitrag, der fast ausschließlich die nun veröffentlichte Verlautbarung der Arbeitgeber zitiert, fehlt, ist nicht gerade ein Ausweis von Neutralität.

Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf am 4.2.2015 nicht behandelt. Er wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ob und wann die Verordnung verabschiedet wird, ist damit weiterhin offen.

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