Das Faxunwesen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 16.12.2014
Rechtsgebiete: Familienrecht9|11010 Aufrufe

Bei den Kommentaren zum „Tackerunwesen“ deutete es sich schon an. Es gibt ein weiteres Übel zu beklagen: Das Faxunwesen.


Jeder, aber wirklich jeder Schriftsatz wird „vorab per Fax“ an das Gericht geschickt. Wenn eine Frist einzuhalten ist, kann ich diese Vorgehensweise verstehen, aber sonst?


Beispiel: Ein „normaler“ Scheidungsantrag (keine Härtefallscheidung, keine besondere Eilbedürftigkeit zu erkennen) geht vorab per Fax ein. Ein Tag später kommt dann das Original. Wofür ist das gut? Bestehen da zarte Bande zwischen dem Anwalt und dem Papierlieferanten der Justiz?


Noch unverständlicher wird das Ganze, wenn weder dem Fax noch dem Original die Heiratsurkunde beigefügt war (§ 133 II FamFG) und der Gerichtskostenvorschuss erst nach Mahnung gezahlt wird.

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9 Kommentare

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Wie halten Sie es denn mit Schriftsätzen die NUR per Fax eingehen? Mache ich persönlich gerne und spart allen Beteiligten Zeit (und Papier:-) 

Ich schicke normalerweise auch alles vorab per Fax. Liegt teilweise daran, dass ich meist "auf Frist" Schriftsätze bearbeite, so dass dann ohne die Vorabsendung sonst die Erinnerungen vom Gericht kommen. Auch dient es schlicht zur Rechtssicherheit, so muss man dann auch kein Postausgangsbuch führen o.ä. Faxen ist zudem eine der besten und einfachsten Übertragungsmethoden, wenn nicht gerade viele Anlagen oder ungeeignete Anlagen mitgeschickt werden müssen. Allerdings sehen manche Faxe dann auch nicht so schön aus wie Schriftsätze, gerade wenn noch ältere Faxmaschinen bei Gericht oder in der Behörde an der Leitung hängen. In allg. Zivilsachen hat man dann zudem immer den Verspätungsdruck, also schickt man abends dann auch mal die Anlagen per Fax, was natürlich ab einer gewissen Anzahl schon etwas bedenklich erscheint, aber nunmal notwendig ist.

 

Manche Gerichte mögen übrigens nicht, dass man die Abschriften übers Fax macht und drohen dann meist mit einer GKG-Norm, usw. Selbst schuld müsste man da wohl sagen... für das vorab-Senden gibt es ja zum Glück keine Drohnorm ;) Es gibt dann aber auch Gerichte, die selbst alles nur noch per Fax schicken (VG Köln/OVG NRW zB) und das geschickte Fax selbst vervielfältigen und an den die restlichen Beteiligten übersenden. Finde ich zwar gut, ist aber in dieser Form eine Seltenheit, so dass ich schon aus "produktionstechnischen" Gründen standardmäßig alles vorab schicke, weil ich mir nicht die Eigenheiten jedes Gerichts merken will. Eigentlich werden bei mir nur Fristverlängerungen ans Gericht oder direkte Antworten nur ans Gericht "nur per Fax" verschickt als grobe Richtlinie.

 

 

Tatsächlich ist der Mehraufwand für das Gericht auch nicht übermäßig groß. Klar, es wird vorgelegt, es wird verfügt. Aber wenn nach 1-4 Tagen der Brief-Schriftsatz ankommt, gibt es ja keinen neuen Prüfaufwand, sondern man heftet es nur ab (oder verfügt die Weiterleitung an die Parteien/Beteiligten). Mir kann auch keiner sagen, dass sich Akten dann unangemessen nur deswegen aufblähen. Soviel Schriftsätze sind es ja meist nicht und wenn man sieht, was sonst für Blätter in einer Akte sind, die man sich sparen könnte... Manche Behörden haben übrigens auch extra-Stempel und schreiben dann tatsächlich per Hand auf den Brief-Schriftsatz, wann das Fax kam, und schmeißen dann den Fax-Schriftsatz weg. Etwas arbeitsintensiv...

 

Vermutlich wird eh alles viel besser, wenn wir alles nur noch elektronisch machen und zu jedem Schriftsatz 3-4 Seiten Kontrollmitteilungen in der Akte sich befinden, die dort natürlich nur durch eine menschliche Prüfung der Richtigkeit der Codierung und Signierung dorthin gelangen. Vielleicht werden sich dann noch die Gerichte an die Einfachheit des Faxes erinnern wollen ;)

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Hans-Otto Burschel schrieb:

Jeder, aber wirklich jeder Schriftsatz wird „vorab per Fax“ an das Gericht geschickt. Wenn eine Frist einzuhalten ist, kann ich diese Vorgehensweise verstehen, aber sonst?

