Feuer frei für Schadensersatzkläger - die Richtlinie für kartellrechtliche Schadensersatzklagen ist da

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 10.11.2014

Der Rat hat heute die Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Kartellrechtsverstößen beschlossen. Damit ist das EU-Gesetzgebungsverfahren fast abgeschlossen. Es steht noch die Verabschiedung durch das EU-Parlament und die Veröffentlichung im Amtsblatt aús. Dann kann die Richtlinie in Kraft treten.

Große Spannung war vor dem heutigen Termin nicht geboten. Der beschlossene Text beruhte auf einer Kompromissfassung der EU-Organe.

Auf die Einzelheiten gehe ich jetzt nicht ein, sondern liste nur auf, was es für den interessierten Leser an Lesestoff gibt:

- die Pressemitteilung der Kommission (hier)

- die Pressemitteilung des Rates (hier)

- den fertigen Text der Richtlinie (hier)

- den Hinweis auf die Erklärungen der polnischen, slowenischen und deutschen Rats-Delegation (hier), dass man sich an den Regelungen zur Beschränkung der gesamtschuldernischen Haftung für Kartellrechtsverstöße störe. Daran scheiterte der Beschluss des Rates nicht und sollte es auch nicht.

Abschließend noch der Hinweis: Die Überschrift meines Beitrags ist etwas reißerischer als der Inhalt der Richtlinie. Es gibt einige Umstände, die gegen US-amerikanische Verhältnisse in der EU sprechen, wie z.B. die wohl eher wenig praktikablen Regelungen zum pass-on-Thema.

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