Alle Jahre wieder

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 23.12.2014
Rechtsgebiete: Familienrecht2|2498 Aufrufe

als Warnung und Trost für alle Kerzenanzünder

Dem Versicherungsnehmer, der am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertages die Kerzen eines Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch angezündet und den Frühstückskaffee zubereitet hat, sich in das Schlafzimmer begibt, um seine Lebensgefährtin zu wecken, sich dort von ihr ablenken läßt und deshalb den sich entwickelnden Brand nicht bemerkt, ist in subjektiver Hinsicht kein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen, so daß der Hausratversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei ist.

OLG Düsseldorf v. 21.09.1999 - 4 U 182/98

Allen Leserinnen und Lesern ein geruhsames und brandfreies Weihnachtsfest

Hans-Otto Burschel

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2 Kommentare

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Eine der schönsten Entscheidungen, die das deutsche Recht bisher hervorgebracht hat - immer wieder zum Schmunzeln und Nachdenken.

Ob die Lebensgefährtin dabei als Augenscheinsobjekt angeführt wurde? Kommt es darauf an, wie ablenkend die konkrete Person ist, oder ist das eine generelle Regelung? Oder hätte der Versicherungsnehmer vielleicht in Kenntnis der konkreten Ablenkungsgefahr durch die Lebensgefährtin sie durch Rufen auf Entfernung wecken oder einen Eimer kalten Wassers bereithalten müssen? Und ab wann genau hätte der Brand trotz Ablenkung die Aufmerksamkeit des Versicherungsnehmers auf sich ziehen müssen?

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