Vermutlich wird immer gefaxt, damit die Mitarbeiter beim Rechtsanwalt insoweit keine Fehler machen können.

Die Variante nur Fax ist interessant. Wenn kein Computerfax geschickt wird, lässt die Qualität meiner Kenntnis nach aber in vielen Fällen zu wünschen übrig.

 

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Ich habe ein elektronisches Fax und bekomme alles als PDF in meine elektronische Akte. Finde es daher angenehm, wenn gefaxt wird. 

 

Ich meine man kann auch begl. Abschriften "nur faxen" das geht jedenfalls bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt.

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Papierne Schriftsätze sind besser lesbar als Telefaxe.

Ich gehe davon aus, daß im Normalfall (wenn nicht ein Eilverfahren vorliegt) meine Telefaxe nicht am Tag des Eingangs gelesen werden.

Wenn der papierne Schriftsatz einen Tag nach dem Fax eingeht, kann das Gericht dann also den besser und angenehm lesbaren papiernen Schriftsatz lesen.

Wenn ich keinen papieren Schriftsatz hinterherschickte, haben sich (jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen) Richter schon öfters bei mir beklagt, daß ich ihnen das Lesen der Telefaxe trotz der schlechten Übertragungs- und Druckqualität ihrer Telefaxgeräte zumuten würde.

Einen Schriftsatz zumindest auch per Telfax zu schicken, scheint mir nicht nur bei Fristsachen, sondern vielmehr auch generell geboten, und insbesondere wegen der dem Mandanten gegenüber bestehenden Verpflichtung zur Sorgfalt und zur Wahl des sichersten Weg geboten zu sein, denn beim Postversand oder beim Einwurf in den Nachtbriefkasten erhalte ich keinen Beleg über die Übersendung bzw. den Zugang des Schriftstückes, während ich beim Telefax sofort ein Übersendungsprotokoll in Händen habe und in die Akte einheften kann. 

Übrigens habe ich leider schon mehrfach Nachtbriefkästen sehen müssen, auf die offenbar "Anschläge" (wohl mit dem Ziel der Beschädigung auch ihres Inhalts) verübt worden sind (über die Art der Anschläge schreibe ich hier nichts konkretes, um ncht womöglich noch Nachahmer zu animieren).

Jedenfalls erscheint die Übersendung per Telefax der sicherste Weg zu sein, jedenfalls zumindest dann wenn man nicht (mehr) die Möglichkeit hat den Schriftsatz noch während der Dienstzeiten des Gerichts der Geschäftstelle oder Gerichtspoststelle durch einen Boten zu übergeben und sich dabei den Eingang quittieren zu lassen (was sehr aufwenig ist, und nach 15 h sowie bei auswärtigen Gerichten wohl kaum noch in Betracht kommt).

Klargestellt sei, daß es jedenfalls keine Schikane ist, wenn ich dem Gericht einen Schriftsatz sowohl per Fax wie per Papierform zukommen lasse.

Manch ein Richter mag das vielleicht dennoch als Schikane empfinden, aber es ist nicht so gemeint - ich bin ein Mensch mit Empathie und ein Christ der Nächstenliebe für wichtig hält und betrachte Richter als meine Mitmenschen und versuche mich ihnen gegenüber rücksichtsvoll und kollegial zu verhalten.

Manch einem Richter (der von Anwälten noch mehr Rücksichtnahme und noch mehr Kollegialität erwartet) reicht das zwar nicht, aber man kann es auch nicht allen Recht machen (wie die Richter sicherlich auch selber wissen und auch selber wohl fast täglich erfahren dürften).

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Als Anwalt sollte man jeden Schriftsatz faxen, solange man auch dafür haftet.
Aus einem gesendeten Fax nebst Übermittlungsbeleg wird bei uns eine PDF-Datei generiert und diese mit der Endung "Faxbeleg"  in der elektronischen Akte abgelegt. Ein Ausdruck erfolgt nur dann, wenn das Schreiben sonst nicht in Papierform in der Akte ist.

Auf reinen Faxverkehr umgestellt haben in NRW die Finanzgerichte, die Zivilgerichte sind da noch etwas langsamer, obwohl so manches Urteil schon über Fax kommt.

Ankommende Faxe könnte unsere Kombination aus Serverkarte und Fritzbox auch verarbeiten, aber hier gibt es offenbar immer wieder technische Probleme (Abbrüche) mit manchen analogen Faxgeräten, weswegen wir auf einen externen Sip-Anbieter umleiten und die Faxe dann als pdf erhalten.

Der Vorteil bei der Umleitung ist - was wir auch erst später gemerkt haben - dass die Leitung sofort wieder frei ist, während die Faxsendungen direkt zwischen dem Sip-Anbieter und Versender abgewickelt werden.

Einmal wollte ein Gegner uns ärgern und schickte 300 Seiten (!) Kontoauszüge, das waren dann aber nur 5 PDf-Dateien (hihi).

In 10 Jahren kam es bis jetzt einmal ernsthaft darauf an, den Faxbeleg vorzulegen. Ein Finanzamt gab an, einen Einspruch nicht erhalten zu haben. Glücklicherweise hatten wir den Einspruch parallel über die 0800-Nummer und über die Nummer für ausländische Faxe gesandt.

Richtige Schikane betreiben wir nur dann, wen sich große Unternehmen (Ebay, Post etc. weigern), eine offizielle Faxnummer bekannt zu geben (oder wenn mal wieder die Faxnummer des AG XY besetzt ist (schimpf!), und das EB immer noch nicht zurückgesandt ist).

Dann senden wir ein Fax über alle bekannten Nummern parallel. Dass ist schon für eine herkömmliche Server-Faxkarte und die Standard-Fritzbox eine Kleinigkeit, denn auch die Fritzbox öffnet so viele Kanäle, wie (Sip-) Nummer vorhanden sind (vier Faxe über vier Nummern parallel haben wir bis jetzt probiert, und dies klappte). Der Server generiert aber nur einen Faxbeleg mit der Anmerkung im Header, alle "Faxe erfolgreich versendet". Kostenpunkt: null Euro, da Festnetz-Flat.

Die Lage verkompliziert sich noch, da manche Gerichte nunmehr nicht mehr über die herkömmliche Post, sondern über andere Anbieter (Bummel-Post, siehe Fall Edarthy) versenden. Hier bleibt der Faxversand der einzig sichere Beleg, dass das eigene Schreiben auch an das Gericht zugegangen ist.

 

 

 

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Der massenhafte Versand auch solcher Schriftsätze "vorab per Fax", die nicht eilbedürftig sind - der mir von meinem Gericht bestens bekannt ist -, führt nach meiner Beobachtung dazu, dass die Posteingangsstelle nicht mehr in der Lage ist zu unterscheiden, welche Schriftsätze wirklich eilig sind. Dies führt mittlerweile dazu, dass sämtliche Faxeingänge von der Posteingangsstelle im normalen Geschäftsgang an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet werden - mit bisweilen unerfreulichen Folgen.

So habe ich schon mehrfach erlebt, dass in einer Zivilsache im Termin von einer Partei ein Schriftsatz erörtert wird, der zwar wohl schon am Vortrag bei Gericht eingegangen, aber noch gar nicht zu den Akten gelangt war.

Bisheriger Höhepunkt war für mich eine Berufungsverhandlung in einer Strafsache, in welcher am Vortag der Verhandlung die Zurücknahme des vom Angeklagten eingelegten Rechtsmittels per Fax bei Gericht (konkret: bei der Posteingangsstelle) eingereicht worden war. Da am darauffolgenden Tag natürlich weder der Angeklagte noch sein Verteidiger im Termin erschienen waren, wurde die Berufung als unzulässig verworfen. Erst nach Schluss der Sitzung ging dann der Schriftsatz mit der Berufungsrücknahme auf der Geschäftsstelle der Strafkammer ein - was allseits große Freude auslöste!

Meine Bitte an die Rechtsanwälte ist daher, einmal unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen, ob wirklich jeder Schriftsatz "vorab per Fax" (oder überhaupt per Fax) eingereicht werden muss.

Zu der in dem Kommentar #1 geäußerten Auffassung, dass der Versand von Schriftsätzen per Fax allen Beteiligten Papier spare, möchte ich anmerken, dass dies auf den Rechtsanwalt als Absender zutreffen mag. Für das Empfangsgericht trifft dies nicht zu - im Gegenteil: Hier werden die Kosten für das Papier von der Rechtsanwaltskanzlei auf die Justizbehörde verlagert (zumindest ist es an meinem Gericht noch üblich, dass Faxeingänge auf - mit Mitteln aus dem Justizhaushalt beschafftem - Papier ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden).

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